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Tarifrunde 2019 - Diskussion

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Lothar57:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.01.2019 08:31 ---
--- Zitat von: Lothar57 am 11.01.2019 18:58 ---Da der Chat hier offensichtlich noch weiterläuft, möchte ich noch mal auf die überfällige stufengleiche Höhergruppierung zurückkommen. Das tue ich am besten, indem ich mal meinen ganz persönlichen Fall darstelle. Dann kann auch keiner sagen, dass das in Wirklichkeit gar nicht so ist.
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Warum sollte jemand so etwas beahupten?

--- Zitat ---Ich habe mich vor einiger Zeit auf eine A15/E15 Stelle beworben. Da ich zu dem Zeitpunkt noch E13 war, konnte ich die Stelle nur kriegen, wenn ich der einzige Bewerber blieb. Das war dann auch so. Ich wechselte die Dienststelle und wurde dort sofort mit den neuen Aufgaben betraut. Mehr Geld gab es da aber noch nicht.
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Warum solltest du auch mehr Geld bekommen, wenn du doch nur auszuübenden Tätigkeiten der EG13 übertragen bekommen hast. (Oder hast du höherwertige Tätigkeiten dauerhaft übertragen bekommen und es versäumt, dass dir zustehende Entgelt einzufordern?)

--- Zitat --- Wie ein Beamter musste ich erst eine achtmonatige Probezeit überstehen, bevor ich höhergruppiert wurde. Vom Beamtenrecht übernommen wurde auch das Verbot der Sprungbeförderung.
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Es obliegt dem AG dir höherwertige Aufgaben dauerhaft zu übertragen wann er es für richtig hält. Wenn er sich bei dieser Entscheidung am Beamtenrecht orientiert, dann ist das so.
--- Zitat ---Ich wurde also nach der Probezeit erstmal nach E14 höhergruppiert
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Ich gehe davon aus, dass dies durch die dauerhafte Übertragung der EG14 Tätigkeiten geschehen ist. (Oder hast du höherwertige Tätigkeiten vorher übertragen bekommen und es versäumt, dass dir zustehende Entgelt einzufordern?)
--- Zitat ---von
und von Stufe 6 auf 5 heruntergesetzt.
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Ja, ja die besagte leidige Regelung. Wobei E13 Stufe 6 ja erst seit dem 1.1.2018 existiert (oder?), von daher etwas verwunderlich, der Zeitrahmen und die SV die du darlegst, aber egal.

--- Zitat ---Nach einem weiteren Jahr Wartezeit werde ich dann auf E15 höhergruppiert und auf das erste Jahr der Stufe 4 heruntergesetzt.
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Ich gehe davon aus, dass dies abermals durch eine Änderung der dauerhafte auszuübenden Tätigkeiten geschehen ist. (Oder hast du abermals die höherwertige Tätigkeiten vorher übertragen bekommen und es versäumt, dass dir zustehende Entgelt einzufordern?)
--- Zitat ---Insgesamt bringt mir der doppelte Aufstieg für die ersten vier Jahr gerade mal insgesamt netto 160 Euro monatlichen Zugewinn. Nach weiteren fünf Jahren erreiche ich dann erst wieder die Stufe 6. Es dauert also nach Stellenantritt mehr als 10 Jahre bis ich das Gehalt bekomme, welches mir bei einem stufengleichen Aufstieg sofort zugestanden hätte.
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10 Jahre geht doch noch. Mir sind Fälle bei Beamten bekannt, die 12-14 Jahre auf Ihre A13 Beförderung gewartet haben und obwohl sie natürlich eben die höherwertige Arbeit ablieferten. Und dann müssen sie auch noch später in die Pernsion gehen, damit das Pensionswirksam wird.

--- Zitat ---Man muss als TB also sehr genau überlegen, ob allzu großer Ehrgeiz sinnvoll ist. (Gottseidank war die Hoffnung auf eine Gehaltserhöhung nur ein Argument unter vielen für mich, als ich mich auf die Stelle bewarb)

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Oder aber man muss als TB erkennen, dass man nach seinen auszuübenden Tätigkeiten bezahlt wird.
Also sollte deine Dienststelle dir von vornerein (oder nach den 8 Monaten "Probezeit") dir die EG15 Tätigkeiten übertragen haben, dann wärest du auch ab diesen Zeitpunkt in der EG15 S 4 (aus der EG13S5 kommend)  eingruppiert und hast (hattest) den Anspruch auf dieses Entgelt. Diese Eingruppierung kannst du auch noch heute nachfordern, was ggfl. in eine Nachberechnung der Stufen bedeutet.
Im Kern sehe ich aber:

* entweder eine erfundene Geschichte (Mit der Stufe 6 komme ich noch nicht so ganz klar)
* oder eine ungenaue Sachverhaltsschilderung (Alles korrekt gelaufen, da ja der AG stückweise die auszuübenden Tätigkeiten angehoben hat)
* oder eine hochdotierten EG15er der nicht in der Lage ist seine Rechtslage zu erkennen und/oder durchzusetzen.
Bin noch unschlüssig, bitte um Aufklärung.

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Die Geschichte ist leider nicht erfunden. Alles ist genauso gelaufen, wie ich es dargestellt habe. Und natürlich habe ich den Vorgang durch erfahrene Juristen, Personalräte und Tarifexperten der Gewerkschaft überprüfen lassen. Hintergrund ist neben anderem eine Sonderregelung für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die man hier nachlesen kann (siehe Abs. 3).

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Dienstrecht/Tarifrecht/Hinweise-Tarifbeschaeftigung.pdf

Ich wurde also in der Tat am Tag meiner Versetzung mit den Aufgaben eines Studiendirektors (E15) betraut. Zuvor war ich auf der Position eines Studienrates (E13). Es folgte die genannte Probezeit und die Höhergruppierung in zwei Schritten im Abstand von einem Jahr. Glücklicherweise konnte ich vorher noch von der Einführung der Stufe 6 profititieren. By the way: Auch tarifbeschäftigte Lehrer warten oft viele,  viele Jahre, bis sich ihnen eine Möglichkeit zum Aufstieg bietet.

MoinMoin:
Dann bin ich beruhigt, dass es "nur" eine (für mich) ungenaue SVS war.
Und Asche auf mein Haupt, dass ich nicht das Wissen von Spid habe, der es aus der Schilderung korrekt heraus gelesen hat.
Bin halt nur Informatiker, der mit der Materie beruflich nichts zu tun hat.  :-X

Und dann bin ich auch einerseits auch voll bei dir: TB Lehrer sind die, die am meisten gearscht wurden im TV-L System über die letzten Jahre und auch verdammt wie Sklaven vom AG behandelt wurden.
Leider hört man ja aber eben solche Geschichten auch bei den anderen TBler, dort allerdings ist es halt (idR) das fehlende Wissen oder Willen sich korrekt bezahlen zu lassen.

Mir persönlich ist allerdings unverständlich wie die Gewerkschaften so etwas zulassen konnten und warum Lehrer, zumindest in den Bundesländer wo die TB Lehrer eine kritische Masse gegenüber den Beamten haben, nicht eine Besserstellung erstreikten. (Sachsen >90% vorweg, aber NRW hat ja auch wohl ~20%).

Spid:
Unter dem Link kann man im Hinblick auf die Eingruppierung höchstens veralteten Mist lesen, da mittlerweile der TV EntgO-L maßgeblich ist.

daseinsvorsorge:
Tarif- und Besoldungsrunde 2019 mit der Tarifgemeinschaft der Länder/ Die Weiterentwicklung der Entgeltordnung aus Sicht von verdi:https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++f07e36b6-e8c1-11e8-8969-525400b665de

Seit der Inkraftsetzung der neuen Entgeltordnung Länder am 1. Januar 2012 sind inzwischen einige Jahre vergangen. Ein guter Grund, die Entgeltordnung auf den Prüfstand zu stellen und den gewachsenen Anforderungen an die Beschäftigten, also den beruflichen sowie den tariflichen Entwicklungen entsprechend anzupassen.

Aber auch die erst zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene Entgeltordnung für die kommunalen Beschäftigten macht ein nachsteuern bei den Ländern erforderlich. Insbesondere die strukturellen Verbesserungen in der kommunalen Entgeltordnung sollen nun auch bei den Ländern zur Anwendung gebracht werden.

Wegen der Komplexität der Regelungen und der Vielzahl an Tätigkeitsmerkmalen wurden insgesamt fünf gemeinsame Arbeitsgruppen gebildet ( in denen alle Abschnitte der Entgeltordnung der Länder sowie die allgemeinen Eingruppierungsvorschriften einschließlich der Fragen der stufengleichen Höhergruppierung und der Entzerrung der Entgeltgruppe 9 bearbeitet werden sollen.)

Diese kamen bis Januar 2018 mit unterschiedlicher Häufigkeit zusammen. Im Rahmen dieser Beratungen hat auch ver.di die Forderungen zur Veränderung der Entgeltordnung vorgestellt und begründet, die zuvor in Beratungskreisen mit ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen aus den jeweiligen Berufsfeldern entwickelt wurden.

Die TdL bezog jedoch weder inhaltlich zu unseren Forderungen Stellung, noch präsentierten die Arbeitgeber eigene Überlegungen zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung. In einem weiteren Verfahrensgespräch einigte man sich u. a. aufgrund des engen Zeitrahmens darauf, die Verhandlungen in einer zentralen Verhandlungsgruppe fortzusetzen.

Der erste Termin war für Juli 2018 vorgesehen – er wurde jedoch, so wie alle anderen mit der TdL vereinbarten Termine, kurzfristig abgesagt. Begründet hat die TdL ihre Absage damit, dass ver.di in der Auseinandersetzung um die Entlastung des Pflegepersonals in den Universitätskliniken Düsseldorf und Essen zu Streiks aufgerufen hatte.

Nachdem ver.di sowohl in diesen Tarifauseinandersetzungen als auch in der entsprechenden Auseinandersetzung mit den Universitätskliniken des Saarlandes Vereinbarungen erzielen konnte, hat die TdL ihre Verweigerungshaltung aufgegeben und mit ver.di die Fortsetzung der Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung in der zentralen Verhandlungsgruppe verabredet.

Hierfür hat man sich bis in den Dezember hinein auf mehrere Termine verständigt. Wir erwarten, dass sich dieTdL ernsthafter als bisher mit der Weiterentwicklung der Entgeltordnung auseinandersetzen wird. Trotz unserer Bemühungen das Thema zügig voranzubringen war sowieso geplant, dass eine Einigung in die Tarif- und Besoldungsrunde Länder 2019 mit einfließen wird. Die Arbeitgeber werden es  sich nicht nehmen lassen, auch über die Mehrkosten der erzielten Verbesserungen in der Entgeltordnung zu verhandeln – ein Faktor  der sich auf die Entgelterhöhungen auswirken würde.

Eine Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung aus Sicht der TDL habe ich nicht gefunden. Eine solche wird es offiziell auch nicht geben, weil die TDL es sich gegenüber den Beschäftigten "erlauben" kann, trotzig wíe ein Kleinkind zu reagieren und "nicht mehr mitmachen" zu wollen.

Ok- immerhin hat die TDL dadurch die Diskussion von verdieanliegen zu Eingruppierungsfragen von Spülhilfen- Sozialgedöns verhindert- aber auch die von Fach- und Führungskräften.Sehr konstruktive und zielführende Vorgehensweise.

Spid:
Mir wäre neu, daß Verhandlungen inhaltlicher Natut über veröffentlichte Verlautbarungen geführt würden. Weshalb also sollte es eine solche der TdL geben? Weil Verdi so etwas macht? Angesichts der „Erfolgsgeschichte“ von Verdi wäre allein das schon ein guter Grund es nicht zu tun.

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