Problem ist, dass das Medianeinkommen in Netto dargestellt ist und die Besoldung in Brutto.
Wobei es eigentlich nur die Splittingtabelle (grob Steuerklasse 3) sein kann, da Alleinverdiener und Ehe als Grundlage gesetzt ist. Selbst mit fiktiven Partnereinkommen in Höhe des Minijobs. Also muss das 80% Median Netto hochgerechnet werden auf ein Brutto Gehalt, um mit der Besoldungstabelle verglichen zu werden.
Jetzt kann man richtig loslegen mit Splittingtabelle und verheiratet und Ungerechtigkeit bei Unverheirateten...
Alles umgelegte Eier, über das leider ein Gericht entscheiden muss.