Jahressonderzahlung beim Wechsel TV-L → Beamtenverhältnis zum 01.12. (Bayern)

Begonnen von Michael12345, Gestern um 10:09

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Michael12345

Hallo zusammen,

ich werde voraussichtlich zum 01.12. beim selben Dienstherrn (Freistaat Bayern, Hochschule) vom Tarifbeschäftigten (E13 TV-L) zum Beamten auf Zeit (A13) ernannt. Dabei bin ich auf folgende Lücke gestoßen und würde mich über Erfahrungen freuen.

Mein Verständnis der Rechtslage:

TV-L (§ 20): Anspruch auf die Jahressonderzahlung besteht nur, wenn man am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. Endet das Arbeitsverhältnis am 30.11., gibt es nichts, auch nicht anteilig.
BayBesG (Art. 83): Die Beamten-Sonderzahlung bemisst sich nach einem Zwölftel der im Kalenderjahr bezogenen Bezüge. Das vorherige TV-L-Entgelt zählt nicht dazu. Bei Ernennung zum 01.12. gäbe es also nur 1/12 × 65 % eines Monatsbezugs.

Im Ergebnis fällt man bei einem Wechsel genau zum 01.12. durch beide Raster, obwohl man das ganze Jahr beim selben Dienstherrn beschäftigt war.

Meine Fragen:

  • Gibt es in Bayern oder speziell an Hochschulen eine Sonder- bzw. Übergangsregelung oder eine außertarifliche Lösung?
  • Übersehe ich etwas, zum Beispiel eine Anrechnungsvorschrift?

Danke vorab für eure Einschätzungen!

Viele Grüße
"Don't feed the troll"  ;D

webs96

Du hast schon Anspruch auf eine ,,außertarifliche Sonderzahlung" wenn du direkt ohne Unterbrechung von einem TV-L Beschäftigungsverhältnis ins Beamtenverhältnis (Freistaat Bayern) wechselst. Der 01.12. spielt hier meine rolle, da die Sonderzahlung nach dem BesG gezahlt wird. Das müsste nach Art. 87 BayBesG sein.