Angeblich alle Jahre, die vom BVerfG gerügt wurden. Also ab 2008, auch wenn durch den Beamten erst später Widerspruch eingelegt wurde. Ich kann da noch nicht so recht dran glauben. Vielleicht wollen sie dann allen Beschwerdeführern einen Pauschalbetrag zahlen, der sehr viel niedriger ausfällt, als eine ordentliche Berechnung der Fehlbeträge für die entsprechenden Jahre ergeben würde.