Autor Thema: Eingruppierung Antikorruptionsbeauftragter  (Read 11185 times)

thomasmaurer

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Eingruppierung Antikorruptionsbeauftragter
« am: 10.11.2018 23:33 »
In unserem Landkreis in Sachsen-Anhalt soll ich zu meiner aktuellen Tätigkeit in der E-10 jetzt auch die o.g. Tätigkeit übernehmen, wie würdet ihr die Merkmale dazu einordnen? Mein AG hat mich aufgefordert auch den Zeitanteil zu beurteilen, derzeit bin ich im Rechnungsprüfungsamt zu 100 Prozent und weiß nicht weiter... . Zu den Sonderstellen findet man auch kaum etwas online, mein Vorgänger in der Position war gleichzeitig Chef des Rechtsamtes in der A 14 und die Stelle wurde neu besetzt, was soll ich tun?

Spid

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Antw:Eingruppierung Antikorruptionsbeauftragter
« Antwort #1 am: 12.11.2018 06:07 »
Die Besoldung von Beamten, die zuvor diese Tätigkeit auszuüben hatten, bietet keinerlei Aufschluss über die zutreffende Eingruppierung von TB sowohl im allgemeinen wie auch im vorliegenden Fall. Da TB entsprechend ihrer gesamten auszuübendem Tätigkeit eingruppiert sind, bedarf es schlicht der Bildung von Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen der neuen auszuübenden Tätigkeit. Mithin ist die Antwort auf die Frage, was Du tun sollst, wohl das Schätzen des Zeitanteils, den die Tätigkeit als Antikorruptionsbeauftragter an der Gesamttätigkeit ausmacht. Das Festlegen der auszuübenden Tätigkeit - und das schließt die Zeitanteile mit ein - ist zwar Aufgabe des Arbeitgebers, da es sich bei diesem aber um eine juristische Person handelt, bedient er sich dazu naturgemäß seines Personals - und das schließt Dich ja ein.