[HH] Amtsangemessene Alimentation in Hamburg nach 2 BvL 5 / 18

Begonnen von Verfassungsmäßige, 16.12.2025 13:18

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Verfassungsmäßige

Sehr interessant,vielen Dank fürs Posten. Die Linke sieht große finanzielle Risiken, ah ja, die haben die Beamten schon jeden Monat durch die schlechte Besoldung

Paterlexx

Vor dem Hintergrund der derzeit bekannten Datenlage und der anhängigen Verfahren erscheint folgendes Vorgehen aus Sicht des Landes sachgerecht und risikominimierend:

Rückwirkende Kompensation bis 2020
Für den Zeitraum 2008–2020 könnte eine pauschale Nachzahlung in einer Größenordnung von rund 4.000 € pro Jahr und betroffenem Beamten erfolgen.
Diese Größenordnung entspricht einer groben Ableitung aus den derzeit bekannten Rückstellungen (487 Mio € bei 8.110 Verfahren).

Strukturelle Anpassung ab 2020
Ab dem Jahr 2020 sollte die Besoldung systematisch an das Median-Äquivalenzeinkommen angepasst werden, um das Mindestabstandsgebot dauerhaft einzuhalten.

Einbeziehung des Ehepartners
Die Berücksichtigung des Ehepartnereinkommens kann derzeit als rechtlich vertretbar angesehen werden, sollte jedoch vorsorglich abgesichert werden.

Vorsorgliche Rückstellungen
Für den Fall, dass die Berücksichtigung des Ehepartnereinkommens künftig verfassungsrechtlich eingeschränkt oder ausgeschlossen wird, sollten zusätzliche Rückstellungen gebildet werden, um ein späteres Nachzahlungsrisiko abzudecken.

Bewertung:
Dieses Vorgehen würde kurzfristig Rechtssicherheit schaffen, das Prozessrisiko begrenzen und zugleich finanzielle Planbarkeit ermöglichen, ohne Präjudizien für zukünftige verfassungsgerichtliche Entscheidungen zu schaffen.

Paterlexx

Damit alle Familien und Singles unabhängig vom Partnereinkommen amtsangemessen alimentiert werden, müsste die Stadt eine Brutto-/Gesamtbelastung von etwa 700–800 Mio. € jährlich tragen.

Verwaltungsgedöns

Das ist KI, oder? Was schonmal nicht berücksichtigt wird ist der Umstand, dass es viel mehr Widerspruchsführer als Klagenden gibt. Die Zahlen habe ich hierzu jedoch nicht.

Paterlexx

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/75130/bildung_von_rueckstellungen_im%20_jahresabschluss_2020_fuer_das_risiko_von_besoldungs_und_versorgungszahlungen_im_zusammenhang_mit_klageverfahren_auf_gew.pdf aus 2021.
Die Drucksache stammt aus dem Jahr 2021 und basiert vollständig auf dem damaligen Preis-, Rechts- und Besoldungsstand. Schon zu diesem Zeitpunkt waren die angesetzten 460,6 Mio. € bewusst defensiv kalkuliert und als Mindestabsicherung gedacht.

Seitdem hat sich die Lage deutlich verändert:

Die hohe Inflation der Jahre 2022 bis 2024 ist in den Rückstellungen nicht real abgebildet.

Besoldungsanpassungen und steigende Lebenshaltungskosten erhöhen rückwirkende Modelle erheblich.

Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung wurde nicht entschärft, sondern weiter präzisiert.

Mit zunehmender Verfahrensdauer steigt die Zahl der Anspruchsberechtigten und der finanzielle Druck.

Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die tatsächliche finanzielle Belastung heute deutlich über den damals gebildeten Rückstellungen liegt. Je nach gerichtlicher Ausgestaltung und Reichweite der Ansprüche erscheint ein Gesamtbedarf im niedrigen bis mittleren Milliardenbereich realistisch.

Die damaligen Rückstellungen waren ein haushaltspolitisches Vorsorgeinstrument, keine belastbare Kostendeckelung. Sollte kein enges Minimalmodell durchsetzbar sein, wird ein erheblicher zusätzlicher Finanzierungsbedarf kaum zu vermeiden sein.

Es bleibt also Spannend, im besten Fall muss HH dieselbe Rückstellungssumme nochmal nachschießen (Aus Sicht der Stadt) Rückstellung vor den Widersprüchen mit Ablauf 2025 sind in einem Artikel 487 Mio. gemeldet.

Verfassungsmäßige

Ich merke, dass da ordentlich was auf Hamburg zumarschiert.

Naja, haben sich ja seit mindestens einer Dekade ordentlichst was eingespart  8)