[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Verwaltungsgedöns

Zitat von: HootyMcOwlface in 23.02.2026 08:30Mag sein, dass ich falsch liege aber wird das nicht implizit dadurch realisiert, dass für den Partner eh schon nur 0,5 MÄE für die Mindestbesoldung eingerechnet werden?

Klingt eigentlich logisch. Wenn der Partner für sich selbst sorgen muss, warum wird er dann mit 0,5 eingerechnet?


Rainer Hohn

Zitat von: HootyMcOwlface in 23.02.2026 08:30Mag sein, dass ich falsch liege aber wird das nicht implizit dadurch realisiert, dass für den Partner eh schon nur 0,5 MÄE für die Mindestbesoldung eingerechnet werden?

Ich denke wenn da noch zusätzlich etwas angerechnet wird würde das BVerfG die Hürden für die Begründung sehr hoch ansetzen und die Dienstherren werden solange aufrecht darunter herlaufen bis die durch weiteren Beschlüssen zu Ziegelmauern werden. Ein erster Zeigel ist schon gelegt, wenn das Ganze nicht Antragsabhängig sein darf.

Nein, die Faktoren für das MÄE für im Haushalt lebende Partner und Kinder berücksichtigen die Einspar- und Synergieeffekte eines Mehrpersonenhaushaltes. Das hat nichts mit dem Partnereinkommen zu tun.


NordWest

Zitat von: AltStrG in Gestern um 13:01https://www.morgenpost.de/berlin/article411296161/nachzahlungen-fuer-beamte-droht-berlin-neues-fiasko-evers-spricht-ueber-folgen.html

Wenn Ihr Paywall-Artikel verlinkt, wäre es wirklich hilfreich, die wichtigsten Informationen zusammenzufassen, sonst hat kaum jemand etwas davon.

In diesem Fall zB:
- für 40.000 Berliner Landesbeamte und 2008 bis 2020 plant Evers 500 Mio Euro Nachzahlungen ein
- das Reperaturgesetz bis März 27 wird wohl erstmal nur eine Standardlösung, die im Anschluss weiter verfeinert werden soll, um den Einzelfällen gerecht zu werden
- neue Klagen schon jetzt befürchtet

AltStrG

Zitat von: NordWest in Gestern um 15:41Wenn Ihr Paywall-Artikel verlinkt, wäre es wirklich hilfreich, die wichtigsten Informationen zusammenzufassen, sonst hat kaum jemand etwas davon.

In diesem Fall zB:
- für 40.000 Berliner Landesbeamte und 2008 bis 2020 plant Evers 500 Mio Euro Nachzahlungen ein
- das Reperaturgesetz bis März 27 wird wohl erstmal nur eine Standardlösung, die im Anschluss weiter verfeinert werden soll, um den Einzelfällen gerecht zu werden
- neue Klagen schon jetzt befürchtet


Die 500 Millionen sind on-top zu den bisherigen Rückstellungen.

HansGeorg

Ich habe eine Frage an die Experten. Das BVerfG hat das Land SH gebeten eine Stellungnahme zum Verfahren ",
Az.: 2 BvL 4/21 (Besoldung und Versorgung; Sonderzahlung 2007)" abzugeben. Der Ausschuss verzichtet auf eine Stellungnahme. Was bedeutet dies für das Verfahren, kann man daran erkennen in welchem Stadium dies ist? Zuletzt hieß es ja eigentlich das Urteil stehe kurz bevor.

RichterBW94

Stellungnahmen werden im Zusammenhang mit der Zustellung der Verfassungsbeschwerde an die Verfahrensbeteiligten eingeholt. Typischerweise bedeutet die Zustellung nicht automatisch, dass der VB stattgegeben wird, gleichwohl wird nicht zugestellt, wenn an der Sache nichts dran ist. In der Praxis wird in nächster Zeit das abschließende Votum durch das Berichterstatterdezernat erarbeitet, das dann in die Senatsberatung geht. Auf dieser Grundlage wird der Beschluss beraten. Ich glaube nicht, dass mündlich verhandelt wird. Nach der Beratung wird der Entscheidungsentwurf erarbeitet und dann im Senat abgestimmt. Mit einer Entscheidung würde ich noch in diesem Jahr rechnen.

Zerot

Danke für deine Ausführungen RichterBW94

Rallyementation

Nun ja, HansGeorg hat nach den BvL-Verfahren gefragt, und das heißt nicht Beschwerde von Laien(-Richtern), sondern Konkrete Normenkontrolle.

Von daher BvL und BvR durcheinanderzuwerfen und noch ein Glaubenssatz hinzufügen, achja

RichterBW94

#8800
Okay, ich korrigiere: Stellungnahmen werden im Zusammenhang mit der Zustellung der Richtervorlage an die Verfahrensbeteiligten eingeholt.

Im Übrigen wäre es hilfreich, wenn Diskussionen hier durch Argumente und nicht durch Seitenbemerkungen vorangebracht würden. Der Unterschied zwischen BvR und BvL ist mir durchaus bekannt. Da sämtliche Beiträge hier im Forum auf freiwilliger Basis erfolgen, sollte ein Mindestmaß an kollegialem Umgang selbstverständlich sein – insbesondere dann, wenn sich jemand schlicht einmal verschreibt. Und eine persönliche Einschätzung zum voraussichtlichen Verfahrensende wird einem ja auch noch gestattet sein. Oder nicht?

Der hier wiederholt wahrnehmbare passiv-aggressive Unterton trägt jedenfalls kaum zu einer sachlichen Diskussion bei. Und macht im Übrigen auch nicht wirklich Lust, sich zu engagieren. Warum also immer gleich so patzig?