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Unterforum zum Transformationsprozess zur IGA und Fernstraßenbundesamt
nichts_tun:
Prinzipiell ist es auch quasi kaum schaffbar, zum 01.01.2021 die Autobahn GmbH so aufzubauen, dass sie die Länderaufgaben eins zu eins übernimmt.
Wenn man als Beispiel nimmt, dass die Kfz-Steuer zum 01.07.2009 in eine Bundessteuer gewandelt wurde, aber die Zollverwaltung erst zum 01.07.2014 zuständig für die Erhebung dieser Steuer wurde, dann kann ich mir beim besten Willen keine komplett funktionstüchtige Autobahn GmbH mit 15.000 Beschäftigten in rd. 18 Monaten vorstellen.
Pan Tau:
Mal so zum Vergleich- die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung begann 2013 und sie soll erst in 2025 abgeschlossen sein. Auch dort gab es Anfangs hochtrabende Terminvorstellungen, die immer weiter nach hinten geschoben wurden- dennoch wurde von der Politik stets die Schei55e zum Festland erklärt. Und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung war bereits eine Bundesverwaltung- es musste kein neuer Tarifvertrag abgeschlossen werden, es musste nicht aus 16 verschiedenen EDV-Systemen ein einheitliches gestrickt werden, es mussten keine 16 vollkommen unterschiedlichen Landesverwaltungen zusammengeführt werden- man stand nicht vor dem Problem, 15.000 Mitarbeiter rekrutieren zu müssen....die Zeitgenossen, die sich den Termin 01.01.2021 ausgedacht haben, erinnern mich irgendwie an den berühmten Hahn, der meint, die Sonne gehe nur deshalb auf, weil er morgens kräht!
Lady Wilmore:
Ich bin wirklich gespannt, wann belastbare Zahlen auf den Tisch kommen.
Da der Tarifvertrag ja eher auf Besitzstandswahrung hinaus laufen wird, interessiert mich:
Zu wann wollen die dann eigentlich konkret anfangen, Mitarbeiter zu rekrutieren und zu wann wollen die arbeitsfähige Einheiten haben.
Ich bin gerade dermaßen pessimistisch bzgl. der AGB aufgestellt, dass ich nur wiederholen kann, was alle Mitarbeiter bereits geahnt haben:
Das kann und wird so nicht klappen.
Problem: Stillstand ist das Letzte, was unsere Infrastruktur gerade gebrauchen kann.
Pan Tau:
Besitzstand würde aber doch dann auch heißen, dass neu zu rekrutierende Mitarbeiter ebenfalls maximal die Konditionen des heutigen TVÖD erhalten würden- man kann den Neuen ja wohl kaum mehr Gehalt zahlen, als den erfahrenen Mitarbeitern.
Das würde dann aber die gesamte Argumentationskette: "Wir gründen eine GmbH, weil wir den Mitarbeitern dann mehr Geld zahlen können, um auf den Jobmarkt eine gleichwertige Konkurrenz zur Freien Wirtschaft zu sein, und mithin bei Stellenausschreibungen nicht nur die Resterampe leerzufegen, sondern an die ganz dicken Fische zu kommen", ad Absurdum führen!
Sollten sich die AGB-Granden das in etwa so vorstellen- und sei es auch nur so, dass frische Bachelor-Absolventen dann plötzlich in Erfahrungsstufe IV eingestellt werden, während wir alle durch das finstere Tal der Stufe I wandeln mussten, und mit viel Geduld die jeweiligen Stufenaufstiege abgewartet haben, bis das Gehalt irgendwann einigermaßen angemessen war, dann sei diesen Strategen von meiner Seite versichert- ein Wissenstransfer von meiner Seite auf die so gepamperten Neueinstellungen wird nicht stattfinden!
alterschlingel:
Leute, das predige ich ohne müde zu werden. Die immer wieder erwähnte Besitzstandswahrung ist ein Witz. Und die Gewerkschaften machen voll mit. Keiner, der bei verstand ist, gibt den öD auf fürs gleiche Geld.
Und die neuen anders als TVöD zu bezahlen geht überhaupt nicht. Das kommt raus und dann ist die Kacke am dampfen. Da muss man kein Hellseher sein 🤣
Ich halte Herrn Krenz für einen klugen Kopf. Ich denke, er wird dafür sorgen, klar zu sehen bzgl Besitzstandswahrung. Die halte ich für ausgeschlossen. Das weiß auch die Politik.
@Pan Tau: glaub mir, wenn der neue in Stufe 4 eingestellt wird, hat er viel zu tun. Er ist ja schließlich sehr erfahren ....
Da wird man ihm doch mal mehrere komplexe Projekte gleichzeitig geben können. 😅
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