Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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AltStrG

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 10:05Und ich breche hier nun gleichfalls ein Lanze für AltStrG, mit dem ich von Fall zu Fall sachlich nicht immer einer Meinung bin, was normal ist.

Denn tatsächlich hat er - wenn ich die Diskussion der letzten Tage richtig gelesen habe (was nicht der Fall sein muss) - an keiner Stelle das gesagt, was aus dem, was er gesagt hat, zum Teil herausgelesen wird. Er hat insbesondere darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber unbenommen bliebe, auf sämtliche die Besoldung differenzierenden Regelungen zu verzichten, was sachlich richtig ist. Er hat allerdings nirgends geschrieben, dass der Besoldungsgesetzgeber das tun müsste (also besoldungsdifferenzierende Bestandteile nicht gewähren dürfte) noch dass jener alsbald dazu übergehen würde, alsbald keine besoldungsdifferenzierenden Bestandteile mehr zu gewähren.

Ein sachliches Problem an unserem schönen Thema ist, sofern man die Sache - nämlich das Verfassungs- und Besoldungsrecht - betrachtet, ist, dass man dabei in einer Präzision schreiben muss, die kaum jemand hier leisten kann und die wiederkehrend selbst in den fachwissenschaftlichen Beiträgen in den Fachmedien teilweise nicht geleistet wird, weil das regelmäßig zu Beiträgen führen müsste, die gerne meine - dabei dann regelmäßig noch immer viel zu geringe - Zeichenzahl erreichten.

Insofern laufen hier im Forum nicht wenige Debatten quer, weil sich ein Leser berufen fühlt, eine nicht vollständig präzise Formulierung eines Schreibenden anders zu deuten, als jener sie formuliert oder zumindest gemeint hat, um selbst dann noch bei dem missverstehenden Lesen zu bleiben, wenn klargestellt wurde, dass gar kein sachlicher Dissens an zentraler Stelle der Diskussion gegeben ist.

Das ist auch in der Diskussion der letzten Tage nach meiner Einschätzung der Fall - und das wird, davon ist auszugehen, auch noch vielen zukünftigen Diskussionen der Fall sein.

Insofern dürfte es ggf. wiederkehrend durchaus Maxime des eigenen Schreibens sein: Abrüsten statt entrüsten, jedenfalls wenn es um Rechtsansichten geht. Es sollte ggf. der den ersten Stein werfen, der sich sicher ist, in jeder sachlichen Ausführung immer hinreichende sachliche Präzision walten zu lassen, denke ich.

Danke.

AltStrG

Zitat von: Maximus in Heute um 11:47Ich hoffe (und gehe davon aus), dass Karlsruhe sich die Entwicklung seit 09/2025 sehr genau angeschaut hat. Weitere "letzte Chancen" darf es eigentlich nicht mehr geben. Sonst wird das Gericht tatsächlich nicht mehr ernst genommen.

Wer nicht hören will, muss fühlen. Karlsruhe muss jetzt aus meiner Sicht die Samthandschuhe ausziehen und den "Gestaltungsspielraum" radikal verengen. 

 

Wird es. Entweder in Sachen (noch) engerer und präziserer Leitplanken für die Besoldungsgesetzgeber oder die Öffnung zum EGMR/EuGH (Streikrecht u.a.), was m.M.n. aber vermieden werden soll/wird, weil sonst das gesamte Berufsbeamtentum ab absurdum geführt werden würde; klassischer Totalschaden also.

Ich halte auch nichts davon, einen Beschluss mit 161 Randnummern, Tabellen und Indexen zu füllen, aber das wird in nächster Zukunft nicht mehr passieren, weil nicht (mehr) notwendig. Keep it short, simple und understandable, da freut sich der Besoldungsgesetzgeber.

Das BVerfG hat einmal klar Schiff gemacht. Mal sehen, ob die Politiker lernfähig sind.

AltStrG

Zitat von: BPolFrust in Heute um 12:00Ich habe die Summe tatsächlich einmal grob überschlagen lassen (von Perplexity) und kam am Ende auf ca. 40 Mrd. Euro, welche lediglich für die Nachzahlungen seit 2021 getätigt werden müssten, falls kein fP angenommen würde.
Deswegen zweifle ich auch extrem daran, dass der Bund bei einem neuen Entwurf viel ändern wird, auch wenn gerade die rückwirkende Anrechnung eines Partnereinkommens noch verfassungswidriger anmutet als bei einer zukünftigen Reform der Besoldung.

Der Spagat zwischen fiskalischer Machbarkeit, verfassungsmäßiger Pflicht und der transparenten Erläuterung gegenüber der Wählerschaft ist in meinen Augen nicht zu gewährleisten.

Der Bund wird entweder seine Wähler oder seine eigenen Mitarbeiter enttäuschen und wir wissen alle wer es am Ende sein wird.


Die fiskalische Machbarkeit spielt keine Rolle, da die 40 Milliarden durchaus relativ einfach leistbar sind. Sie politisch zu verkaufen, ist was anderes, aber das spielt im Recht und im Rechtsstaat keine Rolle.

AltStrG

Zitat von: GoodBye in Heute um 12:06Der Spielraum ist m.E. überhaupt nicht so groß. Es fehlt vor allem an der Lesekompetenz, oder wohl eher -bereitschaft, seitens der Gesetzgeber.

So deutlich kann man es auch sagen :)

AltStrG

Zitat von: BPolFrust in Heute um 12:28https://www.zeit.de/news/2026-09/11/richterbund-macht-besoldung-zum-fall-fuer-verfassungsrichter

Mal sehen wann Karlsruhe anfängt zu streiken. 😂

Ich hatte ja nicht umsonst erwähnt, dass der Beschluss weit- und umfassender ist, als vielen bewusst ist. Wenn der Richterbund mobil macht, dann ist da schon eine harte Ansage, denn auch Bundesrichter sind Richter :)

Skywalker2000

Warum könnt ihr nicht bis nächsten Mittwoch warten bis der Entwurf da ist? Die Diskussion ist hier aktuell sowas von sinnlos.

Ich habe es schon mal geschrieben, aber noch einmal: Die ständige Ländervergleiche oder analysieren von Besoldungen aus den Ländern hat hier nichts verloren.

BPolFrust

Zitat von: AltStrG in Heute um 15:52Die fiskalische Machbarkeit spielt keine Rolle, da die 40 Milliarden durchaus relativ einfach leistbar sind. Sie politisch zu verkaufen, ist was anderes, aber das spielt im Recht und im Rechtsstaat keine Rolle.

Das wäre sie definitiv. Trotzdem möchte ich nach der herben Enttäuschung aus dem Aprilentwurf nicht zu viel Optimismus aufkommen lassen.

Denn leider sind Politiker keine Juristen und das hat man auch jetzt in der Haushaltsdebatte für 2027 gemerkt.

Ich glaube jeder der in einer Behörde arbeitet, kennt das Gefühl, dass man für den DH immer ein ungeliebter Ausgabenposten ist, an dem gespart werden kann/soll.

Und ich sage es erneut aktuell zwingt den Bund niemand die aA verfassungsgemäß umzusetzen und ich bezweifle auch sehr, dass Berlin es in der gesetzten Frist machen wird.

Der Bund hat es seit 2020 nicht gemacht und niemand hat es interessiert.

Denn wir wissen was passiert, wenn die Politik die Forderung aus Karlsruhe ignoriert, passiert... nichts.

BPolFrust

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 16:27Warum könnt ihr nicht bis nächsten Mittwoch warten bis der Entwurf da ist? Die Diskussion ist hier aktuell sowas von sinnlos.

Ich habe es schon mal geschrieben, aber noch einmal: Die ständige Ländervergleiche oder analysieren von Besoldungen aus den Ländern hat hier nichts verloren.


Woher weißt du, dass nächsten Mittwoch was kommt? 😅

SwenTanortsch

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 15:36So nachvollziehbar das ist, muss den Verfassungsrichtern aber auch klar sein: Ein solches Vorgehen führt dazu, dass es die Gesetzgeber dann halt noch 3, 4, 5 mal versuchen, doch irgendwie hinzubekommen. Wie lange soll dieser Irrsinn noch gehen? 50 Jahre? 100 Jahre?

Ich denke, andersherum wird ein Schuh draus, soll heißen, ich sehe zwei Entwicklungen, die in die aktuelle Situation einzubetten sind:

1. Höchstwahrscheinlich die zeitlich zweite der beiden: Das BVerfG wird - Stand heute, d.h., sofern jenes Reparaturgesetz Wirklichkeit werden sollte, das Berlin derzeit entwirft - anhand der anhängigen Verfahren über die R-Besoldung in Berlin 2016 und 2017 2 BvL 16/23 bis 2 BvL 18/23 eine Vollstreckungsanordnung erlassen, da ihm das Land ja im aktuellen Entwurf gar keine andere Wahl lässt, indem es klarstellt, dass das Reparaturgesetz aus dem Jahr 2021 nicht sachgerecht war (wäre es sachgerecht gewesen, müsste es jetzt nicht zumindest in Teilen korrigiert werden) und weil es nun diesbezüglich Nachzahlungsregelungen trifft, die mit der aktuellen Entscheidung und jener vom 4. Mai 2020 nicht in Einklang zu bringen sein werden. Die dann 2028 oder 2029 zu erwartende Vollstreckungsanordnung wird Berlin über kurz oder lang zwingen, hinsichtlich der R-Besoldung eine sachgerechte Besoldungsregelung zu vollziehen. Ansonsten muss man in Berlin damit rechnen, dass ab Fristverletzung Monat für Monat die Fachgerichte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vollstrecken werden.

2. Die in den in Karlsruhe anhängigen Verfahren betrachteten Doppelverdienermodelle sind allesamt so schlecht begründet, das sie auch mit "nachgeschobenen" Begründungen nicht zu retten sein werden (jedenfalls, wenn das von den beteiligten Klägern im Ausgangsverfahren hinreichend entkräftet werden wird). Das Bundesverfassungsgericht wird sich also in jenen Verfahren mindestens dazu veranlasst sehen, dem Maßstab des Gesetzgebers zur Besoldungsbemessung nicht zu folgen, also den überkommenen Kontrollmaßstab der vierköpfigen Alleinverdienerfamilie zur Anwendung zu bringen. Das Ergebnis wird nicht der Born größter Freude für den ersten und die weiteren entsprechend kontrollierten Dienstherrn sein. Der betreffende oder nach und nach die betreffenden Gesetzgeber ist oder sind dann nicht gehindert, in eine Normwiederholung einzutreten, dürfte/n dann aber ggf. ebenfalls nicht mehr unendlich weit von einer Vollstreckungsanordnung entfernt sein, sofern sich auch diese als nicht sachgerecht entpuppen sollte (wovon auszugehen ist).

Das ist die Aussicht, wie sie sich den Gesetzgebern heute darstellt.

Darüber hinaus werden im nächsten Jahr Entscheidungen über die drei angekündigten Rechtskreise erfolgen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls unter Ausweitung des Prüfungsgegenstands und des Prüfungszeitraums: Denn alles andere ließe sich nicht vor den konkretisierten Maßstäben im Rahmen des effektiven Rechtsschutzes - insbesondere also mit Blick auf das EGMR - rechtfertigen. Diese drei weiteren Entscheidungen werden unmittelbar einigen Druck auf die drei Rechtskreise ausüben und auch nicht spurlos an den 14 anderen Rechtskreisen vorübergehen. Ebenso bricht Brandenburg zurzeit aus dem vormalig konzertierten Verfassungsbruch aus, den Ulrich Battis Ende 2022 begründet ausgeführt hat. Sachsen hat sich gar nicht erst in diesen Bereich hineinbegeben (was nicht hieße, dass es hinreichend sachgerecht besoldete), weil es weiß, dass ihm die Vollstreckungsanordnung weiterhin droht, dazu hat man dort vor und nach 2015 zu viel Unsinn getrieben, den das BVerfG nicht vergessen haben wird.

Soll heißen, der Konsens wird brüchiger, das ist schon heute allenthalben zu erkennen - und ab dem nächsten Jahr wird er noch einmal erheblich brüchiger, nämlich mit den Entscheidungen über die drei Rechtskreise. Und danach hat Karlsruhe noch genug zu tun, um die weiteren anhängigen Verfahren zu erledigen.

Das, was wir zurzeit sehen, sind Zuckungen, die die Gesetzgeber solange wie irgend möglich fortsetzen wollen. Aber das wird ab dem nächsten Jahr für sie nur mit immer größeren Kollateralschäden möglich werden. Denn es ist so, wie AltStrG zurecht nicht müden auszuführen wird, schon die aktuelle Entscheidung ist so tiefgehend und legt so viele Konkretisierungen in Vorbereitung an, die also erkennbar sind, dass es sich die Besoldungsgesetzgeber dreimal überlegen werden, wenn die ersten weiteren Konkretisierungen nicht nur angelegt, sondern begonnen werden, klarer ausgeführt zu werden, was sie noch alles lesen wollen und danach zu befolgen hätten.

Die Daumenschrauben sind angelegt, sie beginnen zu wirken und sie können noch erheblich fester gezogen werden, sofern das notwendig werden sollte - und alle Besoldungsgesetzgeber heben im Moment hervor, dass das noch notwendig ist. Mal schauen, was nach den nächsten Entscheidungen von ihnen verlautbart und geregelt wird.

Das heißt nicht, dass wir nicht keinen langen Atem mehr bräuchten - aber 2027 wird den Besoldungsgesetzgebern unter der Voraussetzung plietscher Beteiligter wehtun, 2028 noch erheblich mehr und ab spätestens 2029 wird es, falls dann noch immer nötig, richtig wehtun. Karlsruhe hat ja eine ordentliche Auswahlmöglichkeit, an Ländern, die sich wehtun wollen. Ich denke, dort im Karlsruhe schaut man gerade durchaus interessiert, wer von den Besoldungsgesetzgebern derzeit besonders laut: "Hier, bitte bitte, wir zuerst!" ruft. Mir fallen da gerade zwei, drei Kandidaten ein, die sich diesbezüglich besonders hervortun. Effektivierung der Rechtsschutzes heißt für Karlsruhe, dass er für die europäische Gerichtsbarkeit hinreichend erkennbar wird - und das dürfte man in Karlsruhe nur allzu gut wissen.

Rheini

Und ich denke der Richterbund MV sendet ein deutliches Zeichen an Karlsruhe. Hilfst Du uns nicht, suchen wir uns woanders Hilfe.

lotsch

Zitat von: Rheini in Heute um 18:23Und ich denke der Richterbund MV sendet ein deutliches Zeichen an Karlsruhe. Hilfst Du uns nicht, suchen wir uns woanders Hilfe.

Gut, dass es die Richterbünde gibt. Die lassen sich nicht so leicht hinter die Fichte führen, wie z.B. der DBB, und sie könnten das ihren juristisch versierten Mitgliedern auch nicht so leicht verkaufen.

MasterOf

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 16:27Warum könnt ihr nicht bis nächsten Mittwoch warten bis der Entwurf da ist? Die Diskussion ist hier aktuell sowas von sinnlos.

Ich habe es schon mal geschrieben, aber noch einmal: Die ständige Ländervergleiche oder analysieren von Besoldungen aus den Ländern hat hier nichts verloren.


Würde mich jetzt auch interessieren wie du auf nächsten Mittwoch kommst? Gibt's dafür ne Quelle oder woher weißt du das?