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Unterforum zum Transformationsprozess zur IGA und Fernstraßenbundesamt
HerrRossi70:
Also nach den gestrigen Informationen bin ich dann wohl raus aus denn Thema. Alle Personen mit einem BAB Anteil von mehr als 50 %, die nicht an einem zukünftigen Standort der GmbH sitzen, bekommen den Verwendungsvorschlag Land.
Müsst mich dann wohl freiwillig für die GmbH melden. Pffffff.....No Way bei der Hinhaltetaktik.
Wir haben heute einmal überschlagen, was denn die 15000 Leute (sollten es tatsächlich doch so viele werden) die GmbH im Jahr kosten.
Wir reden da im Schnitt von 1.5 Mrd Euro je Jahr.
Bei Mauteinnahmen von prognostiziert 7.2 Mrd Euro, blieben dann noch 5.7 Mrd für Bau und Betrieb.
Möge sich jeder seine eigenen Gedanken machen. Ich glaube nicht, dass die GmbH soviel Geld ins Personal stecken möchte.
alterschlingel:
von wem stammt denn diese Aussage ? Im Übrigen muss der Bund auch diejenigen bezahlen, die beim Land verbleiben und aber BAB Aufgaben erledigen !! Billiger wird das für den Bund nicht.
HerrRossi70:
Welche denn genau?
alterschlingel:
"Alle Personen mit einem BAB Anteil von mehr als 50 %, die nicht an einem zukünftigen Standort der GmbH sitzen, bekommen den Verwendungsvorschlag Land."
HerrRossi70:
2. Quartal 2019
Mitteilung Verwendungsvorschlag
Auf Basis Ihrer bisherigen Beschäftigung und dem damit verbundenen BAB-Aufgabenanteil erhalten Sie einen Vorschlag für Ihre zukünftige Aufgabe („Verwendungsvorschlag“).
- Verwendungsvorschlag Bund: für Beschäftigte mit einem BAB-Aufgabenanteil von über 50%
- Verwendungsvorschlag Land: für Beschäftigte mit einem BAB-Aufgabenanteil von 0,1%-50% und für Beschäftigte mit einem BAB-Anteil von über 50%, deren Arbeitsort aktuell nicht im Standortkonzept des Bundes aufgeführt ist
Ihr späteres Widerspruchsrecht entsprechend § 613a BGB und die beamtenrechtlichen Vorgaben bleiben davon unberührt.
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