Autor Thema: [Allg] Wegfall Mindestvorsorgepauschale  (Read 187 times)

Zerschmetterling

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[Allg] Wegfall Mindestvorsorgepauschale
« am: 16.12.2025 13:58 »
Hallo ihr lieben!

Kann mir bitte jemand erklären was das für unser künftiges netto bedeutet?

Vielleicht ist es ja gut für uns? Meine jährlichen Versicherungsbeiträge liegen deutlich über den 1.900€
Für Niedersachsen führt es für Januar, wegen technischer Probleme, auf jeden Fall zu einem niedrigeren netto.

Danke

Liebe Grüße

Z
« Last Edit: 16.12.2025 14:12 von Admin »

HansGeorg

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Antw:[Allg] Wegfall Mindestvorsorgepauschale
« Antwort #1 am: 16.12.2025 15:29 »
Die Kurzfassung: Was passiert 2026?
Ihr monatliches Nettogehalt wird voraussichtlich sinken.

Bisher (bis Ende 2025): Bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung wurde oft pauschal die sogenannte Mindestvorsorgepauschale (meist 12 % des Bruttolohns, max. 1.900 € bzw. 3.000 € in Steuerklasse III) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen – selbst wenn Ihre echten Versicherungskosten niedriger waren.

Neu (ab 2026): Die Pauschale fällt weg. Das Finanzamt ruft automatisch die tatsächlichen Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) und Pflegeversicherung ab und berücksichtigt nur noch diese.

Warum trifft es Sie mit 70 % Beihilfe besonders?
Als Beamter mit 70 % Beihilfe müssen Sie nur die restlichen 30 % über die PKV absichern. Das führt zu vergleichsweise niedrigen monatlichen Versicherungsbeiträgen.

Die bisherige Pauschale war für Sie daher ein „Steuergeschenk“ auf monatlicher Basis.

Ein fiktives Rechenbeispiel zur Verdeutlichung:

Bisher: Der Staat ging pauschal davon aus, dass Sie z. B. 158 € pro Monat (1.900 € / 12) für Ihre Basis-Krankenversicherung zahlen und zog diesen Betrag steuermindernd ab.

Realität: Da Sie 70 % Beihilfe bekommen, zahlen Sie für Ihre 30 % PKV-Restkosten vielleicht tatsächlich nur 80 € oder 100 € im Monat für die steuerlich relevante Basisabsicherung.

Ab 2026: Der Staat zieht nur noch die echten 80 € ab statt der pauschalen 158 €.

Folge: Ihr zu versteuerndes Einkommen steigt monatlich um die Differenz (hier 78 €). Darauf müssen Sie nun Lohnsteuer zahlen. Ihr Netto sinkt.

Ist das Geld „verloren“? (Wichtig!)
Hier muss man zwischen monatlicher Liquidität und der Jahressteuer unterscheiden:

Monatlich: Ja, Sie haben ab 2026 weniger Geld auf dem Konto.

Jährlich (Steuererklärung): Wenn Sie bisher schon immer eine Steuererklärung abgegeben haben, ändert sich an der tatsächlichen Steuerlast aufs Jahr gesehen nichts.

Denn: In der Einkommensteuererklärung (Veranlagung) wurden schon immer nur die tatsächlichen Kosten angesetzt.

Der Effekt: Bisher mussten Sie aufgrund der zu hoch angesetzten Pauschale oft Steuern nachzahlen (oder bekamen weniger Erstattung), weil der monatliche Abzug zu „optimistisch“ war. Ab 2026 zahlen Sie die Steuer sofort monatlich korrekt. Die große Nachzahlung am Jahresende fällt weg (oder wird kleiner).

Achtung – Risiko bei fehlender Steuererklärung: Falls Sie bisher keine Steuererklärung abgegeben haben (obwohl Sie bei Nutzung der Pauschale bei niedrigeren echten Kosten dazu verpflichtet gewesen wären -> § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG), dann fällt dieser unberechtigte Vorteil nun weg.

AR76

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Antw:[Allg] Wegfall Mindestvorsorgepauschale
« Antwort #2 am: 16.12.2025 16:57 »
Die Kurzfassung: Was passiert 2026?
Ihr monatliches Nettogehalt wird voraussichtlich sinken.

Bisher (bis Ende 2025): Bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung wurde oft pauschal die sogenannte Mindestvorsorgepauschale (meist 12 % des Bruttolohns, max. 1.900 € bzw. 3.000 € in Steuerklasse III) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen – selbst wenn Ihre echten Versicherungskosten niedriger waren.

Neu (ab 2026): Die Pauschale fällt weg. Das Finanzamt ruft automatisch die tatsächlichen Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) und Pflegeversicherung ab und berücksichtigt nur noch diese.

Warum trifft es Sie mit 70 % Beihilfe besonders?
Als Beamter mit 70 % Beihilfe müssen Sie nur die restlichen 30 % über die PKV absichern. Das führt zu vergleichsweise niedrigen monatlichen Versicherungsbeiträgen.

Die bisherige Pauschale war für Sie daher ein „Steuergeschenk“ auf monatlicher Basis.

Ein fiktives Rechenbeispiel zur Verdeutlichung:

Bisher: Der Staat ging pauschal davon aus, dass Sie z. B. 158 € pro Monat (1.900 € / 12) für Ihre Basis-Krankenversicherung zahlen und zog diesen Betrag steuermindernd ab.

Realität: Da Sie 70 % Beihilfe bekommen, zahlen Sie für Ihre 30 % PKV-Restkosten vielleicht tatsächlich nur 80 € oder 100 € im Monat für die steuerlich relevante Basisabsicherung.

Ab 2026: Der Staat zieht nur noch die echten 80 € ab statt der pauschalen 158 €.

Folge: Ihr zu versteuerndes Einkommen steigt monatlich um die Differenz (hier 78 €). Darauf müssen Sie nun Lohnsteuer zahlen. Ihr Netto sinkt.

Ist das Geld „verloren“? (Wichtig!)
Hier muss man zwischen monatlicher Liquidität und der Jahressteuer unterscheiden:

Monatlich: Ja, Sie haben ab 2026 weniger Geld auf dem Konto.

Jährlich (Steuererklärung): Wenn Sie bisher schon immer eine Steuererklärung abgegeben haben, ändert sich an der tatsächlichen Steuerlast aufs Jahr gesehen nichts.

Denn: In der Einkommensteuererklärung (Veranlagung) wurden schon immer nur die tatsächlichen Kosten angesetzt.

Der Effekt: Bisher mussten Sie aufgrund der zu hoch angesetzten Pauschale oft Steuern nachzahlen (oder bekamen weniger Erstattung), weil der monatliche Abzug zu „optimistisch“ war. Ab 2026 zahlen Sie die Steuer sofort monatlich korrekt. Die große Nachzahlung am Jahresende fällt weg (oder wird kleiner).

Achtung – Risiko bei fehlender Steuererklärung: Falls Sie bisher keine Steuererklärung abgegeben haben (obwohl Sie bei Nutzung der Pauschale bei niedrigeren echten Kosten dazu verpflichtet gewesen wären -> § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG), dann fällt dieser unberechtigte Vorteil nun weg.

Nur 80 Euro PKV bei 30%? 😂😂 Genau mein Humor.