[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Rentenonkel

Das Land Sachsen hat bereits die Beihilfesätze für Familien spürbar nach oben geschraubt; diese Lösung wird daher als eine von mehreren bundesweit diskutiert.

Baesi123

Hallöchen

Das Bundesverfassungsgericht hat es im November 2025 unmissverständlich gemacht: Die Beamtenbesoldung in Deutschland ist systematisch verfassungswidrig. Nicht ein Bundesland, nicht einzelne Jahre sondern mehr als 10 Jahre und es wurde flächendeckend erkannt. Doch statt schnelle Abhilfe zu schaffen, folgen Verzögerungstaktiken, Umgehungsversuche und halbherzige Zwischenlösungen. Beamte können nicht streiken – das ist ein verfassungsmäßig so geregelt.

Stattdessen haben sie Rechtsschutz. Doch dieser Rechtsschutz ist in Wirklichkeit eine Farce,  Über 70 Verfahren häufen sich beim Bundesverfassungsgericht. Das Gericht hat selbst warnen müssen, dass seine Arbeitsfähigkeit durch diese Klagelawine gefährdet ist.
Ein Beamter reicht Klage ein. Jahre vergehen. Das Gericht entscheidet. Und dann? Dann reichen die Länder kein neues Besoldungsgesetz ein – sondern neue Umgehungen, sollten sie doch eins Einreichen dann möglicherweise wieder ein verfassungswidriges , welches wie auch immer durchs Gesetzgebungsverfahren gekommen ist. Und schon hat die Regierung ja etwas gemacht, was daraus wird, ist dann das Problem der nächsten Regierung. Das Rad dreht sich von vorne. Inzwischen haben sich Lebensumstände geändert, Kinder sind älter oder gegangen, die finanzielle Notlage ist real. Rückwirkende Ausgleichszahlungen sind zudem gesetzlich auf Kläger und anhängige Verfahren begrenzt – alle anderen gehen leer aus. Und das ist kein Einzelfall, im Fall Sachsen - Anhalt, ist das Gang und gäbe, leider.

Das ist kein Rechtsstaat. Das ist institutionalisierte Hinhaltetaktik. Es geht darum, dass der Staat sich selbst nicht an Recht und Verfassung hält. Das zerstört langfristig das Vertrauen ins gesamte System. Denn wenn der Staat seine eigenen Verfassungspflichten ignoriert, welche Konsequenz hat dann noch Gesetzestreue insgesamt?

Beamte sind die Wirbelsäule des funktionierenden Staates. Sie halten Infrastruktur am Laufen, schützen die Bevölkerung, erziehen Kinder, verwalten Justiz. Wer diese Menschen systematisch unterbezahlt und dann Jahre hindurch herumdoktert, statt sie anständig zu entschädigen, zersägt den Ast, auf dem er sitzt. Und ehrlich gesagt: Es ist verständlich, wenn solche Erfahrungen zu tiefem Zweifel führen.

Wenn ein Beamter jahrelang in Treue für den Staat arbeitet – auf Streikrecht verzichtet, rechtliche Einschränkungen akzeptiert, sich selbst und Familie in diesem ,,Dienst-und-Treue-Verhältnis" eingespannt sieht – und dann feststellen muss, dass die andere Seite diese Loyalität nicht erwidert, sondern ausnutzt, dann ist der Vertrauensbruch da.

Irgendwie fühlt es sich dann eben nicht mehr wie ein besonderes Dienstverhältnis an, sondern man wird behandelt wie der Kotdiener des Hofes.

Letztlich kann man alles Mögliche annehmen, aber ich glaube es wird immer mehr sichtbar, dass dem Staat gar nichts daran gelegen ist, verfassungsmäßig zu zahlen, hätte er doch schon machen können die letzten Jahre. Ich persönlich sehe schwarz und bin einfach enttäuscht.  Zu guter letzt würde ich es begrüßen wenn man sich in dem Forum hier nicht ständig persönlich angreift, man sollte an einem Strang ziehen , alles andere ist Zeit und Energieverschwendung.

Ozymandias

Viele Klagen werden ruhend gestellt - Auf Wunsch beider Seiten. Das sind in der Summe mehrere Tausend Klagen, die nur eine Nummer haben, aber nicht verhandelt und entschieden werden.

Die Landesverfassungsgerichte könnten eine schnellere Entscheidung herbeiführen. Der Weg wird aber nicht gegangen. Dazu müssten mutige Kläger mit ihren Ansprüchen spielen.

In Bayern könnte man eine Popularklage machen und das Partnereinkommen kippen - mit Signalwirkung.
Entweder als Community schreiben oder ca. 10-15k Crowdfunding Kosten mit Anwalt.   


Mannidmm

Zitat von: Baesi123 in 04.02.2026 10:36Rückwirkende Ausgleichszahlungen sind zudem gesetzlich auf Kläger und anhängige Verfahren begrenzt – alle anderen gehen leer au

Ja, das fällt mir jetzt auch auf die Füße. Zu Beginn meiner Beamtenkarriere hatte ich zwar einmal vom Thema ,,amtsangemessene Alimentation" gehört, mich aber nie näher damit beschäftigt, da ich bei meinem für mich sehr guten Gehalt nie auf die Idee gekommen wäre, dass ich davon betroffen sein könnte. Nachdem ich dann erneut von der Klage erfahren hatte und bemerkte, dass ich ebenfalls betroffen sein könnte, legte ich nur ein Jahr Wiederspruch ein denn danach kam die 5. DRÄndG in Sachsen, und ich nahm an, dass sich damit das ganze Thema ,,amtsangemessene Alimentation" für mich erledigt hätte... Na ja, letzten Endes bin ich selbst schuld.

Finanzer

Beamten in Hessen, frohlocket!

https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/poseck-verspricht-verfassungskonforme-besoldung-in-hessen-noch-in-diesem-jahr-94154619.html

Noch in diesem Jahr werden wir Verfassungskonform Besoldet!

Ich tippe auf Anrechnung Partnereinkommen und Streichung der unteren Besoldungsstufen.
Und Stauchung der Abstände.

WikingerBrot

Zitat von: Finanzer in Gestern um 09:30Beamten in Hessen, frohlocket!

https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/poseck-verspricht-verfassungskonforme-besoldung-in-hessen-noch-in-diesem-jahr-94154619.html

Noch in diesem Jahr werden wir Verfassungskonform Besoldet!

Ich tippe auf Anrechnung Partnereinkommen und Streichung der unteren Besoldungsstufen.
Und Stauchung der Abstände.

Gab eigentlich in NRW eine Stellungnahme ob etwas getan wird?
Wenn ja hat jemand auch eine Quelle?

AltStrG

Zitat von: Finanzer in Gestern um 09:30Beamten in Hessen, frohlocket!

https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/poseck-verspricht-verfassungskonforme-besoldung-in-hessen-noch-in-diesem-jahr-94154619.html

Noch in diesem Jahr werden wir Verfassungskonform Besoldet!

Ich tippe auf Anrechnung Partnereinkommen und Streichung der unteren Besoldungsstufen.
Und Stauchung der Abstände.

Wird nach dem Beschluss des BVerfG nicht mehr möglich sein. Falls doch: Gleich wieder Widerspruch führen und auf Klage vorbereiten. Und genau DAS weiß auch Hessen.

Illunis

Sie wissen auch, dass für die Jahre die das Verfahren dauern wird, jeder der keinen Widerspruch einlegt gespartes Geld ist.

Denke grundsätzlicher Widerspruch ist eh wichtig, egal wie Reparaturversuche aussehen werden.

Finanzer

Bin Völlig D`accord mit euch beiden. Und der Dienstherr wird es sowas von probieren mit dem Partnereinkommen.
Klage bereite ich dann sichrheitshalber schonmal vor, ich gehe stark davon aus das Hessen die Widersprüche gegen die neue "verfassungsmäßige" Besoldung direkt bescheiden wird.


Rentenonkel

Zitat von: WikingerBrot in Gestern um 10:29Gab eigentlich in NRW eine Stellungnahme ob etwas getan wird?
Wenn ja hat jemand auch eine Quelle?

Noch vor der Landtagswahl 2027? Niemals, das kostet doch Geld ;D  ;D  ;D  ;D  ;D  ;D

Goldene Vier

Irgendwie muss man doch mal ein wenig Dynamik in die Sache bringen können.

Warum folgen nicht alle Gewerkschaften der Idee aus Sachsen-Anhalt und srtellen mal solche Fragen...

https://www.dpolg-lsa.de/aktuelles/news/stand-der-pruefung-der-verfassungsmaessigkeit-der-beamtenbesoldung/

oder aber hier in M.-V. da stellt die Opposition, hier in der Gestalt der FDP, massiv Anträge.... warum machen das nicht alle Parteilen in der Opposition.


https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/70230/8_6238_gesetz_zur_aenderung_des_landesbeamtengesetzes_des_landesdisziplinargesetzes_und_des_landesbesoldungsgesetzes


Ggf. müsste man mal allen politisch Tätigen und gewerkschaftlich Organisierten mit solchen Hinweisen auf die Sprünge helfen!

Logio

In Brandenburg gab es auch eine Kleine Anfrage zum Umgang mit dem Urteil (Drucksache 8/2238).

Ich gebe hier mal die Antwort der Landesregierung wieder:

ZitatDer Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u.a.) zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Brandenburg, jedoch ist das Land Brandenburg an die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien zur Bestimmung einer verfassungsgemäßen Alimentation gebunden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss den mit Urteil vom 5. Mai 2015 (2 BvL 17/09 u. a.), sowie mit den Beschlüssen vom 17. November 2015 (2 BvL 19/09) und 5. Mai 2020 (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u. a.) implementierten Prüfrahmen zur Amtsangemessenheit der Alimentation umfangreich fortentwickelt. Dies bedingt, dass die Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen an die geänderten Prüfkriterien angepasst werden müssen. Neben der Umstellung der Berechnungsmethodik bedarf es hierzu auch der Übersendung der für die Vornahme der Berechnungen notwendigen Daten durch externe Stellen. Diese liegen noch nicht vollständig vor.

Daher können derzeit noch keine Aussagen oder hinreichend valide Schätzungen zu den Auswirkungen der jüngsten Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts getroffen werden. Gleichwohl wird die Landesregierung auch im Hinblick auf die laufenden Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder nach Vorliegen der notwendigen Daten schnellstmöglich eine Überprüfung vornehmen. Hinsichtlich der aus der Überprüfung der Alimentation der Brandenburger Beamtinnen und Beamten zu treffenden Schlussfolgerungen wird die Landesregierung einen Austausch mit den anderen Ländern suchen.
Quelle

Im Grunde soweit erwartbar, es wird auf Zeit gespielt und mit den anderen Ländern (vermutlich) eine Minimallösung abgesprochen. Auf welche Daten durch "externe Stellen" man wartet ist mir aber unklar.