Also hier mal zum Rechenweg:
M: Medianeinkommen monatlich (nach OECD)
P: Präkaritätsschwelle (Mindestnettoeinkommen einer 4köpfigen Familie)
Vorgehen:
- Medianeinkommen monatlich aus Tabelle A7.1 (Statistikportal)
- multiplizieren mit 12= Medianjahreseinkommen
- multiplizieren mit 0,8= Vorgabe BVerfG als Abstand zur Armutsschwelle
- multiplizieren mit 2,3= Präkaritätsschwelle (Mindestnettoeinkommen 4K Familie)
Mathematische Kurzfassung:
P=M*12*0,8*2,3
P=M*22,08
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N: Nettoeinkommen, Steuerklasse III (4K Familie)
KG: Kindergeld
KV: Krankenversicherung, PKV 4K Familie, steuerbereinigt
Nettoeinkommen:
- Rechner öffentlicher Dienst
- verheiratet, 2 Kinder
- StKl III
- Jahresnetto wird inkl. Zulagen, etc. berechnet
Kindergeld:
- jahresbezogenen Kinderzuschlag recherchieren
- monatlichen Wert*2 Kinder*12 Monate
Krankenversicherung:
- genaue Werte sind schwer zu bekommen
- KV folgt unter linearer Annahme ungefähr folgender Funktion:
KV= 12*[517+13,5*(x-2020)] mit x=Jahr
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Ein Beamter unterschreitet laut Urteil vom BVerfG die Mindestalimentation, wenn die Nettobesoldung zuzüglich Kindergeld und abzüglich Krankenversicherung unterhalb der Präkaritätsschwelle liegt. Mathematisch bedeutet das:
Unterschreitung der Mindestalimentation wenn:
N + KG - KV < P
umformen ergibt, Unterschreitung der Mindestalimentation wenn:
N < P + KV - KG
D.h. ein Beamter in SH unterschreitet die Mindestalimentation, wenn die Jahresnettobesoldung kleiner ist als die Präkaritätsschwelle zuzüglich Krankenversicherung und abzüglich Kindergeld. Ich hoffe, das war nachvollziehbar.
Hier die aktualisierte (und etwas ausführlichere Tabelle), hatte gestern versehentlich Jahresbrutto und nicht Jahresnetto aus der Berechnung extrahiert.
Anmerkung: Jahresnetto ist nicht spitz gerechnet, sofern unterjährige Besoldungsanpassungen vorgenommen wurden, kann man die Werte durchaus noch optimieren.