Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4978614 times)

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8520 am: 29.11.2025 19:53 »
Das wäre den Berliner Beamten zu wünschen. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob das auch für die Jahre vor dem ersten Widerspruch gilt oder erst ab da und alle Folgejahre?

DrBone

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8521 am: 29.11.2025 21:06 »
Angeblich alle Jahre, die vom BVerfG gerügt wurden. Also ab 2008, auch wenn durch den Beamten erst später Widerspruch eingelegt wurde. Ich kann da noch nicht so recht dran glauben. Vielleicht wollen sie dann allen Beschwerdeführern einen Pauschalbetrag zahlen, der sehr viel niedriger ausfällt, als eine ordentliche Berechnung der Fehlbeträge für die entsprechenden Jahre ergeben würde.

Jimbo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8522 am: 30.11.2025 10:26 »
Es ist einfach traurig dass man sich ständig darauf gefasst machen muss beschissen zu werden, weil man es mit Betrügern zu tun hat. Und das bei einem solchen Arbeitgeber...