[SH] Amtsangemessene Alimentation in Schleswig-Holstein nach 2 BvL 5/18

Begonnen von HansGeorg, 25.11.2025 13:34

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HansGeorg

Auf persönliche Nachfrage im FM hat man mir gesagt, dass man plane die Tabellen rückwirkend neu zu gestalten. Somit also keine pauschale Summe in einem Reparaturgesetz. Dies ist wichtig für Versorgungsempfänger, da deren Versorgung ja nach den Grundtabellen berechnet werden, diese werden also auch von einem Reparaturgesetz für die Vergangenheit direkt profitieren.

HansGeorg

Hier wird es am 19.02. im Finanzausschuss wohl nur um Zahlen gehen ich werde es mir wohl aber trotzdem anhören.
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/06000/umdruck-20-06071.pdf

,,Bericht der Landesregierung über die Finanzierung der Besoldungsnachzahlung
für die Jahre 2025 und 2026"

WNAW

Was meint ihr? Wie wird Finanzministerin nach dem Tarifergebnis für die einzelnen Besoldungsgruppen nachschieben?

HansGeorg

Nach meinem bisherigen Kenntnisstand reicht die Tariferhöhung nicht aus um eine AA in SH auf die Beine zu stellen. Da im Herbst bereits Nachzahlungen für 2025 und 2026 angekündigt wurden, deren Volumen pro Person bei ca. 2000 bis 4000 € liegen, entspräche alleine dies schon einer Grunderhöhung in Höhe von round about 150€ pro Monat (Netto).

bird

Vielen Dank an HansGeorg für die Infos für den Bereich SH.
Ich bin weiter gespannt, wie das Land SH die Besoldung regeln möchte. Sonst ging es ja immer nur um die Frage, wann der Tarifabschluss TV-L übertragen wird. Ich gehe auch davon aus, dass eine 1zu1 Übertragung nicht ausreichen wird.

boysetsfire

In diesem Zusammenhang darf nicht in Vergessenheit geraten, dass selbst das Finanzminsterium eingeräumt hat, dass die Grundbesoldung ALLER Besoldungsgruppen eigentlich um 475 € angehoben werden müsste (Stand März 2022):

"Der rechnerische Fehlbetrag der Besoldung aus dem untersten Amt der Besoldungsordnung in der ersten Erfahrungsstufe (dieses Amt dient als Maßstab des Bundesverfassungsgerichts bei der Ermittlung des notwendigen Abstands zur Grundsicherung) beziffert sich nach unseren (zwischenzeitlich aktualisierten) Ermittlungen auf ca. 475 € (siehe dazu auch die Erläuterung der veränderten Beträge in dem gesonderten Vorschlag zur Aktualisierung des Gesetzentwurfs in Anlage 3 des Schreibens) monatlich für die vierköpfige
Alleinverdienerfamilie.
Um das vom Bundesverfassungsgericht postulierte Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen zu wahren, müsste die Grundbesoldung für alle Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger (d. h. bis zur Ministerebene hinauf) monatlich um diesen Betrag erhöht werden. Hieraus würden sich jährliche strukturelle
Mehrausgaben in Höhe von ungefähr 364 Millionen € ergeben. Für Besoldungsempfänger in der Besoldungsgruppe A 6, zweite Erfahrungsstufe, würde dies eine Erhöhung des Grundgehalts in Höhe von ca. 19 Prozent ergeben. In der Besoldungsgruppe A 9, vierte Erfahrungsstufe, läge der prozentuale Gehaltszuwachs immer noch bei ca. 16 Prozent."

(Stellungnahme zum Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes vom 2.3.2022 zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Umdruck 19/7321).

475 €. Monatlich. 19 % (A6) bzw. 16 % Erhöhung (A9). An diesen Zahlen wird sich der kommende Gestzentwurf  messen lassen müssen.


Prüfer SH

Heute 14:00 Uhr geht es im Landtag um Weihnachtsgeld. Offenbar hat das BVerfG nunmehr Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt.

Vielleicht endlich Bewegung?

HansGeorg

Wenn die jetzt erst die Stellungnahme bis zum 30.April machen sollen, dann ist das Urteil aber noch ganz lange hin. Mit etwas Glück Weihnachten.