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Unterforum zum Transformationsprozess zur IGA und Fernstraßenbundesamt

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alterschlingel:
Der Arbeits- / Einsatzort muss selbstverständlich vertraglich fixiert sein, so wie es jetzt auch der Fall ist. Es gibt vieles, was einen Status ausmacht und der Bund tut gut daran, keine weiteren Spielchen zu versuchen. Soll heißen:
- den Einsatzort nicht vertraglich fixieren zu wollen,
- VBL nicht auf die gleiche Art und Weise fortsetzen zu wollen,
- die Unkündbarkeit nach 15 Jahren nicht tariflich zu fixieren unter Anerkennung der bisherigen Zeiten im ö.D.,
- gehaltstechnisch nur das gleiche zu bieten wie das, was schon da ist (Besitzstandswahrung),
- die geplanten Boni nicht genauer zu benennen und einzugrenzen (viel zu vage Andeutung bislang)
- die Jahressonderzahlungen auf TVöD Bund Niveau zu belassen
- u.v.m.

Ich sehe von Hamburg bis Bayern wenig Mitarbeiter, die sich für blöd verkaufen lassen und die Billignummer mitmachen.

alterschlingel:
Keiner der 15.000 würde wohl im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte aus seiner jetzigen Anstellung heraus einen Arbeitsvertrag bei einem privaten Unternehmen unterschreiben, bei dem alle Bedingungen gleich sind. Warum sollte er es dann bei der GmbH tun unter diesen Vorzeichen ? Mir fällt überhaupt kein Grund ein.

Am geilsten ist die Aussage: "Ingenieure finden sich in EG 10 bis 16 wieder"    ;D ;D ;D
Mal abgesehen davon, dass es immer nur wenige Häuptlinge geben wird (13 bis 16) , ist das doch die gleiche range wie bisher auch    :o      ...eben 10 bis 15. Wer bekommt schon die 16.... bin gespannt, wer wirklich mehr geboten bekommt. Es wäre m.M.n. besser gewesen, die Tabelle mit ganz neuen Beträgen neu zu gestalten.

Nochmal meine Frage: WO IST DER SIEG ? Wo ist der Sieg für den wechselbereiten Mitarbeiter ?
WARUM sollte ich wechseln- warum ?

Aber das muss jeder mit sich selbst ausmachen...

MoinMoin:

--- Zitat von: alterschlingel am 04.06.2019 10:56 ---- die Unkündbarkeit nach 15 Jahren nicht tariflich zu fixieren unter Anerkennung der bisherigen Zeiten im ö.D.,

--- End quote ---
Die gibt es jetzt ja nur für alte öDler oder?
und für diese sähe die Situation wie aus?
Gibt es eigentlich wirklich diese "Unkündbarkeit"?

Beipiel: Der öD verzichtet darauf die Dinge die Ihr jetzt macht weiterhin zu machen, da kein Bedarf mehr da ist, da der Bund es macht. Was passiert dann mit euch und eurer Arbeitskraft?

alterschlingel:
Das stimmt, das betrifft die etwas älteren Semester. Aber nach Ablauf von 15 Jahren Zugehörigkeit und mit einem Mindestalter von 40 Jahren kann man nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Betriebsbedingte Kündigungen sind somit ausgeschlossen, diese zählen nicht zu den "wichtigen Gründen". Zumindest interpretiere ich diese Definition so. Bei einem wichtigen Grund muss der AG einem schon wirklich was vorzuwerfen haben.

Also ich gebe Dir recht insofern, als dass nichts und niemand völlig sicher ist. Aber eine GmbH hat es ungleich leichter, Leute loszuwerden. Allerdings frage ich mich, wer Deutschlands Aufgaben dann noch bewältigen will. Die Länder sind personell doch schon recht ausgeblutet, die Arbeitsbelastung mitunter hoch.

Ich höre jetzt hier auf. Das führt zu nichts. Wir werden sehen, ob der Bund zur Besinnung kommt und einsieht, dass eine in sich funktionierende Autobahn GmbH auf Dauer nur dann existieren kann, wenn die Leute beitreten. Vor allem dann, wenn doch so viele in ein paar Jahren ausscheiden !!!
Ich würde nicht zu sehr auf 15.000 "Leiharbeiter" setzen, die sich dem AG nicht allzusehr verpflichtet fühlen, da sie einen Arbeitsvertrag bei den Ländern haben.

Der Tarifvertrag muss ja jetzt in Kürze erscheinen und dann kann es nur ein JA oder ein NEIN geben. Bleibt alles beim Alten und es gibt keinen echten Anreiz zu wechseln, dann wird beim Land geblieben.

MoinMoin:

--- Zitat von: alterschlingel am 04.06.2019 12:52 --- Betriebsbedingte Kündigungen sind somit ausgeschlossen, diese zählen nicht zu den "wichtigen Gründen". Zumindest interpretiere ich diese Definition so.

--- End quote ---
Darauf würde ich mich nicht verlassen.
Wenn der AG wesentlich weniger zu tun hat (weil jetzt ja ein Teil die Autobahn GmbH macht) dann liegt ja nachweislich und ganz klar eine betriebliche Erfordernis vor. Wenn er für dich im ganzen Bundesland keine andere Tätigkeit hat, dann hat er mEn sehr wohl die Möglichkeit einige von Euch aus betrieblichen Gründen fristgerecht zu kündigen (Natürlich mit Sozialauswahl etc.).
Oder anders gesagt: Ich habe keine Arbeit für dich ist ein "wichtiger Grund".

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