Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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MaxBy

Na da macht es sich das Land NRW wieder billig.

Für die PKV Kosten kalkulieren sie 2 Kinder, eines sechs Jahre, das zweite Kind 10 Jahre.
Laut BVerfG ist ja eines unter 14 und eines über 14.

Ist deswegen interessant, weil die PKV meiner großen Tochter um knapp 30€ nach oben ging, weil sie jetzt nicht mehr als Kind, sondern als Jugendliche zählt.

cookiedent

Zitat von: Name0815 in Heute um 12:52Ist mir vollkommen Recht. Die Kids brauchen das Geld jetzt und nicht erst in 5 Jahren. Außerdem nervt mich dieser Zustand unglaublich. Alles wird teurer und wir im mittleren Dienst und im Speckgürtel der teuren Städte im Süden haben schon genug Sorgen.
Ich kann Deine Gedankengänge nachvollziehen, halte sie aber für zu Kurzsichtig.
Der Kinderzuschlag ja nur temporär.
Wenn die Zuschläge entfallen, lebst Du immer noch im Speckgürtel der teuren Städte im Süden.
Ich bin selbst im mD, habe drei Kinder und zwei Enkel. Mir wäre es lieber, wenn das Grundgehalt steigen würde, denn Kinder und Enkelkinder, kosten auch nach dem Wegfall der Kinderzuschläge Geld.

Pumpe14

§71b aus dem NRW Entwurf verstehe ich so, dass man den ergänzenden Zuschlag nur bekommt, wenn man nicht auch als Beamter allein schon die 80 Prozent MÄE Schwelle erreicht. Ist doch ne Einebnung oder?

Julianx1

Zitat von: Name0815 in Heute um 12:52Ist mir vollkommen Recht. Die Kids brauchen das Geld jetzt und nicht erst in 5 Jahren. Außerdem nervt mich dieser Zustand unglaublich. Alles wird teurer und wir im mittleren Dienst und im Speckgürtel der teuren Städte im Süden haben schon genug Sorgen.

Unsere Kids brauchen aber jetzt auch keine Nachzahlung für mehrere Jahre mehr. Diese Thematik könnte man also mühelos gesondert und später betrachten. Es geht um laufende Zahlungen für laufende Kosten und Ausgaben.

Aber das weiß der Dienstherr auch. Diese Haushaltsdiskussionen und verschleppen des Verfahrens ist ein Schlag ins Gesicht für Familien.

ExponentialFud

Es geht um benachbarte Besoldungsgruppen. A16 ist gegen A15 zu vergleichen, A3 gegen A2, sofern es die gibt.
Ein Vergleich A16 zu A3 muss schrittweise über alle Paare A4-A3 ... A16-A15 geführt werden.

Eine Abschmelzung von 10% verglichen mit dem Abstand 5 Jahre zuvor wird als Indiz für Verfassungswidrigkeit gesehen (kürzere Zeiträume folglich auch). Dabei geht es auch nicht um 10 Prozentpunkte, sondern um eine 10%-Reduktion der relativen Abweichung, bezogen auf die höhere Besoldungsgruppe und das frühere Jahr:

Abweichung(J) = [Jahresbrutto(J,Höhere) - Jahresbrutto(J,Niedrigere)] / Jahresbrutto(J,Höhere) * 100 Prozent

Abschmelzung = [Abweichung(J-5) - Abweichung(J)] / Abweichung(J-5) * 100 Prozent

J ist das Jahr, und das Jahresbrutto umfasst - so verstehe ich es - Sonderzahlungen, nicht aber familienstandsabhängige Zulagen.

BVerfGBeliever

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 13:07Es geht um benachbarte Besoldungsgruppen.
Hast du eine Quelle für diese Behauptung? Zumindest in meiner Erinnerung wurden in diversen Gerichtsurteilen schon alle möglichen Abstände geprüft, z.B. zwischen R1 und A13, aber auch zwischen R1 und A5, etc.

Das BVerfG spricht in Rn. 90 des aktuellen Beschlusses wortwörtlich von "zwei zu vergleichenden Besoldungsgruppen". Daraus lese ich keine Beschränkung, welche Besoldungsgruppen "zu vergleichen" sind. Somit muss die Bedingung (Abschmelzung um höchstens 10 % in den zurückliegenden fünf Jahren) nach meinem Verständnis für sämtliche Abstände zwischen zwei unterschiedlichen Besoldungsgruppen eingehalten werden..

GeBeamter

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 13:19Hast du eine Quelle für diese Behauptung? Zumindest in meiner Erinnerung wurden in diversen Gerichtsurteilen schon alle möglichen Abstände geprüft, z.B. zwischen R1 und A13, aber auch zwischen R1 und A5, etc.

Das BVerfG spricht in Rn. 90 des aktuellen Beschlusses wortwörtlich von "zwei zu vergleichenden Besoldungsgruppen". Daraus lese ich keine Beschränkung, welche Besoldungsgruppen "zu vergleichen" sind. Somit muss die Bedingung (Abschmelzung um höchstens 10 % in den zurückliegenden fünf Jahren) nach meinem Verständnis für sämtliche Abstände zwischen zwei unterschiedlichen Besoldungsgruppen eingehalten werden..

Das würde ich auch so sehen.

So kann mE ein A15er zurecht rügen, dass der Abstand zwischen A3 und A4 über das zulässige Maß abgesenkt wurde, während A14/A15 im Verhältnis zueinander unauffällig sein kann. Die Stauchung unten in der Tabelle paust sich dann aber durch.

BuBea

Ich sehe es auch wie Believer. Sonst hätte das Gericht klar von zwei benachbarten Besoldungsgruppen gesprochen.

WernerWillsWissen

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 12:56Familienzuschlag Stufe 1 wird abgeschafft und dessen Volumen für eine lineare Grundgehalts Erhöhung von 1,68 Prozent genutzt.

Für mich hört sich das nach einem ganz schlechten Deal für die derzeitigen Bezieher der Stufe 1 an

Als verheirateter, aber kinderloser ist man nach dem Entwurf weiterhin komplett in den Allerwertesten gekniffen. Man läuft wieder Jahre hinterher

BVerfGBeliever

Hier mal ein kleiner Vergleich der 2026er Vorabprüfungen aus NRW, Brandenburg und dem BMI-Entwurf aus dem April für den jeweils kleinsten 4K-Beamten:
1.) Grundgehalt: NRW rechnet mit 37.890 EUR (A5/3), Brandenburg (A6/2) mit 38.038 EUR und der BMI-Entwurf (A3/1) mit 36.011 EUR.
2.) Familienzuschlag: In NRW werden 10.903 EUR, in Brandenburg 9.052 EUR und im BMI-Entwurf 6.281 EUR angesetzt.
3.) Partnereinkommen: In NRW werden 7.236 EUR netto, in Brandenburg 10.758 EUR netto und im BMI-Entwurf 22.648 EUR brutto angerechnet.

Mit diesen drei "Zutaten" (wobei die genannten Werte des Partnereinkommens natürlich seitens des Dienstherren nicht ausgezahlt werden) kommen die drei Entwürfe zu folgenden Nettoalimentationen der jeweils kleinsten 4K-Beamtenfamilie: In NRW sind es 51.037 EUR, in Brandenburg 53.545 EUR und im BMI-Entwurf 55.327 EUR. Gegenübergestellt werden diese drei Werte den folgenden (angeblichen) Prekaritätsschwellen: In NRW wird die MÄE-Schwelle mit 49.937 EUR, in Brandenburg mit 49.486 EUR und im BMI-Entwurf mit 54.278 EUR angegeben. Wie man sieht, übersteigt die angegebene Nettoalimentation in allen drei Fällen die jeweilige Prekaritätsschwelle. Fazit: Alles Paletti! (kleiner Scherz am Rande)


Des Weiteren ist ein Blick auf die Endstufen-Abstände interessant (da wir ja gerade das Thema hatten):
- In NRW soll ab dem 01.01.2027 der relative Abstand zwischen A5 (3.618,10 EUR) und A16 (8.922,07 EUR) bei 146,60% liegen.
- Laut des BMI-Entwurfs aus dem April sollte der Abstand zwischen A5 (3.808,03 EUR) und A16 (9.797,90 EUR) bei 157,30% liegen.
- In Brandenburg soll rückwirkend ab 2026 der Abstand zwischen A5 (3.521,52 EUR) und A16 (10.217,72 EUR) bei 190,15% liegen.

Wie gesagt, das Thema könnte in meinen Augen noch durchaus "spannend" werden..

matthew1312

Zitat von: GeBeamter in Heute um 13:24Das würde ich auch so sehen.

So kann mE ein A15er zurecht rügen, dass der Abstand zwischen A3 und A4 über das zulässige Maß abgesenkt wurde, während A14/A15 im Verhältnis zueinander unauffällig sein kann. Die Stauchung unten in der Tabelle paust sich dann aber durch.
Also da gehe ich ja mit. Das sind aber im Zitat stets benachbarte Paare. Ein Fehler in Paar 1 (A3/A4) kann sich kaskadenmäßig auf Paar 2 (A14/A15) auswirken. Logisch. Mit dem Beitrag von BVerfGBeliever hat das aber nicht notwendigerweise etwas zu tun.

BVerfGBeliever

Ein paar wenige meiner "Erinnerungs-Gehirnzellen" scheinen tatsächlich noch halbwegs zu funktionieren, siehe Rn. 174 aus dem BVerfG-Beschluss 2 BvL 17/09:

- "Einem systeminternen Besoldungsvergleich lässt sich ein Abschmelzen der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen und -ordnungen, das eine unangemessene Alimentation der Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 1 indizieren könnte, ebenfalls nicht entnehmen. So betrug der Abstand zwischen dem Grundgehaltssatz der Besoldungsgruppe R 1 und dem Grundgehaltssatz der Besoldungsgruppe A 5 (jeweils Endstufe) in den Jahren 1998 und 2003 konstant etwa 62 v.H., zwischen dem Grundgehaltssatz der Besoldungsgruppe R 1 und dem Grundgehaltssatz der Besoldungsgruppe A 9 (jeweils Endstufe) konstant etwa 48 v.H. und zwischen dem Grundgehaltssatz der Besoldungsgruppe R 1 und dem Grundgehaltssatz der Besoldungsgruppe A 13 (jeweils Endstufe) konstant etwa 22 v.H."

GeBeamter

Die Höhe des angenommenen Partnereinkommens ist schon spannend.

Jeder DH nimmt es in einer Höhe an, die die Differenz zwischen der Besoldung und der individuellen Prekaritätsschwelle schließt. Das ist jetzt auf den ersten Blick nicht willkürlich, aber trotzdem so erratisch, dass das BVerfG schon darüber stolpert.

NonBeliever

Es wird schlicht immer tiefer gestapelt. Je stärker man sich am NRW-Entwurf orientiert, desto besser für den Haushalt.

Wie schon öfter von anderen Rednern gesagt: Niemand macht Lobbyarbeit für uns. Die Gewerkschaften schreien nur so lange ,,Ja und Amen!" und ,,Gott, nein!", bis ein kleiner Post-it-Zettel dabeiliegt, worauf steht: ,,Guckt mal auf eure Angestellten, am Ende kommt alles aus dem gleichen Topf, wenn auch nicht physisch."
Selbst wenn fehlt uns am Ende der Streik als Druckmittel.

Bis dann ein Gericht auf die Finger klopft, weil die Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation, gelinde gesagt, ,,nicht rechtens" ist, vergeht genügend Zeit, sodass die Nachfolger das Problem haben.
Idealerweise werden nach der Umsetzung die nächsten Tarifrunden dann auch für uns ausgesetzt oder jetzt für vier Jahre beschlossen. Der Dienstherr hat in seiner unermesslichen Güte ja bereits ein ,,Geldgeschenk" vergeben ... sonst bekommen die Beamten bei Forderungen nach Inflationsausgleich für dieses Geldgeschenk demnächst noch auf offener Straße die Faust des geneigten Axel-Springer-Lesers zu spüren.

Bürokratieabbau kann man auch mit Personalabbau erreichen. Noch eleganter wird es, wenn das Personal freiwillig geht. Ob sich der Staatsapparat dabei selbst desintegriert, ist anscheinend nachrangig.
Vielleicht haben wir ja doch keinen Personalmangel?

Dass es hier mittlerweile nicht mehr um die Umsetzung einer Rechtsprechung geht, sondern um Schadensbegrenzung auf Kosten des eigenen Personals, ist jedem klar. Im Zweifelsfall ist auch klar, dass die Top-Juristen auf der Gegenseite stehen. Da hilft kein Wettern, sondern wenn überhaupt eine Klage. Selig sind die, die sich die amtsangemessene Alimentation selbst aus den Artefakten der Legislative zusammenbasteln und sich gebetsmühlenartig darauf berufen.
Die Realität schreibt andere Geschichten.

Politisch ist das gar utilitaristisch: Mehr Wähler werden mit einem für uns schlechten Ergebnis zufrieden sein als andersherum. Der Tenor in Deutschland uns gegenüber ist ja gesetzt. Wie sich das auf unser Wahlverhalten auswirkt, bleibt offen; verübeln könnte ich dann aber niemandem die Rebellion an der Wahlurne. Ob das ein intelligenter Schachzug ist, liegt dann im persönlichen Ermessen. Aber keine Sorge: Wenn man sich die großspurigen Äußerungen der Dienstherren anhört, dann scheint unsere Besoldung äußerst fürstlich zu sein.

In diesem Sinne verlasse ich die Echokammer ebenso schnell nach Betreten wieder und hoffe ehrlich zutiefst, dass diejenigen, die es wirklich brauchen, zumindest Linderung bekommen. Außer dem Rechtsweg und der Wahlurne haben wir ohnehin keine Einflussmöglichkeit.

SchrödingersKatze

Zitat von: cookiedent in Heute um 13:03(...) denn Kinder und Enkelkinder, kosten auch nach dem Wegfall der Kinderzuschläge Geld.


Lass das bitte keinen Funktionsträger hören, sonst wird künftig noch ein fiktives Großelterneinkommen unterstellt.