Ruhegehaltsfähige Vordienstzeiten

Begonnen von Ede65, Heute um 10:49

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Ede65

Hi in die Runde,

ich habe vor mit 63 Jahren in den  Ruhestand zu gehen und habe mir mal
das voraussichtliche Ruhegehalt ausrechnen lassen (Landesamt für Finanzen in Koblenz)
Jetzt habe ich gesehen, dass nach § 18 LBeamtVG u.a. das Fach- und das Hochschulstudium, die praktische Ausbildung sowie die praktische hauptberufliche Tätigkeit, die für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschrieben ist anerkannt werden können.
Ich habe vor Dienstbeginn eine Fachschule zum  Staatl. gepr. Bautechniker absolviert (2 Jahre) und bin auch
aufgrund dieser Ausbildung eingestellt worden.

Kann ich mir diese Zeit (2 Jahre)  anerkennen lassen und wenn ja wie gehe ich da am besten vor.
anbei noch die Fakten
und DANKE vorab.

Fakten Beamter 61 Jahre
Ernennung 01.03.1993
Geplanter Ruhestand mit 63 = 2028 = 35 Ruhegehaltfähige Jahre die bereits anerkannt sind.

Tommiw123

Hallo,

Ich bin zwar aus Thüringen, aber ich schildere mal mein Verlauf dazu.

Vor ca. 10 Jahren habe ich Formlos ein Schreiben an unsere LFD gesendet, mit der Bitte um Anerkennung der Vordienstzeiten nach Paragraph 18 ThürBesG.

Nach 1,5 Jahren habe ich mir erlaubt telefonisch nachzufragen...😂

Auskunft: Es liegt in meiner Akte und sollte die Möglichkeit zur Pensionierung im Gesetzt noch bestehen, wird es automatisch angerechnet.

LG