Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5047632 times)

MartinF

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8565 am: 07.12.2025 01:03 »
Problem ist, dass das Medianeinkommen in Netto dargestellt ist und die Besoldung in Brutto.
Wobei es eigentlich nur die Splittingtabelle (grob Steuerklasse 3) sein kann, da Alleinverdiener und Ehe als Grundlage gesetzt ist. Selbst mit fiktiven Partnereinkommen in Höhe des Minijobs. Also muss das 80% Median Netto hochgerechnet werden auf ein Brutto Gehalt, um mit der Besoldungstabelle verglichen zu werden.
Jetzt kann man richtig loslegen mit Splittingtabelle und verheiratet und Ungerechtigkeit bei Unverheirateten...
Alles umgelegte Eier, über das leider ein Gericht entscheiden muss.
« Last Edit: 07.12.2025 01:11 von MartinF »

NordWest

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 259
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8566 am: 07.12.2025 14:55 »
Was passiert eigentlich mit dem zweiten Maidowski-Verfahren am BVerfG - hat er das vor dem Ruhestandsbeginn wohl auch noch abgeschlossen und ein Beschluss wird noch veröffentlicht?
Oeder überlässt er es seinem Nachfolger - auf Basis des letzten Beschlusses - in den kommenden 1-2Jahren Massenbeschlüsse anzufertigen für alle vorliegenden Klagen bis vor Einführung des Partnereinkommens (zu letzterem braucht es dann tatsächlich einen neuen Grundsatzbeschluss)