Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4037822 times)

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7755 am: 24.07.2025 13:11 »
https://nord.dgb.de/++co++44331dc4-67bb-11f0-9b15-d93727d4702e

DGB-Mitgliederinformation: Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation 2013-2019

"... ca. 7.000 Klagen vor dem Hamburger Verwaltungsgericht, ... Das letzte Wort wird hier nun das Bundesverfassungsgericht haben... Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist aktuell nicht absehbar."

Urteil zur zeitnahen Geltendmachung und Treu und Glauben.
https://www.rechtundpolitik.com/justiz/vg-hamburg/beamtenbesoldung-einwand-unzureichender-alimentation-muss-jaehrlich-erfolgen/

rundmc87

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7756 am: 26.07.2025 18:44 »
Kurze offtopic Frage:

In der kommenden Abrechnung gibt es nun die Anpassung der Besoldung. Die Zulage steigt nun auf 460€, aber die formale Höhergruppierung erfolgt erst im kommenden Jahr im August. Gibt es da dann irgendwie mehr Geld oder wozu wird 1 Jahr später erst höher gruppiert?

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7757 am: 26.07.2025 21:47 »
Ich vermute, man will einfach Geld sparen.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7758 am: 28.07.2025 17:26 »
Das Urteil kommt nächsten Monat, richtig? Aber dann muss man noch auf das passende Bundesland warten, richtig? Frage für einen Freund.  8)

PolareuD

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7759 am: 28.07.2025 17:43 »
Das Urteil kommt nächsten Monat, richtig? Aber dann muss man noch auf das passende Bundesland warten, richtig? Frage für einen Freund.  8)

Die Aussage stammt aus dem Post von „Bearbeiter“.

Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen.

Ob dem wirklich so kommt bleibt erstmal abzuwarten. Offizielle Ankündigungen gibt es meines Wissens nicht.

Zock

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7760 am: 29.07.2025 13:17 »
Satire? Leider Realität:
Ich arbeite gerade daran, einen Vater mit deutschem Pass, vier Ehefrauen und 23 Kindern in den Beamtenstatus zu bringen. Nur um aufzuzeigen, dass das eine oder andere neue Gesetz irre ist.

Ich erwarte vom Bundesverfassungsgerichts einfach mal nichts. Eine klare Ansage können Richter dort eh nicht machen. Das verhindern die Parteibücher schon.

Warum sollte das Irre sein? Nur weil jemand mehr Kinder hat, muss die Familie nicht mehr angemessen alimentiert werden?

Zugroaster

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7761 am: 30.07.2025 07:40 »
Satire? Leider Realität:
Ich arbeite gerade daran, einen Vater mit deutschem Pass, vier Ehefrauen und 23 Kindern in den Beamtenstatus zu bringen. Nur um aufzuzeigen, dass das eine oder andere neue Gesetz irre ist.

Ich erwarte vom Bundesverfassungsgerichts einfach mal nichts. Eine klare Ansage können Richter dort eh nicht machen. Das verhindern die Parteibücher schon.

Warum sollte das Irre sein? Nur weil jemand mehr Kinder hat, muss die Familie nicht mehr angemessen alimentiert werden?

Tatsächlich bin ich der Meinung, dass sich ab einem gewissen Grad (den ich aber nicht definieren möchte) die Anzahl der Kinder am Einkommen orientieren sollte, und nicht das Einkommen an der Anzahl der Kinder.

Allerdings ist das ein Randaspekt der Gesamtthematik, der hier keinen größeren Raum einnehmen sollte. Selbstverständlich kann ich absolut jede Regelung im deutschen Recht durch Extrembeispiele auf die Spitze treiben und ad absurdum führen. Zielführend ist das aber in den seltensten Fällen.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7762 am: 30.07.2025 10:17 »
In Hamburg gab es aktuell eine Anfrage in der Bürgerschaft. Das Ergebnis ist u.a. dass Hamburg Rücklagen für Nachzahlungen gebildet hat. Diese sind allerdings befremdlich. Für z. B. 2022 hat man 18.000.000 Euro zurückgelegt bei Ansprüchen von ca 48.000 Beamten. Das sind 375 Euro für jeden.  ;D

eclipsoid

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7763 am: 30.07.2025 10:41 »
In Hamburg gibt es zwar viele Beamte, aber nur 7500 Kläger und nur die wurden berücksichtigt (also 7499 und ich).

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7764 am: 30.07.2025 10:58 »

Tatsächlich bin ich der Meinung, dass sich ab einem gewissen Grad (den ich aber nicht definieren möchte) die Anzahl der Kinder am Einkommen orientieren sollte, und nicht das Einkommen an der Anzahl der Kinder.


Auf der anderen Seite würde der Bürger mit den drei Ehefrauen und 23 Kindern auch, falls er und seine Ehefrauen über kein ausreichendes eigenes Einkommen verfügen, Bürgergeld (ebenfalls aus Steuermitteln) erhalten. Eine Begrenzung gibt es da nicht, vermehren darf sich jeder in beliebiger Anzahl. Um es mit den Worten von Franz zu sagen: Der liebe Gott freut sich über jedes Kind.

Sehr oft werden anstelle von Geldleistungen für Kinder aus dem System der sozialen Grundsicherung Investitionen in Bildung gefordert. "Leider gelingt aber ein solcher Aufstieg durch Bildung in unserem Bildungssystem schon lange nicht mehr wirklich", sagt Antje Funcke, Expertin für Familienpolitik bei der Bertelsmann Stiftung. Tatsächlich hängt der Bildungserfolg in Deutschland sehr stark von der sozialen Herkunft ab. Bekannt und wissenschaftlich belegt ist das bereits seit dem PISA-Schock im Jahr 2001.

Erst kürzlich zeigten die IGLU-Studie sowie der Chancenmonitor des ifo-Instituts, dass Viertklässler aus armen Familien deutlich schlechter lesen und auch seltener auf das Gymnasium gehen, als Gleichaltrige aus einkommensstarken Familien. "Es ist an der Zeit, endlich beide Probleme im Kontext zu sehen und gemeinsam anzugehen. Kinder und Jugendliche brauchen finanzielle Sicherheit zuhause und eine gute, faire Bildung. Beides sollte politische Priorität haben und darf nicht gegeneinander ausgespielt werden", so die Expertin.

Um Kinderarmut wirksam zu vermeiden und jungen Menschen ein gutes Aufwachsen, Bildung und Teilhabe zu ermöglichen, müssen Kinder finanziell besser abgesichert sein als durch die heutigen Regelbedarfe. Aus ökonomischer Sicht ist das Geld dafür gut angelegt. Aktuelle Forschungsergebnisse aus den USA zeigen, dass sich Ausgaben für die Vermeidung von Kinderarmut langfristig rechnen.

Die Kinder erwerben in der Schulzeit höhere Kompetenzen, erzielen im Erwachsenenalter höhere Einkommen, zahlen mehr Steuern und müssen seltener staatlich unterstützt werden. "Geldleistungen kommen an und zeigen Wirkung. Das ist keine Meinungsfrage, sondern klare wissenschaftliche Evidenz", fasst Holger Stichnoth, Professor an der Universität Straßburg, Forschungsgruppenleiter am ZEW Mannheim und ebenfalls Mitglied der Expertrunde der Stiftung, die Befunde zusammen. "Diese Forschungsergebnisse sollten ein Weckruf für die Politik sein, endlich mit der Vermeidung von Kinderarmut ernst zu machen", betont Antje Funcke.

So verstanden sind die Familienzuschläge des Beamten eine Investition in die Zukunft für seine 23 Kinder, aus denen dann hoffentlich selbst irgendwann gutverdienende Steuerzahler werden (können) und das Einkommen des Beamten dann wieder an die geänderte Familiensituation angepasst werden kann.