[TH] Amtsangemessene Allimentation Thüringen

Begonnen von unnamed, Gestern um 10:31

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unnamed

Hey in die Runde,

Wie es bereits bei den anderen Bundesländern angefragt wurde, hier einmal für th:

Gibt es für Thüringen schon Neuigkeiten bezüglich der amtsangemessenen Allimentation bzgl. des neuen Beschlusses vom BVG?

greta54

Soweit bekannt: Gespräch tbb mit Ministerin am 25.11.2025 (tbb/amtsangemessene Alimentation) und Bediensteten-Info des Referatsleiters Besoldung am 01./09.12.2025. Man prüft. Wenn Nachzahlungen, dann nur für Kläger und Widerspruchsführer bis 2020. Was mit den offenen Verfahren vor 2020 wird, wurde nicht thematisiert. Ein Zeitplan, wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist, bislang unbekannt.

ausJENA

Zitat von: greta54 in Gestern um 12:35Soweit bekannt: Gespräch tbb mit Ministerin am 25.11.2025 (tbb/amtsangemessene Alimentation) und Bediensteten-Info des Referatsleiters Besoldung am 01./09.12.2025. Man prüft. Wenn Nachzahlungen, dann nur für Kläger und Widerspruchsführer bis 2020. Was mit den offenen Verfahren vor 2020 wird, wurde nicht thematisiert. Ein Zeitplan, wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist, bislang unbekannt.

So auch die derzeitige Information des TLF: https://tlf.thueringen.de/landesbedienstete/besoldung

Bei der Vortragsveranstaltung des tbb am 21.05.2025 (https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/fachvortrag-zur-amtsangemessenen-alimentation-thueringen-wie-am-21-mai-2025/) wurden umfangreiche Unterlagen zur Begründung von Widersprüchen und Klagen bereitgestellt, die inzwischen natürlich teilweise überholt sind, aber nach wie vor herangezogen werden können.

Der am 05.11.2025 durch das VG Meiningen getroffene Vorlagebeschluss hinsichtlich der Richterbesoldung mit mutmaßlicher Auswirkung auf alle Besoldungsordnungen ist als überholt zu betrachten und wurde daher durch Beschluss vom 17.12.2025 aufgehoben. In der Folge werden die Musterverfahren fortgeführt und die Besoldung der Richterinnen und Richter im Freistaat Thüringen in den Jahren 2020 bis 2024 neu geprüft.

Ähnliches wird meiner Auffassung nach den derzeit als etwas kleines Feigenblatt verwendeten "Alimentativen Ergänzungszuschlag" nach dem Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften vom 2. Juli 2024 früher oder später ereilen - nach den bisherigen Erfahrungen eher später.