[Allg] amtsangemessene Alimentation - Sonderseite

Begonnen von Admin, 04.07.2026 00:08

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Admin

Ein Leser schlägt vor, eine Sonderseite zur amtsangemessenen Alimentation einzurichten. Das ist grundsätzlich eine gute Idee. Wir möchten zuvor aber ersteinmal Ideen sammeln, wie diese ausgestaltet werden kann.

Altoran

Das wäre wirklich sehr interessant zu sehen, was in den Ländern bisher dazu geschehen ist. Ich würde das Thema allerdings nicht von der allgemeinen Besoldungsentwicklung trennen, da bereits hier und dort zu viele kleine aA-Schritte auch im Rahmen ,,normaler" Anpassungen passiert sind.
Vielleicht könnte man Besoldungsmaßnahmen die im Kontext der aA umgesetzt wurden farblich oder per Fußnote in den Anpassungsvergleichen markieren?!
Letztendlich ist das große Thema für mich hier im Länderbereich die Entwicklung und der Vergleich der Besoldung seit der Förderalismusreform.


Ozymandias

Hmmm...
Man könnte Höhe der Mindestbesoldung und MÄE anzeigen.
Fiktives Partnereinkommen ja/nein, wie hoch.

Alles ziemlich aufwendig ohne wirklichen informationellen Mehrwert.

AR76

Vielleicht erst mal aufführen, ob das jeweilige Land was umsetzt oder plant wie der Bund, Brandenburg und rudimentär auch Hamburg oder ablehnt wie das Saarland und Bayern?
Und wie die angekündigte Zeitschiene ist, wie zB in NRW mit September 2026 für einen möglichen Enwurf.

Und das als Übersicht in einem Beitrag?

Hans Werner Mangold

Die Arbeitszeit sollte auch aufgeführt werden. Viele Dienstherren koppeln die gesetzliche Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation direkt an eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden (siehe Brandenburg, Hamburg und Bremen).

foo

Bevor man darstellt, was die Gesetzgeber tun, wäre doch erstmal interessant, was in Euro die Bundesverfassungsgerichts-Urteile mindestens bedeuten.

rs

Man könnte ggf auch darstellen, wie die Reparaturversuche für die Vergangenheit aussehen.

PolareuD

Zitat von: Ozymandias in 04.07.2026 20:21Hmmm...
Man könnte Höhe der Mindestbesoldung und MÄE anzeigen.
Fiktives Partnereinkommen ja/nein, wie hoch.

Alles ziemlich aufwendig ohne wirklichen informationellen Mehrwert.

Auch der Grad inwiefern die Besoldungstabelle in allen 17 Besoldungsrechtskreisen verletzt ist, wäre vom Interesse.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

PolareuD

Es könnten auch Daten für die Fortschreibungsprüfung eingestellt, z.B. für die jeweiligen Eingangsämter einer Laufbahn oder für ein statistisches Endamt in der höchsten Erfahrungsstufe einer Laufbahn.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Beamtenhustler

Zitat von: Ozymandias in 04.07.2026 20:21Hmmm...
Man könnte Höhe der Mindestbesoldung und MÄE anzeigen.
Fiktives Partnereinkommen ja/nein, wie hoch.

Alles ziemlich aufwendig ohne wirklichen informationellen Mehrwert.
Warum siehst du das so? Jeder der sich zum ersten Mal mit dem Themas befasst, braucht genau solch eine Übersicht.

Ich war btw der Nutzer, der das vorgeschlagen hat. Hier gibt es ja schon einige gute Ideen. Danke an den Admin.

WikingerBrot

Also eine Übersicht wie hoch die "aA" in jedem Bundesand sein sollte (inklusiver MÄE) und wie hoch sie zur Zeit ist wäre eigentlich ne super Idee!

Altoran

Da das ja alles doch sehr aufwändig klingt, wäre ich schon froh, wenn aA-bedingte Besoldungsanpassungen (meinetwegen gesondert markiert) in den Übersichten der ,,turnusmäßigen" Anpassungen erfasst werden und Eingang in die Rechner fänden.
Dazu die Berücksichtigung in den Tabellen zur vergleichenden Besoldungsentwicklung und im Besoldungsvergleich über 40 Dienstjahre.

Noch ein Hinweis zu weiteren Vergleichsparametern: Neben der Arbeitszeit sind Beihilferegelungen wichtig. Die 90% Beihilfe in Sachsen z.B. sind ein enormer Nettobooster.

NordWest

Ich begrüße die Idee ebenfalls!

Toll fände ich eine vergleichende Tabelle, die jeweils für alle 17 Besoldungskreise für eionen übersichtlichen Vergleich angibt:
- Tatsächliche Minimalbesoldung Single
- Tatsächliche Minimalbesoldung 4kF (inkl. Fam-Zuschläge)
- MÄE 4kF
- 80% davon
- Höhe des fiktiven Partnereinkommens
- Checkbox mit Fußnote, ob die Anrechnung des PE reduziert werden kann (Erläuterung der Reduktionsmöglichkeiten in Fußnote)
- Prozentuale Verfehlungen oder Übertreffungen des 80%-MÄE mit und ohne PE
- Höhe der Mindestversorgung (für Singles, nach den diversen tatsächlichen Abzügen)

Als auftretende Herausforderung sehe ich, dass die MÄE erst im Folgejahr verfügbar sind. Vielleicht rechnet man im jeweils aktuellen Jahr vorläufig mit x% Aufschlag, einem typischen Wert? Auch der Gesetzgeber muss das MÄE fürs laufende Jahr ja schätzen. Da es keinesfalls verfehlt werden darf, um Nachzahlungen zu vermeiden, eignet sich für x tendentiell ein hoch angesetzter Wert, z.B. 4%. Das dürfte auch kein echtes Problem sein, da es ja nur das allerletzte Jahr betrifft.

Neugieriger

Zitat von: NordWest in Heute um 02:42Ich begrüße die Idee ebenfalls!

Toll fände ich eine vergleichende Tabelle, die jeweils für alle 17 Besoldungskreise für eionen übersichtlichen Vergleich angibt:
- Tatsächliche Minimalbesoldung Single
- Tatsächliche Minimalbesoldung 4kF (inkl. Fam-Zuschläge)
- MÄE 4kF
- 80% davon
- Höhe des fiktiven Partnereinkommens
- Checkbox mit Fußnote, ob die Anrechnung des PE reduziert werden kann (Erläuterung der Reduktionsmöglichkeiten in Fußnote)
- Prozentuale Verfehlungen oder Übertreffungen des 80%-MÄE mit und ohne PE
- Höhe der Mindestversorgung (für Singles, nach den diversen tatsächlichen Abzügen)

Als auftretende Herausforderung sehe ich, dass die MÄE erst im Folgejahr verfügbar sind. Vielleicht rechnet man im jeweils aktuellen Jahr vorläufig mit x% Aufschlag, einem typischen Wert? Auch der Gesetzgeber muss das MÄE fürs laufende Jahr ja schätzen. Da es keinesfalls verfehlt werden darf, um Nachzahlungen zu vermeiden, eignet sich für x tendentiell ein hoch angesetzter Wert, z.B. 4%. Das dürfte auch kein echtes Problem sein, da es ja nur das allerletzte Jahr betrifft.

Die Besoldung ist in sich so intransparent ausgestaltet worden, dass niemand mehr das System durchblickt - mit ein paar Ausnahmen vielleicht.

Insofern müssen sich die Verwaltungsgerichte mit der Frage befassen, ob der Durchschnittsbeamte überhaupt noch verstehen kann, wie sich seine Alimentation zusammensetzt, wo in den Besoldungsvorschriften die Fallstricke lauern, die den verfassungsrechtlichen Vorgaben mal mehr mal weniger offenkundig widersprechen.
Dass die Rechtssprechung erwartet, der gemeine Beamte kann sich durch den Dschungel der verschiedenen Regelungen kämpfen, damit er am Ende die richtigen Schlüsse zieht und entscheidet, Rechtsmittel gegen die ihm gewährte Besoldung einzulegen oder darauf zu vertrauen, es hat alles seine Richtigkeit, wird angesichts dessen, was hier soeben aufgezeigt worden ist, ad absurdum geführt.

Einfacher wäre es, wenn alle Besoldungsgesetzgeber die Prämisse beachten, wonach Gesetze auch verständlich formuliert sein müssen. Ein Regelwerk, was kaum jemand versteht, ist nicht gut gemacht.
Aber ist das gewollt?

IchLiebeBeamtentum

Zitat von: Neugieriger in Heute um 07:56Ein Regelwerk, was kaum jemand versteht, ist nicht gut gemacht.
Aber ist das gewollt?

Ja ausdifferenzierter ein Regelwerk, desto komplizierter und mehrdeutiger und somit auslegbarer und unangreifbarer für den Urheber.