Von unserem kommunalen Spitzeninstitut haben wir die Informationen erhalten, dass die Landesregierung beabsichtigt, alle betroffenen Beamten gleich zu behandeln. Unabhängig davon, ob der Betroffene Widerspruch eingelegt hat, sollen die Absenkungsbeträge für die Jahre 2013 bis 2017 vollständig nachgezahlt werden. Auch seien keine Anträge notwendig. Voraussichtlich soll die Nachzahlung im zweiten Quartal 2019 erfolgen.
Unser Spitzeninstitut geht davon aus, dass es aufgrund § 2 I LBesGBW zur Umsetzung eines Gesetzes
bedarf. Warten wir mal ab, was sich da noch entwickelt...