[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Johnsmith

Interessant, dass Niedersachsen im Gesetzentwurf zunächst nur die erste Erhöhung zum 1.4.2026 berücksichtigt, die Erhöhungen 2027 und 2028 jedoch nicht.

Dies lässt vermuten, dass diese Erhöhungen in einem weiteren Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation aufgehen werden...

P33t

Zitat von: Johnsmith in 17.04.2026 13:25Interessant, dass Niedersachsen im Gesetzentwurf zunächst nur die erste Erhöhung zum 1.4.2026 berücksichtigt, die Erhöhungen 2027 und 2028 jedoch nicht.

Dies lässt vermuten, dass diese Erhöhungen in einem weiteren Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation aufgehen werden...

Interessant ist, dass sich ein Bundesland überhaupt noch traut ein Gesetz verabschieden zu wollen, was die Richtlinien des BVerfG so gar nicht einhält. Das Gesetz wäre also per Definition verfassungswidrig und dürfte so nicht verabschiedet werden.

NordWest

Zitat von: Johnsmith in 17.04.2026 13:25Interessant, dass Niedersachsen im Gesetzentwurf zunächst nur die erste Erhöhung zum 1.4.2026 berücksichtigt, die Erhöhungen 2027 und 2028 jedoch nicht.

Dies lässt vermuten, dass diese Erhöhungen in einem weiteren Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation aufgehen werden...

Da muss man nichts vermuten, es steht explizit auf Seite 5:
"Die Übertragung der Erhöhungsschritte zum 1. März 2027 und zum 1. Januar 2028 bleiben einem
weiteren Gesetzesvorhaben vorbehalten. Im Rahmen dieses zukünftigen Gesetzesvorhabens wird
auch die Einhaltung der Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Alimentation, die das Bundesverfas-
sungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung (Beschluss vom 17. September 2025 – 2 BvL 5/18 u.a.
-, veröffentlicht am 19. November 2025) aufgestellt hat, zu prüfen sein.
"

Wahrscheinlich hätte man die Einarbeitung des Urteils im Gegensatz zum Bund nicht rechtzeitig hinbekommen - und es ist ziemlich wahrscheinlich, dass man die Bundestabelle und den Umgang damit erst abwarten wollte, bevor man eine eigene Reaktion tätigt. Daran wird man sich orientieren wollen. Gleichzeitig wollte man den Beamten nicht die 2,8% vorenthalten bis alle Arbeiten erledigt sind.

So nachvollziehbar das politisch ist - rechtlich ergibt sich in der Tat das Riesenproblem, dass hier ein offenkundig verfassungswidriges Gesetz beschlossen werden soll.

Paterlexx

Das erste Land, das seine politischen Entscheidungen zum Wohle des Landes von einer KI treffen lässt, wird entweder nicht untergehen oder zum Weltherrscher werden. So inkompetent beim Gesetze stricken kann man als Landesregierung doch nicht sein, außer man nutzt keinen Computer.


AltStrG

Zitat von: AltStrG in Gestern um 15:10https://www.tagesspiegel.de/politik/der-fairness-check-rund-ums-beamtentum-das-ist-keine-kaste-in-die-privilegierte-hineingeboren-werden-15489159.html


Zitat:

Jahrelang bekamen viele Beamtinnen und Beamte zu wenig Geld, nun muss Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wegen eines Urteils des Verfassungsgerichts die Besoldung auch im Bund erhöhen. Dobrindt habe kaum eine Wahl, sagt Ökonom Martin Werding, Mitglied im Rat der Wirtschaftsweisen. ,,Man könnte darüber streiten, wie man rechnen muss. Das Urteil lässt aber wenig Spielraum."

Bis zu 20 Prozent So viel mehr Gehalt sieht der Dobrindt-Plan für Beamte vor

Für Beamte gibt es also bald spürbar mehr Geld. Das vergrößert die Löcher im Bundeshaushalt und sorgt damit in Zeiten leerer Kassen für Aufsehen. Ist die Art und Weise, wie Beamte in Deutschland versorgt werden, angemessen?

,,Menschen mit niedrigeren Bildungsabschlüssen stehen im öffentlichen Dienst beim Verdienst besser da als in der Privatwirtschaft. Es ist kaum vorstellbar, dass im öffentlichen Dienst jemand zum Mindestlohn arbeiten würde", sagt Björn Kauder, Senior Economist für Finanz- und Steuerpolitik am Institut der Deutschen Wirtschaft Köln.

Hochqualifizierte Tätigkeiten würden aber in der Privatwirtschaft deutlich besser bezahlt. ,,Das Extrembeispiel ist der sprichwörtliche Sparkassenmanager, der mehr verdient als der Bundeskanzler."

Der Wirtschaftsweise Werding sagt: ,,Wenn man Verwaltungsjuristinnen mit Anwältinnen vergleicht oder wenn der Staat IT-Experten für die dringend nötige Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sucht, ist er als Arbeitgeber meist nicht sehr attraktiv."

Auf den Euro gegenzurechnen, wie Beamte im Vergleich zu anderen Beschäftigten dastehen, sei nicht sinnvoll, sagt Ulrich Becker, Geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München. ,,Das Beamtenverhältnis besteht aus einem Bündel von Rechten und Pflichten, die zusammengehören – das ist wie ein bunter Blumenstrauß, aus dem sich nicht eine Blume herausziehen und einzeln bewerten lässt. Zudem: Wie wollte man einzelne Teile wie die besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat in Euro beziffern?"

Fest steht: Das Beamtentum ist ein Reizthema, Vergleiche sind in der öffentlichen Debatte beliebt. Ökonom Kauder gibt aber zu bedenken: ,,Das Berufsbeamtentum ist keine Kaste, in die Privilegierte hineingeboren werden." Der öffentliche Dienst stehe jedem offen. ,,Wer einen anderen beruflichen Weg einschlägt, hat sich selbst aktiv gegen eine Beamtenlaufbahn entschieden."

Reizthema Rente und Pension

Das dürfte manche, die die eigene Rente mit der Beamtenpension des Nachbarn vergleichen, nur bedingt trösten. Diesen Vergleich hält Becker aber für zu kurz gedacht. ,,In der Rentendebatte herrscht viel Neid auf die Beamten. Dem liegt aber ein Missverständnis zugrunde", sagt er. Die Beamtenpension entspreche nicht nur der gesetzlichen Rente, sondern auch einer ergänzenden Sicherung, vergleichbar der betrieblichen Altersvorsorge, die sich am Alimentationsprinzip ausrichten müsse. ,,Wer Pension und Rente direkt vergleicht, liegt daneben."
In der Tat ist die betriebliche Vorsorge als eine Säule des Alterssicherungssystems für alle Menschen vorgesehen. Die Realität sieht jedoch oft anders aus, ohne dass der oder die Einzelne das immer beeinflussen könnte. Wer daher die Pension eben doch direkt mit der gesetzlichen Rente vergleicht, stellt fest: Beamte stehen deutlich besser da.

Dazu kommen weitere Vorteile, die viele andere Menschen gern hätten. Die lebenslange Arbeitsplatzsicherheit und das automatische Aufsteigen in der Besoldungstabelle dürften auf der Liste weit oben stehen. Zudem können Beamte trotz Dauererkrankung so lange ihre vollen Bezüge erhalten, bis eine dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt wird.

Mehr Geld, wenn Kinder da sind

Ökonom Kauder weist aber auch auf Nachteile hin. ,,Zum Beispiel pendeln Beamte erfahrungsgemäß weiter als Angehörige anderer Berufsgruppen. Denn sie können sich ihren Dienstort nicht immer frei aussuchen."
Beamte in Deutschland Sie haben Vorteile – aber auch echte Nachteile

Bemerkenswert ist auch, dass sich bei Beamten die Besoldung nach der Lebenssituation richtet. Es gibt etwa Zuschläge, wenn Kinder da sind. ,,Das Beamtenrecht stammt aus alten Zeiten", sagt dazu Kauder. Grundgedanke ist nicht allein, entsprechend der Leistung zu vergüten, im Sinne von: Wer mehr schafft, bekommt auch mehr Geld. ,,Sondern Grundgedanke ist, dass der Staat den Beamten versorgt wissen will, und zwar inklusive seiner gesamten Familie. Deshalb gibt es Kinderzuschläge, und deshalb wird bei der Besoldung davon ausgegangen, dass ein nicht-verdienender Partner mitversorgt werden muss."

Genau das will Innenminister Dobrindt im Zuge der Neuregelung ändern. Künftig soll die Besoldung so bemessen werden, als würden Beamte typischerweise in einem Doppelverdiener-Haushalt leben – mit Ausnahmen nur noch für bestimmte Lebenssituationen, etwa bei Alleinerziehenden.

Dieser Plan sorgt schon jetzt für Proteste, mit Klagen ist zu rechnen. ,,Ich halte es für sinnvoll, dass Minister Dobrindt versucht, das Beamtenrecht zu modernisieren", sagt Becker. ,,Verfassungsrechtlich geschützt sind zwar die ,herkömmlichen Grundsätze' des Berufsbeamtentums, was aber Modernisierungen einzelner Regelungen nicht ausschließt." Wie viel Modernisierung vor Gericht Bestand haben wird, ist schwer vorauszusehen, denn das Beamtentum genießt starken rechtlichen Schutz.

Nicht festgelegt ist allerdings, dass es so viele Beamte geben muss wie derzeit. Genau da sehen Fachleute eine große Stellschraube: zum einen bei der Frage, ob sich die Verbeamtung nicht viel stärker auf hoheitliche Bereiche wie Polizei und Justiz beschränken müsste. Zum anderen geht es darum, wie viel Personal im öffentlichen Dienst wirklich benötigt wird. ,,Der günstigste Beamte ist der, den wir nicht haben", sagt Kauder. Generell sei im öffentlichen Dienst eine ständige Aufwärtsbewegung beim Personalbestand zu beobachten.
Lesermeinungen zum Artikel

,,Was bei diesen Vergleichen nie gesehen wird: Es gibt auch Angestellte im Öffentlichen Dienst, wie mich. Die arbeiten wie ihre verbeamteten Kolleg:innen, aber ohne deren Privilegien, wie im Krankheitsfall oder die Möglichkeit, sich über einen längeren Zeitraum beurlauben zu lassen um eine andere Tätigkeit auszuüben. Die Frage stellt sich also, ob es wirklich dort Beamte braucht, wo Angestellte dieselbe Arbeit verrichten, etwa in einem Bundesministerium."

Schwarz-Rot habe zum Amtsantritt öffentlichkeitswirksam Bundesbeauftragte abgeschafft. ,,Das war eine absolute Nebelkerze, da geht es um ein paar wenige Posten, von denen viele sogar noch ohne Bezahlung ausgefüllt werden." Das wahre Problem liege anderswo: ,,Die Rechtslage in der Finanzverwaltung und beim Sozialstaat ist bei vielen Themen auf groteske Art und Weise komplex."

Oberste Beamtenvertreterin über fehlerhafte Besoldung ,,Viele empfinden das Verhalten der Politik als unfair, teilweise sogar schäbig"

Ständig werde irgendeine kleine Gruppe gefunden, für die eine Sonderregel oder ein Anspruch geschaffen werde. Und für alles brauche es Staatsbedienstete, die die Regeln umsetzen. ,,Ob es ein paar tausend Beamte für die Verwaltung einer neuen Vorschrift braucht, schert den Gesetzgeber leider meist gar nicht."