Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - Diskussion
Fireball84:
Begrüßen würde ich, wenn die öffentlichen Arbeitgeber zukünftig auch Ihre gesparten Sozialversicherungsbeiträge bei der Entgeltumwandlung (freiwillige Altersvorsorge und Einzahlungen über Entgeltumwandlung in die VBLklassik im Tarifgebiet Ost) mit in den Vertrag einzahlen. Stichwort: Betriebsrentenstärkungsgesetz
Da so etwas aber viel zu kreativ für die Gewerkschaften wäre und sich nicht so gut verkaufen lassen würde, bleibt es wohl nur Wunschmusik.
Und daneben wäre ich für mehr Flexibilität, was ich mit den Tariferhöhungen anfange (Gehaltssteigerung oder Umwandlung in freie Stunde/Tage). Bleibt aber sicherlich auch Wunschmusik. ;)
daseinsvorsorge:
--- Zitat von: was_guckst_du am 27.11.2018 12:47 ---
...sagte der weltfremde Einsiedler und wunderte sich, dass sich ein Großteil seines beruflichen Umfeldes in Aufruhr befand, weil schulpflichtige Kinder unterbringen zu waren und Andere mangels Möglichkeiten gar nicht am Arbeitsplatz erschienen sondern Urlaub nehmen mussten...
--- End quote ---
… was ja schon bei den sog. Kitastreiks in 2009/2015 zu beobachten war ...
Spid:
Ja, das öffentliche Leben lag quasi am Boden, die AG krochen zu Kreuze und die Gewerkschaften haben ihre Forderungen durchgesetzt... ach nee, das war der Lokführerstreik, Bsirskes Zwergenaufstand war der klassische Sack Reis, der nur interessierte, wenn man damit Stimmung gegen die Gewerkschaften und die Streikenden machen könnte. Insbesondere letzteres ist dann ja - im Gegensatz zur Warnwestenromantik - voll eingeschlagen.
Keeper83:
Ich hätte mir überigens beim Tarifvertrag VKA und Bund eine Öffnungsklausel für Entgeltumwandlungsmodelle (z.B. Ebike-Leasing) gewünscht.
Das muss man sich mal vorstellen. Mein Arbeitgeber würde mir das Jobradmodell liebend gerne anbieten, ich würde es gerne in Anspruch nehmen und dann stellt Verdi sich dazwischen und sagt das ist nicht gut für mich. Unfassbar aus meiner Sicht und ein weiterer Grund sich diesem Verein niemals anzuschließen!
Ist im TV-L sowas denn eigentlich angedacht?
Max:
--- Zitat von: JC83 am 27.11.2018 09:11 ---
--- Zitat von: Max am 26.11.2018 19:44 ---Die Angestellten sind immer mindestens adäquat bezahlt.
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Was meinst du damit?
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Gegebenheit des Arbeitsmarktes.
Keiner von uns wurde gezwungen ein Arbeitsverhältnis im öD einzugehen.
Der Arbeitgeber hat eine Vorstellung, welche Arbeiten er erledigt haben möchte und wie viel er für dessen Erledigung zu zahlen bereit ist und offeriert dieses Angebot am Arbeitsmarkt.
Der Arbeitnehmer ist hier in der bequemen Position, dass er sich dieses Angebot zu Gemüte führen kann, falls er denn Lust hat, oder es einfach verwerfen kann. Sollte der Arbeitnehmer weiterhin den Entschluss fassen, seine Arbeitskraft für den aufgerufenen Preis zu verkaufen, muss er folglich im Rahmen seiner Evaluation des Angebots bei einer positiven Bewertung (d.h. er bekommt mindestens seinen subjektiven, idealer Weise seien maximalen Wert) angelangt sein. Das ist auch nicht ausschließlich auf das Gehalt bezogen.
Der AN wird natürlich auch über seine ganze Karriere hinweg adäquat bezahlt, sonst wäre er kein AN des AG mehr.
(Obgleich die zunehmend langen Kündigungsfrist eine Frechheit sind und den Arbeitnehmer (Ok, auch in geringerem Maße den AG) an einer effektiven Teilnahme am Arbeitsmarkt hindern. Der gebeutelte AN fragt sich wohl auch, ob dieses Hindernis Verdi oder den AG entsprungen ist)
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