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Unterforum zum Transformationsprozess zur IGA und Fernstraßenbundesamt

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Florian-Geyer:
Danke an Pampir. Verstehe ich es richtig, dass diese "Anlage 1 Allgemeiner Teil" für alle Beschäftigten gelten soll, also:


--- Zitat ---"1. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit."
--- End quote ---
= Tätigkeitsmerkmale zur Eingruppierung der Verwaltungsangestellten?


--- Zitat ---"2. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises."
--- End quote ---
= Tätigkeitsmerkmale zur Eingruppierung der technischen Angestellten?


--- Zitat ---"3. Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten mit abgeschlossener Berufsausbildung, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden."
--- End quote ---
= Tätigkeitsmerkmale zur Eingruppierung der Angestellten (Arbeiter) der Autobahnmeistereien?

Oder besteht die Gefahr dass es noch einen speziellen Teil geben wird, mit welchen "bestimmte Beschäftigungsgruppen" wieder rasiert werden?  ???

MoinMoin:

--- Zitat von: Florian-Geyer am 10.04.2019 08:26 ---Oder besteht die Gefahr dass es noch einen speziellen Teil geben wird, mit welchen "bestimmte Beschäftigungsgruppen" wieder rasiert werden?  ???

--- End quote ---
Oder gepusht werden.

alterschlingel:
Hmmm… ich verstehe es derzeit ein wenig anders. Mir sieht es eher nach der alten "Abgrenzung" (wenn auch verschoben) aus:

1 = mittlerer Dienst
2 = gehobener Dienst
3 = höherer Dienst

….auch wenn diese Begrifflichkeiten nicht drin stehen.

Es geht m.M.n. nicht um kaufmännische oder technische Tätigkeiten.

Im Übrigen finde ich interessant, dass uns keinerlei derartige Ergebnisse mitgeteilt werden. Ich finde diesen Erguss auch nicht im Netz.

Pan Tau:
Uns Erreichte das Einigungspapier incl. der verschiedenen Anlagen heute über die Gewerkschaft. Die Anlagen befassen sich sehr ausführlich mit dem Personal der Autobahnmeistereien. Meistereien sollen demnach unter nach den Kriterien "DTV-Wert" und "Streckennetzlänge" gewichtet und in einer Kathegorie zugeordnet werden.

Je nach Wichtigkeit der Meisterei soll der Leiter bis zu EG14 erhalten- sein Stellvertreter soll eine EG weniger bekommen.

Ich habe mir die Anlagen jetzt mehrfach durchgelesen- aber sonst steht da nichts , was eine verlässliche Prognose für das Personal außerhalb der Meistereien zuließe- alles sehr allgemein gehalten- und für mich gibt es da gegenüber der Struktur des TVÖD und TVL keine signifikanten Unterschiede. Die vertikale Durchlässigkeit ohne Berücksichtigung des Bildungsabschlusses, die uns jetzt als großer Wurf verkauft werden soll, gab es ja streng genommen auch schon im TV-L als "sonstiger Beschäftigter" aber sie wurde nicht angewandt- warum sollte sich das im TV-AGB jetzt ändern?

alterschlingel:
Ein Studium wird auch völlig überbewertet. Das kann man auch alles einfach so wissen

 :o

Ganz ehrlich, das kann man nicht völlig außer Acht lassen m.M.n., bei allem Respekt vor den Menschen und deren Arbeit, die kein Studium auf sich genommen haben.

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