Frage zur A14-Besoldung als ständiger Vertreter des Schulleiters in Thüringen

Begonnen von dunaspex, Gestern um 08:53

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dunaspex

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Besoldung in Thüringen: Wann wird die A14-Besoldung gezahlt, wenn man während der Probezeit als ständiger Vertreter des Schulleiters eingesetzt ist?

Ich bin seit inzwischen drei Monaten in dieser Funktion, bekomme aber weiterhin A13. Mir wurde bereits schriftlich mitgeteilt, dass der übertragene Posten mit A14 verknüpft ist.

Daher frage ich mich, ob die A14-Besoldung erst nach erfolgreicher Probezeit gezahlt wird oder grundsätzlich bereits während der Probezeit, sobald man die entsprechende Funktion tatsächlich ausübt.

Hat jemand Erfahrungen damit – möglichst aus Thüringen bzw. dem Thüringer Schuldienst? Mich würde insbesondere interessieren, ob bei euch die Höherbesoldung rückwirkend ab Übernahme der Funktion erfolgt ist.

Vielen Dank!

NWB

Ohne Urkunde keine wirksame Beförderung.
Ohne wirksame Beförderung keine höhere Besoldung.

Neuling2016

Zitat von: NWB in Gestern um 10:30Ohne Urkunde keine wirksame Beförderung.
Ohne wirksame Beförderung keine höhere Besoldung.

Und innerhalb der Probezeit keine Beförderung.

Alphonso

Solche Fragen eines Akademikers mit Referendariat zu lesen, schmerzt einfach ungemein... Was passiert denn da in den Hochschulen und Unis?

Organisator

Zitat von: Alphonso in Gestern um 11:41Solche Fragen eines Akademikers mit Referendariat zu lesen, schmerzt einfach ungemein... Was passiert denn da in den Hochschulen und Unis?

Offenbar werden die Basics des Berufsbeamtentums nicht vermittelt :(

Gewerbler

Die Frage wäre evtl., ob es ein Beamtenverhältnis auf Probe ist oder es um Führung auf Probe geht. Dann wäre allerdings trotzdem eine Urkunde fällig, womit wir uns im Kreis drehen...  :)

NWB

Und da es auch keinen Anspruch auf eine Urkunde/Beförderung gibt, drehen wir uns fleißig weiter.

Buggula

Ich verspüre Mitleid statt Häme.

Bin auf einer A13 Stelle und werde aktuell nach Statusamt A10 besoldet. Das dauert locker noch 10 Jahre bis ich durchbefördert bin, aber ich will nicht klagen. Und ich weiß bei anderen Dienstherrn kann das alles noch viel länger dauern.

,,Gleiches Geld für gleiche Arbeit" gilt also nicht zwingend im Berufsbeamtentum.

Und eine Ernennung auf Probe für Führungskräfte hab ich im Beamtengesetz Thüringen leider nicht gesehen.

yogiii

Was soll denn diese Häme sowie negativen Kommentare?
Da ist jemand im höheren Dienst und übernimmt Verantwortung!

Gerade im Schuldienst hat man "normale" Universitäten besucht und Fachrichtungen sowie Didaktik studiert. Dort wird 0,0 % Beamtenrecht thematisiert.

Ich kann dir inhaltlich auch nicht weiter helfen, hoffe aber, dass du noch qualifizierte Hilfe bekommst.
Ansonsten sind meiner Erfahrung nach PR oder Gewerkschaften oft eine gute Anlaufstelle.

dunaspex

Zitat von: Alphonso in Gestern um 11:41Solche Fragen eines Akademikers mit Referendariat zu lesen, schmerzt einfach ungemein... Was passiert denn da in den Hochschulen und Unis?

Genauso geht es mir mit solchen Antworten.

Schon mal danke an die Konstruktiven!

LerchigeEule

Zitat von: Organisator in Gestern um 12:07Offenbar werden die Basics des Berufsbeamtentums nicht vermittelt :(

Warum um alles in der Welt sollte das Beamtenrecht Teil eines pädagogischen Studiums sein?
Das ist für die inhaltliche Arbeit doch gar nicht relevant, ich lerne dort ja auch nicht wie die Arbeitsbedingungen für Tarifangestellte so sind.

Ich sitze auf einer A14 Stelle und musste mich selber schlau machen wie der Ablauf so ist. Und der hatte sich übrigens im Vergleich zum Jahr davor geändert, so offensichtlich sind die Wege zur Beförderung nicht.

Und selbst wenn das eine dumme Frage gewesen wäre - Warum nicht einfach hilfreich sein oder schweigen, wenn man nichts beitragen kann ?

Ein Forum lebt langfristig davon, dass sich Leute trauen zu fragen und nicht Sorge haben müssen,  dass sie einen auf den Deckel bekommen.

@dunaspex  Ich kann dir nur aus Niedersachsen berichten, dass ich die A14 Besoldung ab Ende der Probezeit erhalten habe. Rückwirkend gab es nichts.