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Tarifrunde 2019 - Diskussion
Lothar57:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 10.01.2019 14:01 ---Nunja, normalerweise ist die konkrete Erfahrung in den neuen Tätigkeiten am Beginn genau NULL... was Stufe 1 bedeutet. Da ist die Tatsache, dass man nicht weniger Gehalt bekommt schon das Entgegenkommen. :-)
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Das stimmt nicht ganz. Du wirst bei einem Aufstieg in der Gehaltsgruppe um mindestens eine Erfahrungstufe zurückgesetzt, so dass dein neues Gehalt so gerade eben über den alten Bezügen liegt. Liegt das Gehalt dann sogar unter dem vorherigen Niveau - wie bei mir- bekommst du nur noch einen Garantiebetrag von € 64,13 Brutto!!!!. Nach Steuern und Abgaben halbiert sich dieser Betrag dann noch mal.
Lothar57:
--- Zitat von: Spid am 10.01.2019 17:37 ---
--- Zitat von: Lothar57 am 10.01.2019 17:26 ---
--- Zitat von: Modulator am 10.01.2019 15:15 ---
--- Zitat von: MrRossi am 10.01.2019 14:20 ---Wie gibt es nur 35€ mehr?
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Hinzu kommt noch der "Verlust" der bereits "abgeleisteten" Zeit in der bisherigen Stufe.
Auf längere Zeit gesehen, kommt da schon etwas zusammen.
In deinem Fall nicht aber wenn man dann noch in der Jahressonderzahlung durch einen ungünstigen Aufstieg sinkt, kommt das auch noch hinzu.
In meinem Fall E11 nach E12, müsste man schon rechnen und eine Höhergruppierung verschieben.
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Auch Tarifbeschäftigte müssen meist erst jahrlang in Vorleistung gehen, bevor sie mit einer Höhergruppierung "belohnt" werden. Hinzu kommt noch eine evtl. Probezeit von mehreren Monaten, bevor die Höhergruppierung überhaupt wirksam wird.
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
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Das sollte eigentlich so sein. Isset aber nit. Bei Lehrern z.B. wird aber meist erwartet, dass sie zunächst einmal freiwillig zusätzliche Aufgaben übernehmen, bevor sie dann zum Studienrat, Oberstudienrat oder Studiendirektor aufsteigen.
Loth:
--- Zitat von: Admin am 10.01.2019 16:45 ---Bitte um allgemeine Mäßigung!
Was haltet Ihr eigentlich davon, den Thread zu schließen und im Vorfeld der 1. Verhandlungsrunde am 21.01. einen neuen Thread zu starten? - dieser hier ist m.E. zu umfangreich und unlesbar geworden.
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Umbenennen und "sticky" entfernen. So verschieben sich die persönlichen Befindlichkeiten nicht in andere Themenbereiche.
Spid:
--- Zitat von: Lothar57 am 10.01.2019 17:39 ---
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 10.01.2019 14:01 ---Nunja, normalerweise ist die konkrete Erfahrung in den neuen Tätigkeiten am Beginn genau NULL... was Stufe 1 bedeutet. Da ist die Tatsache, dass man nicht weniger Gehalt bekommt schon das Entgegenkommen. :-)
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Das stimmt nicht ganz. Du wirst bei einem Aufstieg in der Gehaltsgruppe um mindestens eine Erfahrungstufe zurückgesetzt, so dass dein neues Gehalt so gerade eben über den alten Bezügen liegt. Liegt das Gehalt dann sogar unter dem vorherigen Niveau - wie bei mir- bekommst du nur noch einen Garantiebetrag von € 64,13 Brutto!!!!. Nach Steuern und Abgaben halbiert sich dieser Betrag dann noch mal.
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Es gibt keine „Erfahrungsstufen“, sondern nur Stufen der Entgelttabelle. Diese haben keinen Bezug zu Erfahrung. Die Behauptung, bei einer Höhergruppierung würde um mindestens eine Stufe „zurückgesetzt“, ist grundfalsch und zeugt ebenso von einer absolut unzureichenden Durchdringung der maßgeblichen tariflichen Regelung wie der Folgesatz. Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung erfolgt in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird, mindestens in Stufe 2. Eine Höhergruppierung kann mithin in eine höhere, niedrigere oder die gleiche Stufe führen, eine Stufenzuordnung zu einer Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der ein niedrigeres Tabellenentgelt erzielt wird, ist hingegen unmöglich.
Spid:
--- Zitat von: Lothar57 am 10.01.2019 17:43 ---
--- Zitat von: Spid am 10.01.2019 17:37 ---
--- Zitat von: Lothar57 am 10.01.2019 17:26 ---
--- Zitat von: Modulator am 10.01.2019 15:15 ---
--- Zitat von: MrRossi am 10.01.2019 14:20 ---Wie gibt es nur 35€ mehr?
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Hinzu kommt noch der "Verlust" der bereits "abgeleisteten" Zeit in der bisherigen Stufe.
Auf längere Zeit gesehen, kommt da schon etwas zusammen.
In deinem Fall nicht aber wenn man dann noch in der Jahressonderzahlung durch einen ungünstigen Aufstieg sinkt, kommt das auch noch hinzu.
In meinem Fall E11 nach E12, müsste man schon rechnen und eine Höhergruppierung verschieben.
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Auch Tarifbeschäftigte müssen meist erst jahrlang in Vorleistung gehen, bevor sie mit einer Höhergruppierung "belohnt" werden. Hinzu kommt noch eine evtl. Probezeit von mehreren Monaten, bevor die Höhergruppierung überhaupt wirksam wird.
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
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Das sollte eigentlich so sein. Isset aber nit. Bei Lehrern z.B. wird aber meist erwartet, dass sie zunächst einmal freiwillig zusätzliche Aufgaben übernehmen, bevor sie dann zum Studienrat, Oberstudienrat oder Studiendirektor aufsteigen.
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Meine Aussage ist aufgrund der Tarifautomatik ein stets gültiges verum und somit tautologisch.
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