[SN] Höhergruppierung - Verlust von Erfahrungsstufen?

Begonnen von strahlkotze, Gestern um 06:35

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strahlkotze

Hi,
mich beschäftigt eine Sache, zu der ich nicht so recht eine konkrete Antwort finden kann.
Angenommen ich bin gerade A13, Stufe 7 und bewerbe mich auf eine Stelle, die mit A14 besoldet wird.

Dazu finde ich nun zwei mögliche Szenarien:
  • Ich werde auch in A14 Stufe 7 sein, aber die Laufzeit der Stufe wird auf 0 gesetzt
  • Ich falle in eine Stufe zurück, die vom Gehalt her mindestens der A13/Stufe 7 entspricht (in dem konkreten Beispiel wäre das dann A14/Stufe 6)

Welches von beiden stimmt?

VaPi

Du behältst die Stufe und die darin bereits geleistete Zeit.

strahlkotze

Das wäre ja das Optimum, allerdings finde ich dazu nirgendwo eine Quelle, sondern nur die von mir bereits beschriebenen Szenarien.

Rheini

Zitat von: strahlkotze in Gestern um 07:23Das wäre ja das Optimum, allerdings finde ich dazu nirgendwo eine Quelle, sondern nur die von mir bereits beschriebenen Szenarien.

Poste bitte mal die Quelle zu den von Dir beschriebenen Szenarien.

strahlkotze

https://www.gew-sachsen.de/aktuelles/detailseite/hoehergruppierung

Ja, ich weiß, dass das für TV-L gilt. Ich finde aber wie gesagt nichts für Beamte und ihr habt auch beide keine Quelle geliefert.

Mondschaf78

VaPi hat Recht. Stufe und Stufenlaufzeit bleiben erhalten. Das ergibt sich aus § 25 Sächsisches Besoldungsgesetz.

Und was Du meinst, ist eine Beförderung. Höhergruppierungen gibt es bei Beamte nicht.

strahlkotze

Danke für die Aufklärung, dann spricht von dieser Warte her nichts dagegen.

Mondschaf78

Noch eine Ergänzung: Falls Du die Stelle bekommst, heißt das nicht, dass Du gleich befördert wirst. Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung. Wenn Deine Behörde eine Beförderungsrichtlinie hat, lies am Besten dort nach, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, zum Beispiel das Ergebnis der letzten Beurteilung.

Umlauf

Hier werden Höhergruppierung (Tarif) und Beförderung (Beamte) verwechselt.

Hier ist das Beamtenforum und es ist von A.. die Rede. Daher gilt das sächsische Besoldungsgesetz und es gibt keine Höhergruppierung, sondern eine Beförderung. Der TV-L gilt für Beamte ganz genau gar nicht.