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Tarifrunde 2019 - Diskussion

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Lothar57:

--- Zitat von: Spid am 10.01.2019 17:46 ---Es gibt keine „Erfahrungsstufen“, sondern nur Stufen der Entgelttabelle. Diese haben keinen Bezug zu Erfahrung.

--- End quote ---

Der Begriff der Erfahrungsstufe ist in der Tat umgangssprachlich, aber dennoch sinngemäß nicht verkeht. Die Zuweisung einer Entgeltstufe bei einer Neueinstellung ist an die bisherige Erfahrung gekoppelt. Genauer Nachzulesen in §16.2 TV-L.


--- Zitat von: Spid am 10.01.2019 17:46 ---Die Behauptung, bei einer Höhergruppierung würde um mindestens eine Stufe „zurückgesetzt“, ist grundfalsch und zeugt ebenso von einer absolut unzureichenden Durchdringung der maßgeblichen tariflichen Regelung wie der Folgesatz. Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung erfolgt in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird, mindestens in Stufe 2. Eine Höhergruppierung kann mithin in eine höhere, niedrigere oder die gleiche Stufe führen, eine Stufenzuordnung zu einer Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der ein niedrigeres Tabellenentgelt erzielt wird, ist hingegen unmöglich.

--- End quote ---

Eine Höhergruppierung führt in der Praxis immer zu einer Herabstufung. Es gibt wohl keinen Fall, in der das Tabellententgelt einer bestimmten Stufe in einer höheren Gruppe unter dem Entgelt der gleichhohen Stufe in der davorliegenden Gruppe liegt.




Spid:

--- Zitat von: Lothar57 am 10.01.2019 18:01 ---
--- Zitat von: Spid am 10.01.2019 17:46 ---Es gibt keine „Erfahrungsstufen“, sondern nur Stufen der Entgelttabelle. Diese haben keinen Bezug zu Erfahrung.

--- End quote ---

Der Begriff der Erfahrungsstufe ist in der Tat umgangssprachlich, aber dennoch sinngemäß nicht verkeht. Die Zuweisung einer Entgeltstufe bei einer Neueinstellung ist an die bisherige Erfahrung gekoppelt. Genauer Nachzulesen in §16.2 TV-L.
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Das ist unzutreffend. Die Stufen der Entgelttabelle bilden in keinster Weise Erfahrung und nur in sehr begrenztem Umfang - und zwar nur im Hinblick auf die Einstellung - einschlägige Berufserfahrung in geringem Umfang ab, siehe auch die angeführte tarifliche Norm.


--- Zitat ---
--- Zitat von: Spid am 10.01.2019 17:46 ---Die Behauptung, bei einer Höhergruppierung würde um mindestens eine Stufe „zurückgesetzt“, ist grundfalsch und zeugt ebenso von einer absolut unzureichenden Durchdringung der maßgeblichen tariflichen Regelung wie der Folgesatz. Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung erfolgt in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird, mindestens in Stufe 2. Eine Höhergruppierung kann mithin in eine höhere, niedrigere oder die gleiche Stufe führen, eine Stufenzuordnung zu einer Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der ein niedrigeres Tabellenentgelt erzielt wird, ist hingegen unmöglich.

--- End quote ---

Eine Höhergruppierung führt in der Praxis immer zu einer Herabstufung. Es gibt wohl keinen Fall, in der das Tabellententgelt einer bestimmten Stufe in einer höheren Gruppe unter dem Entgelt der gleichhohen Stufe in der davorliegenden Gruppe liegt.

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Das ist unzutreffend. So führt jede Höhergruppierung aus Stufe 1 in eine höhere Stufe, jede Höhergruppierung aus Stufe 2 in die gleiche Stufe der nächsthöheren EG wie auch jede Höhergruppierung aus Stufe 3 der EG 4-7 und 11-13 in die Stufe 3 der nächsthöheren EG führt.

marco.berlin:
Und dennoch zeigt auch das letzte Beispiel, dass  der Aufstieg derzeit für TB nicht sonderlich lukrativ ist. Für diesen kleinen Betrag muss man schon überlegen, ob das Mehr an Verantwortung damit wirklich in einem angemessenen Verhältnis steht. Aber wie sag ich mir immer, man macht das ja nicht des Geldes wegen, sondern vorallem wegen des Spaßes und der Freude...  ;)

Modulator:

--- Zitat von: Admin am 10.01.2019 16:45 ---Bitte um allgemeine Mäßigung!

Was haltet Ihr eigentlich davon, den Thread zu schließen und im Vorfeld der 1. Verhandlungsrunde am 21.01. einen neuen Thread zu starten? - dieser hier ist m.E. zu umfangreich und unlesbar geworden.

--- End quote ---

Gerne, da er sowieso nur noch am Thema vorbeigeht.

Was zur Forderung von Verdi gesagt werden kann, wurde gesagt.
Nur noch nicht von jedem ...

MoinMoin:

--- Zitat von: Lothar57 am 10.01.2019 17:26 ---Auch Tarifbeschäftigte müssen meist erst jahrlang in Vorleistung gehen, bevor sie mit einer Höhergruppierung "belohnt" werden. Hinzu kommt noch eine evtl. Probezeit von mehreren Monaten, bevor die Höhergruppierung überhaupt wirksam wird.

--- End quote ---
Nicht wenn nach Tarif korrekt bezahlt wird.
Aber das ist nur Theorie.

--- Zitat von: Lothar57 am 10.01.2019 17:33 ---Noch witziger wird die Sache, wenn du kurz vor dem Ende deiner Stufenlaufzeit höhergruppiert wirst. Dann verfallen nämlich die durchlaufenen Jahre und du wirst auf das erste Jahr der tiefergelegenen Stufe herabgesetzt. Du musst dann also beide Stufen noch mal voll durchlaufen.

--- End quote ---
Die stufengleiche Höhergruppierung ist die einfachste Lösung, das Problem, dass man durch eine Höhergruppierung mittelfristig insgesamt weniger Geld erhalten kann (bei ungünstigem Timing), in den Griff zu bekommen. Logisch ist diese Verfahren allerdings auch nicht, ein Mindesbetrag, bezogen auf das alte Jahressalär wäre korrekter und würde auch das Probleme mit der JSZ lösen.

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