[SN] Reform der Besoldungsstruktur

Begonnen von Martin22, 08.06.2025 07:39

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rici3000

Leider ist im Gesetzentwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses bzgl. Erhöhung der Wechselschichtzulage keine Rede :-(

MasterNoname89

#106
Der bisher bekannte Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung ist im Haushalts- und Finanzausschuss einstimming befürwortet worden und wird in der nächsten Plenarsitzung am 12.05. abgestimmt werden. Es ist anzunehmen, dass der Gesetzentwurf dort beschlossen wird und somit ggf. noch mit der kommenden Bezügeabrechnung für Juni, spätestens Juli 2026 zur Auszahlung kommt.

Eine Erhöhung der Zulagen erfolgt demnach nicht.

Für eine generelle Besoldungsreform gibt es auf Nachfrage gemäß Protokoll des HFA noch keinen Zeitplan, da wichtige Gerichtsentscheidungen noch abgewartet werden müssen.


PS: Da es für Sachsen zwei Threads gibt und in dem anderen zu diesem Thema hier auch Fragen gibt, kopiere ich die beiden letzten Beiträge als Zitat hierher.

Zitat von: Statusamthttps://edas.landtag.sachsen.de/redas/download?datei_id=50541


....Der Abgeordnete der Fraktion Die Linke begrüßte ebenfalls den Gesetzentwurf. Anschließend wies er darauf hin, dass es erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sächsischen Besoldung gebe, da sie mutmaßlich gegen das Abstandsgebot und das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation verstoße. Auf seine Frage, wann die Staatsregierung hierauf reagieren werde, erwiderte der Staatssekretär des Staatsministeriums der Finanzen, dass man zuvor weitere ausstehende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung abwarten und auswerten müsse, bevor man weitere Änderungen vornehme. Einen festen Zeitplan gebe es dafür noch nicht.

Hat jemand auf dem Schirm welche konkrete Verfahren (mit Aktenzeichen) anhängig sind, auf die das SMF noch wartet? Sind diese tatsächlich nur auf Sachsen bezogen?

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Zitat von: DrStrangeDas ist ja alles schön und gut. Aber hatte man sich nicht geeinigt, dass die StReg bis Juni 2025 einen Vorschlag für eine Besoldungsstrukturreform vorlegen will, die dann aber "etwas" nach hinten verschoben hat? Jetzt ist davon gar keine Rede mehr und man wartet auf Beschlüsse zu Vorlagen, die aktuell nirgends auftauchen? Wollen die uns verarxxen?


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Dazu jetzt meine Antwort hier:

Ich kann zwar keine Aktenzeichen liefern. Hier geht es aber zum einen darum, inwiefern die Berücksichtigung eines "fiktiven Partnereinkommens", wie es von anderen Bundesländern und auch im Gesetzentwurf zur Amtsangemessenen Alimentation des Bundesbesoldungsgesetzgebers angewandt wird, überhaupt Bestand vorm BVerfG hätte. Falls ja, wird Sachsen sich dieser Lösung sehr wahrscheinlich anschließen. Zum anderen geht es darum, für welchen Zeitraum Sachsen die Besoldung rückwirkend anpassen muss und was sozusagen als Ausgangsgröße anzunehmen ist.

Das Urteil für Berlin definiert zwar grundsätzlich die Rahmenbedingungen für alle Gesetzgeber. Es regelt Frist und Zeitraum jedoch explizit nur für das Land Berlin und hat damit nur bedingte Auswirkung auf die übrigen Besoldungsgesetzgeber.