[SN] Reform der Besoldungsstruktur

Begonnen von Martin22, 08.06.2025 07:39

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MasterNoname89

#30
Leider gibt es noch keine neuen Informationen.

Offenbar sitzt der "Schock" bei der Landesregierung tief, da die Erwartung war, dass das 5. DRÄndG zumindest die aktuelle Amtsangemessenheit hergestellt hat. Durch das neue Urteil ist dies aber trotz der schon im Haushalt eingepreisten Mehrausgaben nun nicht mehr der Fall und dies führt unter der aktuellen Haushaltssituation zu noch mehr Druck.

In den bisherigen Plenarsitzungen konnte man zu diesem Thema bisher nichts finden. Auch der Haushalts- und Finanzausschuss hatte in seiner bisherigen Tagesordnung noch keinen Bezug zu diesem Thema aufgegriffen. Letztlich kommt man aber um die Umsetzung des Urteils nicht drumherum, da ja auch aus Sachsen zu diesem Thema mehrere Klagen beim BVerfG anhängig sein sollten.

Ich schätze, dass zunächst der Bund einen Gesetzesentwurf erarbeitet und die Mehrheit der Länder diesen dann übernimmt, ggf. mit niedrigeren Zahlen, da der Median sich ja regional unterscheidet. Dobrindt hat ja ein Gesetz in den nächsten Wochen angekündigt. Bis dieses zumindest im Entwurf vorliegt, ist alles nur rein spekulativ.

Genannt wurde dort auch eine Summe von 3.000 € für die niedrigste Besoldungsstufe. Für Sachsen wäre dies bei Brutto 3000 € eine Differenz von aktuell ca. 300 € im Monat, bei Netto 3000 € ca. 700 € im Monat.

Es gibt einen Rechner auf
https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldungsrechner-fuer-die-jahre-2008-2024-fuer-alle-bundeslaender/
wo man die Mindestalimentation für das jeweilige Bundesland mit der Ist-Besoldung abgleichen kann. Hier muss nur der Rechner bzw. die Tabelle von oeffentlcher-dienst.info für das jeweilige Jahr bemüht werden.

In 2008 gab es in Sachsen übrigens noch A2 Beamte, die auch damals hätten schon nach der neuen Rechtssprechung alimentiert werden müssen, einschließlich Abstandsgebot zu höheren Besoldungsgruppen und Entwicklung entsprechend Tariflohnindex, Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex.

Rheini

Ich korrigiere.

Betrag - 4,85€ für das Einschreiben mit Rückschein auch für die nächsten Jahre. Restliche Kosten schlabber ich mal.

Mannidmm

@MasterNoname89 Danke für den Rechner. Ich habe spaßeshalber einmal für Sachsen gerechnet – ausgehend von einem fiktiven Beamten:

A5, Stufe 1
2 Kinder
verheiratet
Steuerklasse III
Gehaltsrechner Beamte Sachsen 2025
Steuerjahr 2026

Ergebnis: 40.085,56 € netto.

Dazu kommen noch 2 × 255 € Kindergeld.
Abzüglich 95 € PKV-Beitrag.

Damit kommt man auf rund 44.980 €, die ich in den Berliner Besoldungsrechner eingegeben habe. Ergebnis: Dieser Beamte liegt 0,85 % über der Mindestbesoldung.

Für mich legt das zumindest nahe, dass man – bei aller Ungenauigkeit solcher Modellrechnungen – keine relevanten Änderungen (mit Blick auf die Zukunft) erwarten kann. Da in der Rechnung die Änderungen des 5. DRÄndG bereits berücksichtigt sind kann es natürlich noch Rückwirkend Anpassungen geben.

Was meint ihr – habe ich etwas falsch verstanden? Und glaubt ihr, dass nach Abschluss der TV-L-Verhandlungen wieder Bewegung in das Thema kommt?