[HH] Amtsangemessene Alimentation in Hamburg nach 2 BvL 5 / 18

Begonnen von Verfassungsmäßige, 16.12.2025 13:18

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NordWest


Haftnotiz

Zitat von: Squad in Gestern um 17:55Die Angleichungszulage wird verstetigt. Du kannst es dir so vorstellen, dass der 73a Hmbbesg entfristet wird, allerdings mit 27,5% (stand jetzt). Da auch da von "Dienstbezügen" die Rede ist, sind Versorgungsempfänger ausgenommen, so verstehe ich es.

Die Integration vom FZ I in die Tabelle, ähnlich wie beim Bund, wird nicht kommen.


Meiner Meinung nach steuert die Stadt hier sehenden Auges in die komplette Sackgasse.

Die geplante Verstetigung und Entfristung der Angleichungszulage (nach aktuellem Stand wohl mit 27,5 %) ist bei genauerem Hinsehen ein Schlag ins Gesicht für alle Ruhestandsbeamten. Weil das Gesetz hier explizit an die Dienstbezüge anknüpft, bleiben Versorgungsempfänger von dieser dauerhaften Erhöhung komplett ausgeschlossen. Das reißt die Schere zwischen Aktiven und Pensionären nur noch weiter auf und ist versorgungsrechtlich höchst fragwürdig.

Warum weigert sich Hamburg beharrlich, den Weg des Bundes zu gehen? Die Integration des Familienergänzungszuschlags (FEZ I) in die reguläre Grundtabelle wäre der einzig saubere, transparente und rechtssichere Weg gewesen. Stattdessen hält man an einem undurchsichtigen Zulagensystem fest.

Dass im Zuge dieser Umstellung die Ergänzungszulage wegfallen und zeitgleich die Kinderzulage ab dem 3. Kind gekürzt werden soll, schlägt dem Fass den Boden aus. Es ist ein ehernes Prinzip, dass eine Strukturreform die Bediensteten nicht finanziell belasten darf erst recht nicht in Zeiten anhaltender Inflation und steigender Lebenshaltungskosten in einer ohnehin teuren Metropole wie Hamburg.

Der Dienstherr versucht hier wieder einmal, sich mit rechtlichen Kniffen und Zulagen-Konstrukten um eine echte, verfassungskonforme und tabellenwirksame Besoldungsanpassung herumzudrücken. Das wird am Ende nicht gut ausgehen, weder vor den Gerichten noch auf dem Arbeitsmarkt, wo Hamburg im Vergleich zu anderen Bundesländern immer weiter an Boden verliert.

Wir erleben im gesamten Hamburger öffentlichen Dienst bereits einen extremen Personalmangel, und mit so einer unattraktiven Besoldungspolitik wird sich die Lage nur weiter verschlimmern. Wie gefährlich das ist, hat sich gerade erst beim jüngsten Vorfall in der JVA Hahnöfersand gezeigt: Wegen des akuten Personalmangels konnte dort die Sicherheit schlicht nicht mehr gewährleistet werden. Wenn der Dienstherr bei der Besoldung weiter spart, gefährdet er am Ende die Handlungsfähigkeit und Sicherheit der gesamten Stadt.

Verfassungsmäßige

Zitat von: Haftnotiz in Gestern um 23:27Meiner Meinung nach steuert die Stadt hier sehenden Auges in die komplette Sackgasse.

Die geplante Verstetigung und Entfristung der Angleichungszulage (nach aktuellem Stand wohl mit 27,5 %) ist bei genauerem Hinsehen ein Schlag ins Gesicht für alle Ruhestandsbeamten. Weil das Gesetz hier explizit an die Dienstbezüge anknüpft, bleiben Versorgungsempfänger von dieser dauerhaften Erhöhung komplett ausgeschlossen. Das reißt die Schere zwischen Aktiven und Pensionären nur noch weiter auf und ist versorgungsrechtlich höchst fragwürdig.

Warum weigert sich Hamburg beharrlich, den Weg des Bundes zu gehen? Die Integration des Familienergänzungszuschlags (FEZ I) in die reguläre Grundtabelle wäre der einzig saubere, transparente und rechtssichere Weg gewesen. Stattdessen hält man an einem undurchsichtigen Zulagensystem fest.

Dass im Zuge dieser Umstellung die Ergänzungszulage wegfallen und zeitgleich die Kinderzulage ab dem 3. Kind gekürzt werden soll, schlägt dem Fass den Boden aus. Es ist ein ehernes Prinzip, dass eine Strukturreform die Bediensteten nicht finanziell belasten darf erst recht nicht in Zeiten anhaltender Inflation und steigender Lebenshaltungskosten in einer ohnehin teuren Metropole wie Hamburg.

Der Dienstherr versucht hier wieder einmal, sich mit rechtlichen Kniffen und Zulagen-Konstrukten um eine echte, verfassungskonforme und tabellenwirksame Besoldungsanpassung herumzudrücken. Das wird am Ende nicht gut ausgehen, weder vor den Gerichten noch auf dem Arbeitsmarkt, wo Hamburg im Vergleich zu anderen Bundesländern immer weiter an Boden verliert.

Wir erleben im gesamten Hamburger öffentlichen Dienst bereits einen extremen Personalmangel, und mit so einer unattraktiven Besoldungspolitik wird sich die Lage nur weiter verschlimmern. Wie gefährlich das ist, hat sich gerade erst beim jüngsten Vorfall in der JVA Hahnöfersand gezeigt: Wegen des akuten Personalmangels konnte dort die Sicherheit schlicht nicht mehr gewährleistet werden. Wenn der Dienstherr bei der Besoldung weiter spart, gefährdet er am Ende die Handlungsfähigkeit und Sicherheit der gesamten Stadt.

Wie man sieht interessiert es die verantwortlichen nicht

MrZibber

Was zu mir durchgedrungen ist:

1.) Tarifabschlüsse werden übernommen
2.) Angleichungszulage wird für 2026 verstetigt mit 27,5 %
3.) Einmalzahlung für 2025 in Höhe von 7,5% des durchschnittlichen ,,Monatsgehalts" (Rückwirkende Angleichung an die neue Angleichungszulage 2026)
4.) Einmalzahlung für 2011 in Höhe von 17,5% des durchschnittlichen ,,Monatsgehalts"
5.) Einmalzahlung für 2012 in Höhe von 30% des durchschnittlichen ,,Monatsgehalts"

Alle Angaben ohne Gewähr  :)

Squad

Zitat von: MrZibber in Heute um 08:42Was zu mir durchgedrungen ist:

1.) Tarifabschlüsse werden übernommen
2.) Angleichungszulage wird für 2026 verstetigt mit 27,5 %
3.) Einmalzahlung für 2025 in Höhe von 7,5% des durchschnittlichen ,,Monatsgehalts" (Rückwirkende Angleichung an die neue Angleichungszulage 2026)
4.) Einmalzahlung für 2011 in Höhe von 17,5% des durchschnittlichen ,,Monatsgehalts"
5.) Einmalzahlung für 2012 in Höhe von 30% des durchschnittlichen ,,Monatsgehalts"

Alle Angaben ohne Gewähr  :)

👍🏻👍🏻👍🏻

Verwaltungsgedöns

Das wird bei mir verrechnet. Ich werde erstmal für viele Monate den Kinderzuschlag ab Kind 3 zurückzahlen müssen.

Verfassungsmäßige

Zitat von: MrZibber in Heute um 08:42Was zu mir durchgedrungen ist:

1.) Tarifabschlüsse werden übernommen
2.) Angleichungszulage wird für 2026 verstetigt mit 27,5 %
3.) Einmalzahlung für 2025 in Höhe von 7,5% des durchschnittlichen ,,Monatsgehalts" (Rückwirkende Angleichung an die neue Angleichungszulage 2026)
4.) Einmalzahlung für 2011 in Höhe von 17,5% des durchschnittlichen ,,Monatsgehalts"
5.) Einmalzahlung für 2012 in Höhe von 30% des durchschnittlichen ,,Monatsgehalts"

Alle Angaben ohne Gewähr  :)

Punkt 3 ist auch richtig süß

Verfassungsmäßige

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Heute um 09:00Das wird bei mir verrechnet. Ich werde erstmal für viele Monate den Kinderzuschlag ab Kind 3 zurückzahlen müssen.

Rückzahlungsverpflichtungen kann ich mir nicht vorstellen