Außerdem ist auch noch nicht geklärt, welches Medianeinkommen zugrunde zu legen ist, also dass des gesamten Bundeslandes oder das des Wohnortes.
Es wird auf eine landeseinheitliche Betrachtung hinauslaufen, denn:
1. ist es sowohl in der Erhebung als auch in der Anwendung
einfacher für die Länder.
2. ist der Wohnort im Gegensatz zum Dienstort innerhalb einer Pendelspanne frei wählbar, weshalb der Wohnort schon deshalb ausscheidet - sonst könnte man sich überpitzt selbst eine rein freiwillig gewählte Luxuswohngegend vom Besoldungsamt bezahlen lassen.
3. ist das
billiger für die Länder, da nicht für alle Städte und Regionen Daten verfügbar sind, sondern v.a. für teure Großstädte. Würde man in den Städten regional besolden und den Rest nach Landesdurchschnitt, würde es teurer werden als alle nach Durchschnitt zu bezahlen - das ist für mich der entscheidende Punkt, weshalb ich mir sicher bin, dass es so kommt.
4. verfügt der Dienstherr nach wie vor ausdrücklich über einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Besoldung und es geht nicht um Einzelfallgerechtigkeit.