Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5119935 times)

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8610 am: 13.12.2025 19:25 »
Leider ist im Artikel nicht unzweifelhaft erkennbar, von wem die Aussage mit der Mindestbesoldung kommt. Die Besoldung ist ja auf den Cent genau beschrieben. Zitat eines Ministers, Abgeordneten oder Mitarbeiters? Einfach ein Gedanke des Journalisten? Ich konnte die Zahl im Besoldungsrechner nicht erzeugen.

Oder sollen die Zahlen aussagen, dass die neue Rechtssprechung ca 5 Prozent über der bisherigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichts liegt?

Prüfer SH

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8611 am: 13.12.2025 19:27 »
Leider ist im Artikel nicht unzweifelhaft erkennbar, von wem die Aussage mit der Mindestbesoldung kommt. Die Besoldung ist ja auf den Cent genau beschrieben. Zitat eines Ministers, Abgeordneten oder Mitarbeiters? Einfach ein Gedanke des Journalisten? Ich konnte die Zahl im Besoldungsrechner nicht erzeugen.

Oder sollen die Zahlen aussagen, dass die neue Rechtssprechung ca 5 Prozent über der bisherigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichts liegt?

Ich denke, die Zahlen stammen aus der Sitzung des Finanzausschusses im Landtag. Und der geringe Unterschied ergibt sich nur, weil bei uns ja weiterhin das Mehrverdienermodell gilt.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8612 am: 13.12.2025 19:32 »
Leider ist im Artikel nicht unzweifelhaft erkennbar, von wem die Aussage mit der Mindestbesoldung kommt. Die Besoldung ist ja auf den Cent genau beschrieben. Zitat eines Ministers, Abgeordneten oder Mitarbeiters? Einfach ein Gedanke des Journalisten? Ich konnte die Zahl im Besoldungsrechner nicht erzeugen.

Oder sollen die Zahlen aussagen, dass die neue Rechtssprechung ca 5 Prozent über der bisherigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichts liegt?

Ich denke, die Zahlen stammen aus der Sitzung des Finanzausschusses im Landtag. Und der geringe Unterschied ergibt sich nur, weil bei uns ja weiterhin das Mehrverdienermodell gilt.

Das wäre richtig dreckig. Einfach auf den Beschluss vom Verfassungsgericht und die Beamten geschissen. Da sich die Länder absprechen, werden wir locker bis 2032 weiter widersprechen müssen. Es wird absolut unübersichtlich und chaotisch. Wir nehmen zwischenzeitlich die Almosen an und später hat kaum noch einer einen Überblick was noch fehlt und wo noch geklagt werden kann und muss. Dann noch klagen weil wir netto und nicht brutto wollen. Und dann nochmal klagen, weil wir Zinsen wollen. Und das alles auf fragmentarische Beträge die wirr über etliche Jahre gezahlt wurden.

Prüfer SH

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8613 am: 13.12.2025 19:36 »
Leider ist im Artikel nicht unzweifelhaft erkennbar, von wem die Aussage mit der Mindestbesoldung kommt. Die Besoldung ist ja auf den Cent genau beschrieben. Zitat eines Ministers, Abgeordneten oder Mitarbeiters? Einfach ein Gedanke des Journalisten? Ich konnte die Zahl im Besoldungsrechner nicht erzeugen.

Oder sollen die Zahlen aussagen, dass die neue Rechtssprechung ca 5 Prozent über der bisherigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichts liegt?

Es verbleibt die Hoffnung auf unserer Verfassungsbeschwerde, die genau das klären würde... und damit sicherlich auch für andere Rechtskreise fundamental bedeutend werden könnte
Ich denke, die Zahlen stammen aus der Sitzung des Finanzausschusses im Landtag. Und der geringe Unterschied ergibt sich nur, weil bei uns ja weiterhin das Mehrverdienermodell gilt.

Das wäre richtig dreckig. Einfach auf den Beschluss vom Verfassungsgericht und die Beamten geschissen. Da sich die Länder absprechen, werden wir locker bis 2032 weiter widersprechen müssen. Es wird absolut unübersichtlich und chaotisch. Wir nehmen zwischenzeitlich die Almosen an und später hat kaum noch einer einen Überblick was noch fehlt und wo noch geklagt werden kann und muss. Dann noch klagen weil wir netto und nicht brutto wollen. Und dann nochmal klagen, weil wir Zinsen wollen. Und das alles auf fragmentarische Beträge die wirr über etliche Jahre gezahlt wurden.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8614 am: 13.12.2025 19:51 »
Ich hab es so verstanden: Das spiegelt das niedrigste Gehalt wieder ;-) Danach kommen dann Zulagen, Dienstgrad und Erfahrungsstufen. Würde mir reichen  ;D

Prüfer SH

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8615 am: 13.12.2025 19:58 »
Ich hab es so verstanden: Das spiegelt das niedrigste Gehalt wieder ;-) Danach kommen dann Zulagen, Dienstgrad und Erfahrungsstufen. Würde mir reichen  ;D

Das sehen die schon auch so. Aber eben auch durch Partnereinkommen erreichbar. Hier muss also endlich klarstellendes passieren, am besten sofort

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8616 am: 14.12.2025 09:09 »
Die Alimentation ist eine Pflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten, nicht gegenüber dem Haushalt.

BVerfG, Urteil vom 22.03.1977 – 2 BvL 17/74
(BVerfGE 44, 249, Rn. 63–65)

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8617 am: 14.12.2025 09:53 »
Die Alimentation ist eine Pflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten, nicht gegenüber dem Haushalt.

BVerfG, Urteil vom 22.03.1977 – 2 BvL 17/74
(BVerfGE 44, 249, Rn. 63–65)

Leider hilft das nicht, wenn die Besoldungsstrukturgesetze auf einmal als ZUSCHUSS laufen. Aber ohne eine Klage gegen die neuen Gesetz, kann die Regierung sich ewig verstecken. Einer der Gründe, warum ich das Gesetz in HH nun aktiv beklagen werden.

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8618 am: 14.12.2025 09:54 »
Die Alimentation ist eine Pflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten, nicht gegenüber dem Haushalt.

BVerfG, Urteil vom 22.03.1977 – 2 BvL 17/74
(BVerfGE 44, 249, Rn. 63–65)

Welcher Haushalt ist gemeint, der des Bundes oder der des Beamten?

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8619 am: 14.12.2025 10:11 »
Die Alimentation ist eine Pflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten, nicht gegenüber dem Haushalt.

BVerfG, Urteil vom 22.03.1977 – 2 BvL 17/74
(BVerfGE 44, 249, Rn. 63–65)

Welcher Haushalt ist gemeint, der des Bundes oder der des Beamten?
Des Beamten!

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8620 am: 14.12.2025 11:24 »
Die Prozentzahl stammt aus einem Vortrag der Finanzministerin im Finanzausschuss und war als Durchschnittswert gemeint. Bei den unteren Gruppen wird es mehr bei den oberen weniger.