[SH] Amtsangemessene Alimentation in Schleswig-Holstein nach 2 BvL 5/18

Begonnen von HansGeorg, 25.11.2025 13:34

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Malkav

Die Verzögerungsbeschwerde der Klägerin im Ausgangsfall zur "Weihnachtsgeldvorlage" aus 2007/2018 wurde von der Beschwerdekammer durch Beschluss vom 17.11.2025 als unbegründet zurückgewiesen.

https://testphase.rechtsinformationen.bund.de/case-law/KVRE464182501

Die Klägerin/Beschwerdeführerin soll halt nicht jammern. "[D]ie verfassungsgerichtliche Verfahrensdauer von mittlerweile über sieben Jahren als lang zu bewerten" (Rn. 17), aber das ist ja noch angemessen, denn man sei schließlich das BVerfG.
 
Dass die Beschwerdeführerin in der Besoldungsgruppe A 7 nach den Maßstäben des Senats wohl deutlich unterhalb der Prekariatsschwelle (bzw. nach meinen Überschlagsrechnungen sogar unter dem damaligen Grundsicherungsniveau) besoldet wurde, begründet "unter Berücksichtigung der wohlverstandenen Interessen der Beteiligten" (Rn. 19) keine besondere Eilbedürftigkeit. Insbesondere sei die kein Grund für "eine vorrangige Bearbeitung des vorliegenden Normenkontrollverfahrens" (Rn. 22), da auch anderen Verfahren "auf eine Unterschreitung des gebotenen Mindestabstandes der unteren Besoldungsgruppen zur sozialrechtlichen Grundsicherung stützen." (Rn. 23)
 
Die weitere Tatsache, dass auch das Fachgericht bereits über zehn Jahre auf dem Verfahren saß, führt zwar dazu, dass "ein nachhaltiges Bemühen um eine Beschleunigung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren geboten" ist (Rn. 24), jedoch folge hieraus "kein genereller Vorrang vor anderen verfassungsrechtlichen Verfahren". Gleichzeitig wird aber z.B. ein Verfahren zur Frage, ob ein Polizeipräsident in NRW politischer Beamter sein kann oder nicht binnen zwei Jahren entschieden.

Dazu muss man wissen, dass die Klägerin gem. Vorlagebeschluss des VG Schleswig vom 20.09.2018 - 12 A 69/18 im Justizvollzug tätig ist. Man braucht nicht besonders viel Fantasie, dass dies wohl einer der Tätigkeitsbereiche ist, welche am meisten niederschwellige "Korruptionsgelegenheiten" bieten. Das ist alles so traurig und politisch kurzsichtig.  :(

Ozymandias

Also ich halte das Verfahren für lang, so sieht es das BVerfg ja selber. Dass das BVerfG seine in 3 vorherigen Urteilen ausgefertigte Rechtsprechung über Bord wirft und es deshalb deutlich zeitlich ins Hintertreffen gerät halte ich nicht für "sachgerecht". Da geht es maximal um 1-4k Entschädigung für die Beschwerde. Dann muss eben das Karlsruhe Reisebudget in Zukunft geringer ausfallen. Man kann in den Pressemiteilungen sehr schön nachlesen, wie und wo überall auf Steuerzahlerkosten Urlaub gemacht wird. Es bringt im Prinzip gar keinen Mehrwert sich mit Verfassungsgerichten auf der ganzen Welt auszutauschen, es vergeudet nur Zeit und wenn man seine Zeit vergeudet, muss man eben eine Entschädigung zahlen.

Wenn ich über mich selber urteilen könnte, hätte ich natürlich auch immer recht.  :P

Für die 10 Jahre am Verwaltungsgericht ist der Beschwerdeführer aber selber schuld, dort hätte man bereits eine Verzögerungsrüge einreichen können. Für das BVerfG zählen nur die 6-7 Jahre am BVerfG.