Wegfall der Zulage bei Höhergruppierung?

Begonnen von Andre4s, Gestern um 21:23

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Andre4s

Guten Tag Zusammen,

ich bin derzeit in der EG12 Stufe 4 und einer Zulage in Höhe von 400 Euro eingruppiert. Aktuell besteht die Möglichkeit eines internen Wechsels auf eine EG13er Stelle.

Gäbe es tarifrechtlich die Möglichkeit, bei einer Höhergruppierung in die EG13 Stufe 5 eingruppiert zu werden, oder ist dies nicht möglich?

Da meines Wissens nach die Zulage an die jetzige Stelle gebunden ist, würde diese höchstwahrscheinlich mit dem Wechsel wegfallen.

Ich wäre dankbar für eine Rückmeldung.

Johann

Bei Höhergruppierung landest du tariflich in E13 Stufe 4.
Zulagen sind grundsätzlich widerrufbar, können aber auch problemlos bei vorliegendem Wohlwollen des Arbeitgebers weiter gewährt werden. Anstelle einer fixen Zulage kann aber auch eine Stufenvorweggewährung vorgenommen werden, bei der du zwar in E13 Stufe 4 verbleibst, aber eine Zulage erhältst, sodass du das Entgelt der E13 Stufe 5 bekommst. Diese Zulage kann dann entweder aufzehrend sein, sodass sie also wegfällt, sobald du Stufe 5 erreichst oder sie bleibt als generelle Stufenvorweggewährung bestehen und du erhältst das Entgelt der Stufe 6, sobald du die Stufe 5 erreicht hast.
Zulagen sind aber wie gesagt zum einen widerrufbar und zum anderen freiwillig. Du musst dich also mit deinem Arbeitgeber einigen, wie ihr das handhaben wollt. Tariflich hast du nur Anspruch auf E13 Stufe 4 ohne Zulage.

Andre4s

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich hätte diesbezüglich noch eine Frage. Bei der neuen Stelle gibt es die Möglichkeit aufgrund von Rufbereitschaften eine Zulage zu erhalten.

Hätte ich dann, wenn ich eine Stufenvorweggewährung als Zulage erhalte, keinen Anspruch mehr auf die Rufbereitschaftszulage oder sind die getrennt zu betrachten und könnten auch kombiniert werden?

Vielen Dank im Voraus.

MoinMoin

Sie sin getrennt zu betracht und unabhängig von anderen Auszuzahlen.