Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Libor

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 16:13Nach meinem Verständnis liegt somit aber gesichert ein Vorlagebeschluss zum Mehrverdienermodell beim BVerfG vor. Heißt, eine Entscheidung könnte schneller fallen, als gedacht... ach ne, 5 bis 7 Jahre darf das da ja dauern...  ;D

Das ist allerdings ja schon ein Beschluss aus dem letzten Jahr.

Und es liegen u.a. auch schon länger Verfahren aus Hamburg vor, wo schon seit 2022 das Mehrverdienermodell (Zweiverdienermodell) gilt. Hier hat das Verwaltungsgericht Hamburg das Zweiverdienermodell als verfassungsgemäß eingeordnet (https://justiz.hamburg.de/resource/blob/1032282/a2399d56333c011832103641cc48214d/21-b-148-24-beschluss-vom-17-10-24-data.pdf), die Verfahren aber dem BVerfG vorgelegt, weil es das Besoldungsgesetz aus anderen Gründen als verfassungswidrig ansieht. 

DrStrange

Zitat von: Libor in Heute um 16:48Jo, dafür hatte ich den Link + Angabe der entstprechenden Seitenzahl hier angegeben. Wer das nachlesen möchte, dürfte es über diesen Weg recht einfach schaffen. Braucht man nicht viel "Kompetenz" für, ehrlich gesagt.

Schriebs und kopierte selektiv die beiden letzten Absätze hier rein  ;D

Das "Ganze" ist: Es gab in NRW einen Besoldungsvorschlag mit 500 Mio Kosten (Grundbesoldungserhöhung von 1,68 %!!) und das ist der AfD zu teuer. Für die internationalen Finanzmärkte und um es "dem Bürger" noch erklären zu können.

Bravo, AfD! Gebts uns härter mit dem Sparkurs bei der Besoldung! 
 

Ja klar hast du den Link zum Nachlesen eingestellt die Aussagen daraus aber verkürzt dargestellt, die nicht wiedergeben was gesagt wurde.
Ich verteidige den AFD Mann nicht, aber man sollte dann schon richtig verkürzt darstellen.

Also ich verstehe den Herren so: Der Staat soll schauen wo er sparen kann: Und zwar bei den Verbeamtungen! Und da gebe ich ihm Recht. So startet seine Rede auch. "Ausgaben- und Aufgabenkritik"
Und er erwähnt das fPE. (was zeigt, er weiß was das bedeutet)

Ich könnte mir aber vorstellen, dass man mit Positionen "gegen" Beamte mehr Stimmen holt, als mit Positionen "für" Beamte.





Libor

Zitat von: DrStrange in Heute um 17:07Ja klar hast du den Link zum Nachlesen eingestellt die Aussagen daraus aber verkürzt dargestellt, die nicht wiedergeben was gesagt wurde.

Selbstverständlich habe ich wiedergebgeb, was gesagt wurde. Der Besoldungsvorschlag sei zu teuer, es gelte "jetzt zu handeln und maßzuhalten". Für die internationalen Finanzmärkte und um es "dem Bürger" noch erklären zu können.

Bezweifelst du etwa, dass er das gesagt hat? Dann lies noch mal nach.

Zitat von: DrStrange in Heute um 17:07Also ich verstehe den Herren so: Der Staat soll schauen wo er sparen kann: Und zwar bei den Verbeamtungen! Und da gebe ich ihm Recht. So startet seine Rede auch. "Ausgaben- und Aufgabenkritik"
Und er erwähnt das fPE. (was zeigt, er weiß was das bedeutet)

Jo. Er will "jetzt" Geld sparen. Die Kosten der aktuellen Besoldungserhöhung (1,68% Grundbesoldungs) könne sich der Staat so nicht mehr leisten. Gleichzeitig will er natürlich verfassungsgemäß alimentieren. Selbstverständlich.

Die Beamten kriegen also mehr Geld, es kostet den Staat aber weniger. Genial. "Ausgaben- und Aufgabenkritk". Warum da noch keiner vor der AfD drauf gekommen ist.

Haben die bei der AfD-NRW die eierlegende Wollmilchsau im Keller stehen, die sie nach der Wahl hervorholen? Oder verstehst du ernsthaft das schafft man das alles, indem man einfach zukünftig weniger verbeamtet?

Zitat von: DrStrange in Heute um 17:07Und er erwähnt das fPE. (was zeigt, er weiß was das bedeutet)

Er weiß, was fPE bedeutet. Wow, das sind mal niedrigschwellige Kompetenzanforderungen. Aber für die Chaostruppe der AfD-NRW wahrscheinlich ganz passend.

GoodBye

Zitat von: GeBeamter in Heute um 15:32Leider ist es nur ein VG. Man würde sich ähnliche Ausführungen vom BVerfG wünschen.

Das fPE wäre demnach tot. Denn auch wenn das VG das Mehrverdienermodell außerhalb der Mindestbesoldungs als gestalterischen Spielraum des Gesetzgebers nicht beerdigt hat, so ist für 4K Familien damit klar, dass die Besoldung enorm steigen muss. Und wie der Gesetzgeber es begründen will, dass er zum Sparen von Hhm dann bei der Amtsangemessenheit der Besoldung oberhalb der Mindestbesoldung ein fPE anrechnen will, muss er erst Mal zeigen. Das hat das VG ja auch schon mahnend erwähnt, dass das Abstandsgebot nicht ausgehöhlt werden darf.

Das ganze ist ja aus juristischer Sicht sowieso absurd.

Das BVerfG prüft im Rahmen einer Evidenzprüfung, ob die Mindestbesoldung ihrem Zweck genügt, nämlich, dass der Beamte aus gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen aus einer unabhängigen Position heraus seinen Dienst erbringen kann.

Hierfür benötigt es einen Kontrollmaßstab, den es natürlich selbst entwickeln muss. Es ist geradezu aberwitzig, dass die Gesetzgeber nunmehr ihren Gestaltungsauftrag darin sehen, diesen Kontrollmaßstab abzuändern. Diesen Maßstab legt allein das Gericht zugrunde und er begrenzt, wie auch ausgeführt, den gesetzgeberischen Gestaltungsraum.

Die Versuche, diesen Kontrollmaßstab durch einer Mehrverdienermodell abzuändern, sind juristisch einfach grober Unfug.

"Der Verfasser verkennt die Probleme der Aufgabenstellung, wirft neue auf, und löst diese dann unzutreffend."
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Tarifgeist

Zitat von: Quasselstrippe in Heute um 15:19Das finde ich total spannend.

In BaWü liegt die niedrigste besetzte Besoldungsgruppe mittlerweile bei A7, weil man einfach für A5 und A6 gesagt hat, dass die Aufgaben schwieriger geworden sind und man mehr Qualifikation benötigt und dann diese Personenkreise nach A7 befördert hat und die ursprünglichen Gruppen A7 bis A9 (?) entsprechend auch alle um eine Besoldungsgruppe befördert hat.

So wie BaWü argumentiert, sind ja jetzt nicht die Tätigkeiten aus A5 mit A7-Gehalt deutlich besser bezahlt, was zu einem Abschmelzen führen würde im Vergleich zu A10 aufwärts, sondern die A5 und A6 Tätigkeiten existieren nicht mehr, die Menschen haben hochwertigere Aufgaben und werden deswegen nach A7 (und höher) besoldet. Dies führt in meinen Augen argumentativ nicht zu einem Abschmelzen. Es gibt einfach die A5- und A6-Aufgaben nicht mehr.

Wie will man dieses Vorgehen verhindern?

Ich finde es sogar total legitim, dass ein Bundesland sowas macht, wenn Aufgaben wirklich schwieriger werden.

Ich finde es aber problematisch, dass die Mindestbesoldung an der niedrigsten besetzten Besoldungsgruppe hängt und nicht am "einfachen Dienst". Dies entwertet die schwierigeren Tätigkeiten enorm.



Das Argument mit der angestiegenen Schwierigkeit greift insofern dann aber nur, wenn man es global auf das Besoldungsgefüge anwendet.

Oder anders: Ich wüsste jetzt nicht, warum ein Anstieg der Komplexität ausschließlich dem eD immanent sein sollte und nicht auch den anderen Laufbahnen...also in meiner Wahrnehmung wird nach wie vor die Post in unserer Behörde wie vor 30 Jahren ausgeteilt...riecht also auch hier nach Rechentrick

Pumpkin76

Zitat von: GoodBye in Heute um 17:30Das ganze ist ja aus juristischer Sicht sowieso absurd.

Das BVerfG prüft im Rahmen einer Evidenzprüfung, ob die Mindestbesoldung ihrem Zweck genügt, nämlich, dass der Beamte aus gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen aus einer unabhängigen Position heraus seinen Dienst erbringen kann.

Hierfür benötigt es einen Kontrollmaßstab, den es natürlich selbst entwickeln muss. Es ist geradezu aberwitzig, dass die Gesetzgeber nunmehr ihren Gestaltungsauftrag darin sehen, diesen Kontrollmaßstab abzuändern. Diesen Maßstab legt allein das Gericht zugrunde und er begrenzt, wie auch ausgeführt, den gesetzgeberischen Gestaltungsraum.

Die Versuche, diesen Kontrollmaßstab durch einer Mehrverdienermodell abzuändern, sind juristisch einfach grober Unfug.

"Der Verfasser verkennt die Probleme der Aufgabenstellung, wirft neue auf, und löst diese dann unzutreffend."

Warum dann Rn 115? Warum, wenn es so eindeutig ist, kein obiter dictum, sondern der Hinweis, dass man nicht über das Partnereinkommen an und für sich zu entscheiden hatte?

GoodBye

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 17:34Warum dann Rn 115? Warum, wenn es so eindeutig ist, kein obiter dictum, sondern der Hinweis, dass man nicht über das Partnereinkommen an und für sich zu entscheiden hatte?

Na ja, den Kontrollmaßstab musste das BVerfG, Swen hat es ausführlich historisch hergeleitet, entwickeln, weil der Gesetzgeber seinem Gestaltungsauftrag nicht nachkam.

Er tut dies auch jetzt nicht. Dies würde eine sachgerechte Herleitung und Begründung erfordern, die sich auch am übergeordneten Zweck der Beamtenalimentation, den das BVerfG in epischer Breite im letzten Beschluss ausgeführt hat, orientiert. Diese sehe ich in der schlichten Annahme, dass mittlerweile beide Partner einer Erwerbstätigkeit nachgehen, nicht. Solange keine tiefergehende Auseinandersetzung erfolgt, hat das BVerfG keinen anderen Maßstab als den, den es aktuell zugrunde legt.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Libor

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 17:34Warum dann Rn 115? Warum, wenn es so eindeutig ist, kein obiter dictum, sondern der Hinweis, dass man nicht über das Partnereinkommen an und für sich zu entscheiden hatte?

Es wäre ja nicht einmal zwingend ein obiter dictum gewesen, weil sich die Frage der zeitlichen Anwendung der in Berlin 2024 beschlossenen Abkehr von der Alleinverdienerfamilie ja dann gar nicht stellen würde: Dann hätte der Senat einfach sagen können, dass der Gesetzgeber sowieso nicht von der 4K-Alleinverdienerfamilie abweichen darf, weil das den Kontrollmaßstab des BVerfG verletzt. 

Hat der Senat aber nicht. Im Gegenteil betont das BVerfG hier den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum. Der Kontrollmaßstab hat eine Bezugsgröße (4K-Alleinverdienerfamilie). Diese ist aber eben (nur) eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße, nicht hingegen "Leitbild der Beamtenbesoldung". Die Frage, ob der Besoldungsgesetzgeber im Ausgangspunkt davon abweichen darf, ist geklärt. Die offene Frage ist, wie das im Ergebnis funktioniert (oder funktionieren kann), da der Gesetzgeber selbstverständlich alle sonstigen verfassungsrechtlichen Anforderungen einhalten muss.