[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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HansGeorg

Zitat von: Keating in Heute um 17:34Ich hänge in meinem Denken gerade bei den "jährlichen" Erhöhungen der Besoldung im Rahmen der TV-L Verhandlungen.

Wir nehmen mal kurz das Bundesland Mallorca als Beispiel. Mallorca ist Teil dieser Tarifgemeinschaft.

In Mallorca wird die Besoldung für die letzten 4 Jahre rückwirkend geändert, weil die Besoldung nicht den Regeln entsprach. In den letzten 4 Jahren ist die Besoldung im Rahmen der TV-L jeweils (wir nehmen an) am 1.3. um +2% gestiegen.
Diese Änderungen müssen im Besoldungsgesetz verankert sein. Wenn jetzt aber die gesamte Besoldungstabelle umgeschrieben wird, auf welcher Grundlage machen sie das? Mir fehlt gerade das mathematische Gehirn, um mich in diese Vorstellung zu begeben.

Ich hoffe, dass meine Frage überhaupt Sinn ergibt.  :o

Besoldungsgesetze sind das was sie sind, Gesetze. Und diese werden durch die Parlamente beschlossen. So wie jedes Gesetz auch, kann auch das Besoldungsgesetz geändert werden, auch rückwirkend. Solange dies nicht zum Nachteil von Betroffenen gereicht, hat bei einer Klage niemand Aussicht auf Erfolg dieser Klage, bzw. diese würde sofort zurückgewiesen, weil man eben dadurch nicht (im Nachteil) betroffen ist. Hast du aber deinen Rechtsstatus durch Widerspruch oder Klage gesichert, sieht es anders aus, dann kann das Gesetz dir (persönlich) dadurch durchaus eine Nachteil verschaffen. Und da beginnt dann die individuelle Verhandlung zwischen dir und dem Dienstherren mit der die Mehrheit aber nichts mehr am Hut hat.