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Höhergruppierung E11 zu E12 und Stufenzuordnung
Kappa75:
Sehr geehrtes Forum,
ich bin beschäftigt an einer Uni und in E11 Stufe 3 eingruppiert. Zum 01.08.19 würde ich die Stufe 4 der E11 erreichen. Nun habe ich die Möglichkeit ab 01.01.2019 in die E12 höhergruppiert zu werden.
Ich bin mir nicht sicher, ob sich dieses in meinem Fall lohnt, da ich öfter gelesen habe, dass mit der Tarifrunde 2019 evtl. eine stufengleiche Höhergruppierung angestrebt werden könnte!?
Was würdet Ihr an meiner Stelle machen? Die E12 nehmen oder abwarten auf E11 :-\
Danke für die Unterstützung.
LG
Kappa
Spid:
E12/3 und E11/4 sind doch betragsgleich. Lohnenswert im Vergleich zur aktuellen Situation ist es somit in jedem Fall - und für alles andere bedarf es einer Glaskugel.
Fireball84:
In EG 12 würde sich aber die Höhe der Jahressonderzahlung von bisher 80 % auf 50 % reduzieren, das Gehaltsplus ist also über's Jahr gesehen nicht sonderlich riesig.
Bastel:
Nein. E12 hat wie E11 ca. 70% Sonderzahlung. Erst ab 13 geht's abwärts...
Lars73:
--- Zitat von: Bastel am 20.11.2018 13:35 ---Nein. E12 hat wie E11 ca. 70% Sonderzahlung. Erst ab 13 geht's abwärts...
--- End quote ---
Nicht im TV-L
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