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Zulage zum Brutto-Entgelt TV-L

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MoinMoin:
Nö er ist die einzige Möglichkeit im TV-L jemanden tariflich mehr Geld zu geben.

Aber am Ende ist halt maximal EG13S6 + 20% (bzw. 25% im WiMi Bereich) EG13S2
soweit ich mich erinnere.

In den TdL Durchführungshinweise ist hier allerdings (zumindest in Niedersachsen) das FM noch in der Entscheidungskette drin.


Alles andere zb. EG14 zahlen, obwohl nur EG13 auszuübenden Tätigkeiten sind ist eine übertarifliche Bezahlungen.


öfföff:

--- Zitat von: MoinMoin am 06.12.2018 15:42 ---Nö er ist die einzige Möglichkeit im TV-L jemanden tariflich mehr Geld zu geben.

Aber am Ende ist halt maximal EG13S6 + 20% (bzw. 25% im WiMi Bereich) EG13S2
soweit ich mich erinnere.


--- End quote ---

Das ist doch gar nicht so schlecht? Resultiert ja in einer Bezahlung die besser als EG 14 ist.

MoinMoin:
Wobei zu beachten ist: Es kann nur max das Entgelt von zwei Stufen mehr als die Aktuelle gewährt werden.
Und wenn man in der Endstufe ist, dann eben die 2x% on the Top.

Da fällt mir allerdings gerade auf, das jemand der in der Stufe 4 ist (§17 Abs 2 mal nicht betrachtet)  9 Jahre Geld der Stufe 6 bekmmen kann und erst dann den Zuschlag oben drauf.

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