[HH] Amtsangemessene Alimentation in Hamburg nach 2 BvL 5 / 18

Begonnen von Verfassungsmäßige, 16.12.2025 13:18

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Verfassungsmäßige

Doch, ich finde schon, dass wir die Untertanen sind. Man kann ja nichts dagegen tun, aktiver Rechtsschutz nach 25 Jahren, ein Urteil, dass egal ist

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#301
1.)Fraglich ist, ob das BVerfG im zukünftigen Hamburger Beschluss bzgl. der Altverfahren 2011-2019 seinen Kurs bzgl. der jährlichen Widersprüche vom aktuellen Berliner Beschluss abweicht.
Hier heißt es ja, dass der Beamte immer in dem Jahr Widerspruch eingelegt haben muss, damit der DH Geld im Haushaltsjahr zurücklegen kann.
Ich glaube da zählt der Vertrauensgrundsatz im HmbVwG-Urteil wenig, wenn in der Bezügemitteilung 12/2011 geschrieben wird, .dass der Beamte auf den Dienstherrn vertrauen kann.
Aber die Hoffnung stirbt zuletzt 🍀
Dennoch müsste der DH in HH aufgrund Untätigkeit die Ohren langgezogen bekommen.
Bei der amtsangemessene Alimentation bedarf es keines Antrags!

2.)Mein Gefühl sagt mir, dass HH alles dafür tut um eine Haushaltsnotlage auf lange Sicht zu erzeugen, um sich an keinen Beschluss halten zu müssen.