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Entscheidungsfindung

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Dude23:

--- Zitat von: Hain am 04.01.2019 09:05 ---wenn man in das Beamtenverhältnis möchte, wäre eine grundsätzliche Beschäftigung mit den Eigenarten des Dienstrechtes mit seinen Unterschieden zum Arbeitsrecht sinnvoll. Im Beamtenrecht ist es so, dass eine Laufbahn durchlaufen wird. In der Regel erfolgt die Anstellung im Eingangsamt. Eine Beförderung ist davon abhängig, ob eine Planstelle vorhanden ist. Man hat einen Anspruch auf Tätigkeiten, die der Besoldung entsprechen, aber keinen Anspruch auf Besoldung nach der Stellenwertigkeit. Das Beste aus beiden Systemen gibt es nicht...

Grüße
Hain

--- End quote ---

Guter Hinweis, Hain. Sehe schon die erste Beschwerde "Kollege hat E9, wieso bekomme ich nur A6".

MoinMoin:

--- Zitat von: Dude23 am 04.01.2019 09:23 ---
--- Zitat von: Hain am 04.01.2019 09:05 ---wenn man in das Beamtenverhältnis möchte, wäre eine grundsätzliche Beschäftigung mit den Eigenarten des Dienstrechtes mit seinen Unterschieden zum Arbeitsrecht sinnvoll. Im Beamtenrecht ist es so, dass eine Laufbahn durchlaufen wird. In der Regel erfolgt die Anstellung im Eingangsamt. Eine Beförderung ist davon abhängig, ob eine Planstelle vorhanden ist. Man hat einen Anspruch auf Tätigkeiten, die der Besoldung entsprechen, aber keinen Anspruch auf Besoldung nach der Stellenwertigkeit. Das Beste aus beiden Systemen gibt es nicht...

Grüße
Hain

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Guter Hinweis, Hain. Sehe schon die erste Beschwerde "Kollege hat E9, wieso bekomme ich nur A6".

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Schlechter Hinweis Hain, im beschrieben Fall ging es eben darum, dass diese Regelung (Anstellung im Eingangsamt) bei dem einem gilt, bei dem anderem (der aus dem eigenen Stall kommt) nicht.

Dude23:
Ich glaube nicht, dass der Hinweis von Hain (und somit auch nicht mein Lob an ihn) sich auf diese spezielle Problematik des TE bezog, sondern allgemeiner Natur war.

Pan Tau:

--- Zitat von: MoinMoin am 03.01.2019 10:24 ---
--- Zitat von: Pan Tau am 03.01.2019 10:14 ---Für EG10 ist meines Wissens zwingend ein Bachelor-Studium notwendig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du bei der anderen Behörde ohne den Studienabschluss EG10 erhalten hättest.

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Dein Hinweis ist korrekt, aber dein Wissen (bzgl. TV-L) ist falsch. Laut EGO gibt es auch E11er Stellen ohne Bsc und ohne sonstiger Beschäftigter zu sein.
Nur im Bereich 11.4  Beschäftigte in der IT-Systemtechnik ist der Bsc gefordert (Warum verstehe ich zwar nicht, aber das waren ja schlaue Menschen bei der TdL und ver.di die sich das ausgedacht haben).

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Wenn das so ist, dann verstehe ich nicht, warum in unserem Amt (NRW-Landesbehörde) z.B. staatlich anerkannte Techniker mit 20 Jahren einschlägiger Berufserfahrung erst ein einjähriges Aufstiegsverfahren mit abschließender Prüfung durchlaufen müssen, um vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst aufzusteigen, und zu zeigen, dass ihre Fähigkeiten mit denen eines Bachelor-Absolventen gleichwertig sind! Auf der anderen Seite soll es dann problemlos möglich sein, nur mit einer qualifizierten Berufsausbildung direkt in den gehobenen Dienst einzusteigen?

Spid:
In dem Zitat geht es um Tarifbeschäftigte, nicht um Beamte.

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