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Zulage zum Brutto-Entgelt TV-L

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öfföff:
Ist es möglich, anstatt eine Höhergruppierung durchzuführen, eine pauschale Zulage zum Brutto (zb. 400 EUR) zu gewähren, die auch bei Stufenaufstieg erhalten bleibt?
In welchem Rahmen bestehen hier Möglichkeiten?

Spid:
TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, eine Höhergruppierung ist eine zwingende Rechtsfolge aus der Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit, die zu einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe führt. Sie steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

MoinMoin:
a) Es kann aussertariflich immer eine Zulage bezahlt werden.
b) Tariflich besteht die Möglichkeit der Gewährung des Entgeltes (ganz oder teilweise) einer höheren Stufe bzw. wenn man Stufe 6 ist, 20% der Stufe 2) nach §16 Abs. 5

Spid:
Eine solche Zulage nach a) wäre nur übertariflich und nicht außertariflich möglich. Beide Optionen können nur zusätzlich und nicht anstelle einer Höhergruppierung gewährt werden.

MoinMoin:
Stimmt!
Wie könnte man eine HG verhindern?
Durch Ablehnung der neuen auszuübenden Tätigkeiten?
Wäre diese Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten nicht durch das Direktionsrecht des AGs gedeckt?

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