[SN] Falsche (?) Berechnug des Monats-/Jahresbruttos für Anwärter

Begonnen von Elise_H, 26.07.2026 15:28

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Elise_H

Ich bin nicht sicher, aber ich denke, dass die Berechnung in allen AW-Tabellen falsch ist (wegen der Sonderzahlung).

Laut § 64a VwV SächsBesG:
ZitatAnwärter haben keinen Anspruch auf die monatliche Sonderzahlung.

Konkretes Beispiel: Besoldungsgruppe AW A6

Meine Anfrage richtet sich eher an die Mods (wegen der Korrektur im "Gehalts"rechner auf der Webseite). Ihr könnt mich auch gerne korrigieren, falls ich da falsch liege.

MasterNoname89

Als Forenneuling sei es dir verziehen, aber für derartige Fälle gibt es die grüne Schaltfläche "@ Fehler melden" auf jeder Seite. Dort bitte das Moderatorenteam informieren. Sonst wird das Forum hier schnell unübersichtlich und voll mit leeren Themen.

Deine Feststellung ist aber richtig. Gemäß § 68 SächsBesG bestehen die Anwärterbezüge aus den dort gelisteten Bestandteilen. Diese Auflistung ist abschließend. Die Sonderzahlung nach § 64a SächsBesG ist dort nicht erfasst und wird entsprechend nicht an Anwärter ausbezahlt.

Zum Üben darfst du die Schaltfläche gleich auf der von dir verlinkten Rechnerseite selbst verwenden ;)
Wer täglich mit seinen Pflichten konfrontiert wird, sollte zugleich auch seine Rechte kennen ;)

Admin

Tatsächlich: die Fehlermeldefunktion auf der jeweils fehlerhaften Webseite ist die geeignete! Heute hat diese jemand genutzt und wir haben den Fehler mit der Sonderzahlung von Anwärtern in Sachsen dann auch gleich beseitigt. *

Der Zuständige für Tabellenfehler liest nicht das gesamte Forum mit, daher ist es mehr oder weniger Zufall, ob er - manachmal durch Meldung von Admin2 oder Admin3 - einen im Forum erwähnten Fehler auch mitbekommt.

* das ist auch rückwirkend korrigiert, damit insbesondere unsere Besoldungsvergleiche stimmen.

Elise_H

Zitat von: Admin in Gestern um 17:14Tatsächlich: die Fehlermeldefunktion auf der jeweils fehlerhaften Webseite ist die geeignete! Heute hat diese jemand genutzt und wir haben den Fehler mit der Sonderzahlung von Anwärtern in Sachsen dann auch gleich beseitigt. *

Der Zuständige für Tabellenfehler liest nicht das gesamte Forum mit, daher ist es mehr oder weniger Zufall, ob er - manachmal durch Meldung von Admin2 oder Admin3 - einen im Forum erwähnten Fehler auch mitbekommt.

* das ist auch rückwirkend korrigiert, damit insbesondere unsere Besoldungsvergleiche stimmen.

Ich will jetzt nicht kleinlich werden, aber ich habe den Fehler am 07.08.2026 gemeldet, und nachdem ich gesehen habe, dass es keine Reaktion dazu gab, habe ich es heute nochmals für mehrere Seiten gemacht. Habt Ihr wirklich keine Fehlermeldung am 07.08. bekommen?