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Entscheidungsfindung

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MoinMoin:

--- Zitat von: Kat am 03.01.2019 13:36 ---Wenn die frisch ausgebildete VErwaltungsangestellte eine höherwertige Arbeit macht als Du, kriegt sie logischerweise auch eine höhere Vergütung. Ich weiß nicht, warum die ITler immer meinen, ihre Arbeit ist ja sooo toll und die Verwaltungskräfte machen nur pipifatz.

--- End quote ---
Hier geht es darum, dass das Einstiegsamt A6 ist und die Verwaltungsangestellte gleich in A7 anfängt und die Frage ist, warum die TE die möglicherweis auch auf einer A7 Stelle sitzt nur A6 erhalten soll.
Dein IT bashing ist also in diesem Fall unangebracht.

LynxLynx:
@Kat, ich wollte damit nicht die Verwaltungsfahangestellten schlecht reden.

Beim Vorstellungsgespräch wurde mir mindestens A7 versprochen, und plötzlich soll es nur A6 geben? Angeblich kann man nicht direkt mit A7 beginnen, aber bei der Verwaltungsangestellten war es doch möglich?
Und einen IT-Admin mit A6 einzustufen, ist lächerlich... und E6 ist nur noch traurig.
 

MoinMoin:

--- Zitat von: LynxLynx am 03.01.2019 14:26 ---Und einen IT-Admin mit A6 einzustufen, ist lächerlich... und E6 ist nur noch traurig.

--- End quote ---
Ich weiß nicht wo nach Beamtenrecht ein IT Admin anzusiedeln ist.
E6 ist nach EGO Bund durchaus möglich, hängt eben zu 100% von den auszuübenden Tätigkeiten ab.
Wenn du ohne Anleitung tätig bist, dann bist du EG7!
Wenn deine tätigkeiten zu min. 50% über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert, dann bist du EG8.....

Deswegen mein Rat: Arbeite so wie du bezahlt wirst.

--- Zitat ---Im tariflichen Sinne bedeutet Anleitung, dass zur Ausführung und Gestaltung jedes einzelnen Arbeitsvorgangs Hinweise und Anweisungen des Fachvorgesetzten unter laufender Überwa-chung gegeben werden. Die Verantwortung für die fachgerechte Erledigung und für das Er-gebnis der Arbeit liegt danach allein beim Fachvorgesetzten. Die Anleitung kann auch aus schriftlichen, detaillierten Arbeitsanweisungen bestehen, anhand derer schematisch vorzuge-hen ist.
Unter Anleitung ist damit jemand tätig, bei dem die einzelnen Arbeitsschritte konkret, d. h. Schritt für Schritt, vorgegeben und kontrolliert werden.
--- End quote ---
aus Stellenbewertung „Beschäftigte in der Informations-und Kommunikationstechnik“ Verfasser:Franz SchnitzenbaumerArmin KöblerMartin Hofmann

LogiJöw:
Für mich gäbe es da nur eins: Wenn sich die Möglichkeit bietet, woanders bewerben und abhauen. So eine Behandlung scheint ja in diesem "Laden" schon fast die Regel zu sein. Man muss nicht alles mit sich machen lassen und manchmal eben auch Konsequenzen ziehen.

Hain:
Moin,


--- Zitat von: LynxLynx am 03.01.2019 14:26 ---@Kat, ich wollte damit nicht die Verwaltungsfahangestellten schlecht reden.

Beim Vorstellungsgespräch wurde mir mindestens A7 versprochen, und plötzlich soll es nur A6 geben? Angeblich kann man nicht direkt mit A7 beginnen, aber bei der Verwaltungsangestellten war es doch möglich?
Und einen IT-Admin mit A6 einzustufen, ist lächerlich... und E6 ist nur noch traurig.

--- End quote ---

wenn man in das Beamtenverhältnis möchte, wäre eine grundsätzliche Beschäftigung mit den Eigenarten des Dienstrechtes mit seinen Unterschieden zum Arbeitsrecht sinnvoll. Im Beamtenrecht ist es so, dass eine Laufbahn durchlaufen wird. In der Regel erfolgt die Anstellung im Eingangsamt. Eine Beförderung ist davon abhängig, ob eine Planstelle vorhanden ist. Man hat einen Anspruch auf Tätigkeiten, die der Besoldung entsprechen, aber keinen Anspruch auf Besoldung nach der Stellenwertigkeit. Das Beste aus beiden Systemen gibt es nicht...

Grüße
Hain

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