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Unterforum zum Transformationsprozess zur IGA und Fernstraßenbundesamt
TV-Ler:
--- Zitat von: alterschlingel am 04.06.2019 12:52 ---Bei einem wichtigen Grund muss der AG einem schon wirklich was vorzuwerfen haben.
--- End quote ---
Kann der AG einem Mitarbeiter "wirklich etwas vorwerfen", kann der AG immer zum Mittel der außerordentlichen Beendigungskündigung greifen.
"Unkündbarkeit" bedeutet nur, das eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist (bzw. nur unter erschwerten Bedingungen/Voraussetzungen).
alterschlingel:
Okay......vielen Dank für die Meinungen und Belehrungen.
Ich harre der Dinge, die da jetzt bald mal komme sollten....
Lady Wilmore:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.06.2019 13:09 ---...
Oder anders gesagt: Ich habe keine Arbeit für dich ist ein "wichtiger Grund".
--- End quote ---
Ich habe keine Arbeit für Dich, ist ein wichtiger Grund, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das wirtschaftlichen Zwängen unterliegt.
In der öffentlichen Verwaltung, wo die Einnahmen durch Steuergelder generiert werden und für ziemlich viele überflüssige Sachen Geld da ist, zieht das Argument wohl nicht mehr.
Soll heißen: Das Argument Wirtschaftliche Zwänge(also keine Arbeit vorhanden) zieht in der Verwaltung eher weniger.
Oder anders: Das Land darf in jedem Einzelfall gerichtsfest nachweisen, dass ein anderer Verwendungszweck ausgeschlossen ist. Auch unter Berücksichtigung einer bezahlten Fortbildung durch das Land.
Da wünsche ich ja jetzt schon viel Erfolg.
MoinMoin:
--- Zitat von: Lady Wilmore am 05.06.2019 10:10 ---Oder anders: Das Land darf in jedem Einzelfall gerichtsfest nachweisen, dass ein anderer Verwendungszweck ausgeschlossen ist. Auch unter Berücksichtigung einer bezahlten Fortbildung durch das Land.
Da wünsche ich ja jetzt schon viel Erfolg.
--- End quote ---
Da sehe ich keine großen Schwierigkeiten.
Den Menschen werden natürlich (u.U. ortsferne) Stellen angeboten. Aber welcher Bau Ing hat Bock in der Arge zu arbeiten?
Und wenn ich als Land nachweislich keine ausreichenden Tätigkeiten für den BauIng mehr habe, dann bleibt ja nur die Möglichkeit solche Angebote zu machen.
Das es absolut keine Stellen gibt, dass ist natürlich bei einem solchen großen AG schwierig (nichts anderes übrigens auch bei anderen privatwirtschaftlichen AGs, die unterliegen da ja der gleichen Arbeitsgerichtsbarkeit
Nur das dort dann gesagt wird: Ich biete dir einen Job in London an oder 60T€ Abfindung, weil wir den Standort X verlagern).
Von daher die sogenannte Unkündbarkeit im öD ist ein Fabelwesen, welches Realer als in der pW scheint, weil der öD hier und da dann lieber die Menschen mitschleift, oder evtl. weil die Personaler sich nichts trauern/können.
HerrRossi70:
Moin Moin,
schlecht wenn man fest definierte Dienstorte in seinen Arbeitsverträgen stehen hat. Dort müsste erst eine außerordentliche Änderungskündigung erfolgen.
Ach, ich denke da nur an die Geschichte mit den Schulverwaltungsassistenten. Vielleicht kommt dann der Polizeiverwaltungsassistent.
Sinlange das Land auch nur einen Meter Straße, Brücke oder Radweg betreut, wird es m.E. sehr schwierig für betriebsbedingte Kündigungen. Anders sähe es aus, wenn die Länder diese Aufgaben in Gänze abgeben würden. Aber NRW hat ja sogar noch die Bundesstraßen behalten.
Aber wie immer, meine Meinung. Dann sitze ich die letzten Jahre als Polizeiverwaltungsassistent mit A12 die Zeit in Heimatnähe ab.........
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