[TH] Erstattung voller Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge während EZ

Begonnen von JungeBeamtin, Heute um 13:25

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

JungeBeamtin

Hallo! Meine Frage richtet sich vorwiegend an Thüringer Beamte, aber natürlich auch an alle, die diese Regelung analog in ihrem Bundesland haben.  :D

Bisher ging ich davon aus, dass man als Beamter in Thüringen lediglich einen Zuschuss von maximal 30,50 € zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Elternzeit erhalten. Nun bin ich allerdings auf den Par. 20 Abs. 3 ThürUrlVO gestoßen:

,,Auf Antrag der Beamten werden für die Dauer der Elternzeit die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, soweit sie auf einen auf den Beihilfebemessungssatz abgestimmten Prozenttarif entfallen, einschließlich etwaiger darin enthaltener Altersrückstellungen über die Erstattung nach Absatz 2 hinaus in voller Höhe erstattet, wenn die Beamten nachweisen, dass [...]
2. ihr Erwerbseinkommen
in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Elternzeit einen Betrag, der dem Grundgehalt von Beamten der Endstufe der Besoldungsgruppe A 6 des Thüringer Besoldungsgesetzes entspricht, nicht überschritten hat und sie mit weniger als der Hälfte der für sie geltenden regelmäßigen Arbeitszeit oder gar nicht beschäftigt sind."

Meine A7 Stufe 5 wäre unter dem Grundgehalt der A6 Stufe 9. Nach meinem Verständnis könnte ich während einer Elternzeit also meinen vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag erstattet bekommen. Das Thema wird so dermaßen gegatekeept, dass ich verunsichert bin, ob ich hier was Tolles gefunden habe oder blöd bin und den Text nicht richtig verstehe. Online habe ich nichts weiter zu dem Thema gefunden, ein Antragsformular bei der Beihilfestelle gibts soweit ich das sehe auch nicht.  :o

Lese ich das richtig? Wenn ja, hat hier damit schon jemand Erfahrung gemacht? Wie beantragt man das?

Danke schon mal!