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Unterforum zum Transformationsprozess zur IGA und Fernstraßenbundesamt
HerrRossi70:
Also bisher habe ich insgeheim noch mit denn Gedanken gespielt, bei entsprechende Ausgestaltung des Tarifvertrages doch noch zu wechseln.
Vielen Dank an Verdi und den DBB. Dieser Gedanke hat sich mehr als komplett in Rauch aufgelöst.
Dieses angebliche Tarifgewerk ist eine Frechheit und Zumutung.
Ich bin dann vollends raus erst einmal.
Anonym:
Also ich finde nicht, dass die Beamten beim Umstieg von Land zu Bund einen "großen" Wurf machen. Je nach Bundesland haben Beamten eine geringere Ausgangssituation als in den besser bezahlenden Bundesländern. Das war ja bis jetzt etwas an die Struktur angepasst. Und die Versbesserungen der Situationen ist je nach Bundesland gar nicht so einfach vergleichbar, da ja auch die Beihilfe eine Rolle fürs Nettogehalt spielt.
Bonuszahlung, und 13. Monatsgehalt wird es beim Bund für Beamte auch nicht geben.
Pan Tau:
Ich habe mir das als TVLer mal durchgerechnet- alle Vorteile mitgerechnet (Höherer Tabellenlohn,Prämie, Weihnachtsgeld, 1h weniger pro Woche Arbeitszeit) komme ich auf einen Vorteil von 8,5 Prozent brutto zu meinem heutigen Gehalt- selbst wenn am Ende nicht die 800 Euro Prämie ausgeschüttet werden, sondern nur der Garantiebetrag von 400 Euro gezahlt wird, komme ich auf ein Plus von 7,8 Prozent. Die zwei Prozent Erhöhung sind zwar faktisch eine Mogelpackung- aber sei´s drum- am Ende zählt das, was hinten herauskommt! Interessant wäre vielleicht im Überleitungs-TV eine Klausel, dass das Tabellenentgelt bei der GmbH niemals unter das Niveau des jeweils geltenden TVL sinken kann.
Die Weiterzahlung von LBV wurde in Tarifvertrag auch festgelegt. Vor diesem Hintergrund halte ich es nicht mehr für unwahrscheinlich, dass ich wechsle. Mal die Empfehlung der Gewerkschaften abwarten- ob dort noch ein paar Fallstricke lauern!
HerrRossi70:
Das mag vielleicht zutreffen. Aber bitte lies den Passus bezüglich Versetzung in dem Tarifvertrag. Und solltest Du mehr als 15 Jahre dabei sein, ist die faktische Unkündbarkeit auch erst einmal dahin.
Pan Tau:
Diese Dinge werden noch im Überleitungs-TV geregelt (Besitzstände). Der Haupt-Tarifvertrag gilt ja erst einmal für Leute, die sich neu bei der GmbH bewerben. Warten wir es mal ab. Außerdem werden gleich sicher die Mitglieder Spid und MoinMoin hier erscheinen, und Dir sagen, dass die sog. Unkündbarkeit im Öffentlichen Dienst ein Mythos ist. Im Tarifvertrag für die GmbH, der mir in der Rohfassung vorliegt, ist übrigens meines Erachtens der selbe Passus enthalten wie im TVL- älter als 40 Jahre und 15 Jahre dabei...Kündigung nur aus wichtigem Grund!
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