Abgeltung von Überstunden bei Eintritt in die Rente

Begonnen von Littlegoaty, Gestern um 13:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Littlegoaty

Hallo,

wie ich in einem anderen Beitrag hier im Forum schon geschrieben hatte, gehe ich zum 1. Juli in Rente. Bis zum Rentenbeginn bin ich krankgeschrieben und habe krankheitsbedingt auch seit Jahresanfang nicht mehr gearbeitet.

Ich bin beschäftigt nach TVL in der Hamburger Verwaltung.

Auf meinem Arbeitszeitkonto befindet sich noch ein plus von 35 Stunden. Abbummeln konnte ich die Stunden krankheitsbedingt nicht mehr.

Nun teilt die Personalabteilung mir mit, dass die Überstunden nicht abgegolten werden, weil sie nicht explizit angeordnet wurden.

Allerdings ist es so, dass die Überstunden den Vorgesetzten sehr wohl bekannt waren, geduldet wurden und in der elektronischen Zeiterfassung erfasst sind.

Nach meiner Recherche ist es so, dass es Urteile bis hin zum Bundesarbeitsgericht gibt, die meine Annahme bestätigen, dass die Stunden ausgezahlt werden müssen. insbesondere eben deswegen, weil ich krankheitsbedingt keine Möglichkeit hatte die Stunden als Freizeitausgleich zu nehmen.

Weiß da jemand genaueres? Gibt es vielleicht eine gesonderte Regelung im TVL, welche die Behauptung der Personalabteilung bestätigt?

Viele Grüße

Littlegoaty


Rowhin

Erstmal: Dass die Überstunden bekannt waren, heißt noch nicht, dass sie explizit angeordnet waren. Insofern kann die Personalabteilung in diesem spezifischen Unterpunkt grundsätzlich schon recht haben.

Aber/ansonsten/desweiteren zitiere ich McOldie von hier:

Zitat§7 Abs. 7 TV-L
,,Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden."
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssten Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein. Das Gericht hat hierzu ausführlich dargelegt, was man unter Billigung (z.B. BAG vom 3.11.2004 – 5 AZR 648/03 ) oder Duldung ( z.B. (BAG vom 10.4.2013) verstehen kann.
Anhand dieser tariflichen Definition musst du prüfen, ob hier tatsächlich Überstunden vorliegen.

Littlegoaty

Zitat von: Rowhin in Gestern um 14:07Erstmal: Dass die Überstunden bekannt waren, heißt noch nicht, dass sie explizit angeordnet waren. Insofern kann die Personalabteilung in diesem spezifischen Unterpunkt grundsätzlich schon recht haben.

Aber/ansonsten/desweiteren zitiere ich McOldie von hier:


Explizit angeordnet waren sie, wie gesagt, nicht, aber sie waren bekannt und wurden geduldet. Sofern ich nicht krank geworden wäre, hätte ich für diese Stunden einen Freizeitausgleich bekommen. Das war aber nun wie gesagt, unverschuldet durch die Krankheit nicht mehr möglich.

Rowhin

Dann wird es, wenn es zum Rechtsstreit kommt, wie im oben zitierten Urteil u.a. auf die Duldung der Überstunden und damit folgenden Punkt hinauslaufen:

Zitatc) Mit der Billigung von Überstunden ersetzt der Arbeitgeber gleichsam durch eine nachträgliche Genehmigung die fehlende vorherige Anordnung schon geleisteter Überstunden. Die Billigung von Überstunden setzt deshalb voraus, dass der Arbeitgeber zu erkennen gibt, mit der schon erfolgten Leistung bestimmter Überstunden einverstanden zu sein. Das muss nicht ausdrücklich erfolgen und kann insbesondere dann anzunehmen sein, wenn der Arbeitgeber oder ein für ihn handelnder Vorgesetzter des Arbeitnehmers eine bestimmte Anzahl von Stunden abzeichnet und damit sein Einverständnis mit einer Überstundenleistung ausdrückt. Dazu reicht aber die widerspruchslose Entgegennahme der vom Arbeitnehmer gefertigten Arbeitszeitaufzeichnungen nicht aus (BAG 3. November 2004 – 5 AZR 648/03 – zu III 2 der Gründe; 25. Mai 2005 – 5 AZR 319/04 – zu II 1 c der Gründe). Vielmehr muss der Arbeitnehmer darlegen, wer wann auf welche Weise zu erkennen gegeben habe, mit der Leistung welcher Überstunden einverstanden zu sein.

Wie funktioniert denn eure Zeiterfassung? Ist das rein passiv, also du trägst deine Zeiten immer ein, und das System sammelt die halt? Oder muss der Vorgesetzte einmal pro Woche/Monat/Jahr/etc. auf "Okay" drücken?

Capo

Gibt es bei euch eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit? Darin sollte das geregelt sein.  Du solltest noch mal nachfragen was mit deinen Plus Stunden auf deinem Arbeitszeitkonto passiert. Oft gibt es da auch Verfallsfristen, wenn man nicht Aktiv um Verlängerung bittet.

Littlegoaty

Zitat von: Rowhin in Gestern um 14:16Dann wird es, wenn es zum Rechtsstreit kommt, wie im oben zitierten Urteil u.a. auf die Duldung der Überstunden und damit folgenden Punkt hinauslaufen:

Wie funktioniert denn eure Zeiterfassung? Ist das rein passiv, also du trägst deine Zeiten immer ein, und das System sammelt die halt? Oder muss der Vorgesetzte einmal pro Woche/Monat/Jahr/etc. auf "Okay" drücken?

Das ist zwar sozusagen passiv, sprich ich trage meine Zeiten ein. Aber die Vorgesetzten. schauen dort regelmäßig monatlich hinein. Allerdings müssen Sie dafür kein ,,okay" oder Ähnliches geben.

Es handelt sich praktisch um ein Gleitzeit Arbeitszeitkonto. Sofern der Arbeitnehmer mehr als 30 minus oder 100 plus Stunden hat, erhält der Vorgesetzte automatisch eine entsprechende Information.

Grundsätzlich ist vorgesehen, diese Stunden irgendwann in Form eines Freizeitausgleichs abzubummeln. Das war aber aufgrund einer sechsmonatigen Erkrankung und des nun anstehenden Rentenbeginns nicht möglich.


Littlegoaty

Zitat von: Capo in Gestern um 14:31Gibt es bei euch eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit? Darin sollte das geregelt sein.  Du solltest noch mal nachfragen was mit deinen Plus Stunden auf deinem Arbeitszeitkonto passiert. Oft gibt es da auch Verfallsfristen, wenn man nicht Aktiv um Verlängerung bittet.

Danke, eine entsprechende Dienstvereinbarung ist mir zwar nicht bekannt, ich werde aber danach noch mal fragen

Umlauf

Zitat von: Littlegoaty in Gestern um 14:35Das ist zwar sozusagen passiv, sprich ich trage meine Zeiten ein. Aber die Vorgesetzten. schauen dort regelmäßig monatlich hinein. Allerdings müssen Sie dafür kein ,,okay" oder Ähnliches geben.

Es handelt sich praktisch um ein Gleitzeit Arbeitszeitkonto. Sofern der Arbeitnehmer mehr als 30 minus oder 100 plus Stunden hat, erhält der Vorgesetzte automatisch eine entsprechende Information.

Grundsätzlich ist vorgesehen, diese Stunden irgendwann in Form eines Freizeitausgleichs abzubummeln. Das war aber aufgrund einer sechsmonatigen Erkrankung und des nun anstehenden Rentenbeginns nicht möglich.



Das hört sich sehr verdächtig nach Gleitzeit an. Da sollte es eigentlich auch eine Dienstvereinbarung geben. Eine Frage ist, auf welcher Ebene wurde diese abgeschlossen. Möglicherweise auch als Rahmendienstvereinbarung. Einfach mal beim Personalrat nachfragen.

MoinMoin

Zitat von: Littlegoaty in Gestern um 14:12Explizit angeordnet waren sie, wie gesagt, nicht, aber sie waren bekannt und wurden geduldet. Sofern ich nicht krank geworden wäre, hätte ich für diese Stunden einen Freizeitausgleich bekommen. Das war aber nun wie gesagt, unverschuldet durch die Krankheit nicht mehr möglich.
Wenn du Zeitausgleich nimmst zum Abbau deine Gleitzeit und an dem Tag krank wirst, dann sind deine Gleitzeitstunden auch weg. Du bekommst sie nicht gutgeschrieben. Das ist nicht so wie bei Krank im Urlaub, der dir wieder gut geschrieben werden würde.

Zitat von: Littlegoaty in Gestern um 14:37Danke, eine entsprechende Dienstvereinbarung ist mir zwar nicht bekannt, ich werde aber danach noch mal fragen
Wenn du deine Dienstvereinbarung bzgl. deiner Gleitzeitregelung nicht kennst, wie kommst du darauf, dass es dir erlaubt war diese Stunden anzuhäufen, bzw. wann sie uU verfallen.

Rowhin

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 14:51Wenn du Zeitausgleich nimmst zum Abbau deine Gleitzeit und an dem Tag krank wirst, dann sind deine Gleitzeitstunden auch weg. Du bekommst sie nicht gutgeschrieben. Das ist nicht so wie bei Krank im Urlaub, der dir wieder gut geschrieben werden würde.

Ich verstehe die TE eher so, dass sie Zeitausgleich genommen hätte, wenn sie nicht krank geschrieben gewesen wäre. Nicht so, dass sie ihn genommen hat, und dann in dem Zeitraum krank wurde. Aber wäre ein wichtiges Detail, ja.

MoinMoin

Zitat von: Littlegoaty in Gestern um 13:57Nach meiner Recherche ist es so, dass es Urteile bis hin zum Bundesarbeitsgericht gibt, die meine Annahme bestätigen, dass die Stunden ausgezahlt werden müssen. insbesondere eben deswegen, weil ich krankheitsbedingt keine Möglichkeit hatte die Stunden als Freizeitausgleich zu nehmen.
Deine Recherche bezieht sich 100%ig nur auf Überstunden (die du nicht hast) und nicht auf freiwillig geleistete Gleitzeit.

Faunus

Du hast ein "Login" und könntest mal im Intranet Deines AG ("Transparenzportal Hamburg") auf die Suche nach der Diensvereinbarung (DV) "Arbeitszeit/Gleitzeit" gehen. Ich komme bis zum Login der Stadt Hamburg und kann noch erkennen, dass 2014 sowas in Kraft getreten ist.
Wenn das nicht möglich sein sollte, wende Dich an den Personalrat. Es scheint mind. eine Dienstvereinbarungen zur Gleitzeit der Hansestadt Hamburg mit dem Personalrat zu geben.

Alle Regelungen die ich diesbezüglich kenne: Deine Gleitzeit kannst Du nicht mehr nehmen, weil Du bis zum letzten Tag krank geschrieben bist und daher wird diese sehr wahrscheinlich verfallen. Aber vielleicht wurde ja was unübliches vertraglich in Eurer DV beschlossen.

MoinMoin

Zitat von: Rowhin in Gestern um 14:53Ich verstehe die TE eher so, dass sie Zeitausgleich genommen hätte, wenn sie nicht krank geschrieben gewesen wäre. Nicht so, dass sie ihn genommen hat, und dann in dem Zeitraum krank wurde. Aber wäre ein wichtiges Detail, ja.

So habe ich den TE auch verstanden und habe diesen Hinweis auf Verfall von Gleitzeit bei Krankheit nur gegeben um klar zu machen, wie Gerichte die Gleitzeit bewerten.
Sprich wenn er sie schon eingetragen / geplant hätte, diese freien Tage, wäre sie jetzt eben futsch wegen Krankheit.
Also kann der AG sagen: Du nimmst sie in der letzten Arbeitswoche und damit ist dann das Konto auf null.

Littlegoaty

Es gibt tatsächlich eine Dienstvereinbarung zur Gleitzeit, die mir nun auch vorliegt.

Darin ist geregelt, dass die plus Stunden grundsätzlich in Form eines Freizeitausgleich abgebummelt werden sollen. Es gibt allerdings auch einen Paragraphen, der Härtefälle - zum Beispiel bei längerer Krankheit - benennt. Dort heißt es, dass in solchen Fällen eine einvernehmliche Regelung unter Hinzuziehung des Personalrates gefunden werden soll.

Ich werde mich nun mal an den Personalrat wenden, um das dort abzuklären.

Rowhin

Rein interessehalber: ist das diese Dienstvereinbarung, oder gibts eine neuere/trifft auf dich eine andere zu?

https://www.dbb-hamburg.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-hamburg_de/pdf/dienstvereinbarungen/Gleitzeit_ab_2010.pdf

So oder so: viel Erfolg, das für alle Seiten befriedigend zu klären.