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Entscheidungsfindung
MoinMoin:
--- Zitat von: Grumbakiechel am 05.01.2019 04:01 ---Bleibt der AG allerdings bei der bisherigen Eingruppierung, dann würde ich mich auch lieber neu orientieren, weil es unfair ist, gemachte Zusagen nicht einzuhalten, vor allem ohne jegliche vorherige Bekanntgabe und den Mitarbeiter bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages vor vollendete Tatsachen zu stellen. Und ganz ehrlich, aus eigener langjähriger Erfahrung kann ich sagen, dass ein schlechtes Betriebsklima, das hier wohl gegeben ist (auch Informationsfluss gehört dazu), mit der Zeit sehr belastend werden kann.
--- End quote ---
Der AG hat nicht über die Eingruppierung zu entscheiden, er hat nur darüber zu entscheiden, welches die auszuübenden Tätigkeiten sind.
Und ich bezweifel, dass LynxLynx als IT Admin das korrekte Entgelt erhält.
Mal sehen wir der Voresetzt reagiert, wenn man sich vor jeden Arbeitsvorgang bei ihm rückversichtert, ob das zu tun ist und wie es zu tiun ist. Denn das ist das Niveau, was ein E6er zu machen hat. Nichts selber entscheiden, ständige Überwachung durch Vorgesetzen, alle Fehler gehen auf die Kappe des Vorgesetzten!
Wie ich schon sagte, ich würde mich als halbwegs fähiger ITler niemals verbeamten lassen.
Und wenn da das innerbetriebliche schon so beschissen ist wie es hier anklingt, dann würde ich erst Recht die hacken scharf machen.
Trotzdem würde ich auch nach Kündigung das mir zustehende Entgelt einfordern.
Pan Tau:
--- Zitat von: Grumbakiechel am 05.01.2019 04:01 ---Ich glaube, hier wird einiges durcheinander geworfen. Es ist die Rede von einer frisch ausgebildeten Verwaltungsfachangestellten mit folgender Erwähnung: "(mD)" und der Nennung der A7 als "Eingruppierung".
......….Woher das immer wieder kommt, dass es im Bereich der Tarifbeschäftigten einen mittleren oder gehobenen Dienst gäbe, erschließt sich mir nicht. Es gibt weder das eine noch das andere, da es sich dabei um Laufbahnen der Beamten handelt. ………….
--- End quote ---
Das ist meines Erachtens aber die offizielle Bezeichnung- so finden sich auf Wikipedia unter den entsprechenden Artikeln beispielsweise die Zusätze:
"Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) der Entgeltgruppen E5 bis E8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst TVöD werden analog dem mittleren Dienst zugeordnet"
"Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) der Entgeltgruppen 9 bis 12 TVöD werden analog dem gehobenen Dienst zugeordnet. "
Spid:
Nein, da hilft auch kein Verweis auf ein Portal, auf dem Laien per Mehrheitsentscheid Inhalte festlegen. In keinem der maßgeblichen Tarifverträge findet sich eine solche Setzung.
MoinMoin:
--- Zitat von: Pan Tau am 06.01.2019 09:18 ---Das ist meines Erachtens aber die offizielle Bezeichnung- so finden sich auf Wikipedia unter den entsprechenden Artikeln beispielsweise die Zusätze:
"Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) der Entgeltgruppen E5 bis E8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst TVöD werden analog dem mittleren Dienst zugeordnet"
"Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) der Entgeltgruppen 9 bis 12 TVöD werden analog dem gehobenen Dienst zugeordnet. "
--- End quote ---
Autsch. Seit wann ist denn Wikipedia offiziell.
Selbst die Bezeichnung mD etc. ist bei vielen Beamten nicht mehr die offizielle Bezeichnung. (Hier heißt es jetzt 1. Laufbahngruppe 2. Einstiegsamt wenn ich mich nicht irre).
Es ist leider ein gängige (aber falsche) Sprachregelung und leider in einigen (Beamten)schädel (evtl. aufgrund mangelnder Flexibilität) festgesetzte Klassifizierung, aus der fehlerhafte Dinge abgeleitet werden für den Tarifbereich.
EDIT: Spid war schneller und ich sollte mich mal um ein Wikipedia Zugang kümmern, damit so ein Quark da entfernt wird.
Tagelöhner:
Ich kann bestätigen, dass viele personal-/stellenverantwortliche Entscheidungsträger im Öffentlichen Dienst fälschlicherweise diese Denkweise und den Vergleich der Beamtenlaufbahnen mit verschiedenen Entgeltgruppen an den Tag legen.
Da heißt es z. B. auch gerne "Es handelt sich um eine Beamtenstelle bis A11, also maximal E10, wenn sie alternativ mit einem Tarifbeschäftigten besetzt wird. Es gibt da eine (Faust)-Regel Bewertung: Beamtenstelle - 1 = Entgeltgruppe"
Dies führt in meiner Behörde in der Praxis dann gerne zu Fällen, in denen für die gleiche Arbeit der Beamte irgendwann nach A12 besoldet wird, der Angestellte jedoch nur maximal mit E11. Hier liegen dann gerne mal 500-1000 Euro Netto pro Monat dazwischen, und die Beamten fühlen sich durch ihre etwas höhere Wochenarbeitszeit trotzdem benachteiligt ;D
Meines Wissens tragen hier aber auch maßgeblich haushaltsrechtliche Vorgaben (z. B. der Finanzministerien) dazu bei, schließlích schlägt ein Angestellter durch das höhere Bruttogehalt zzgl. weiterer Lohnnebenkosten in den aktuellen Haushalten stärker zu Buche. Dass ein Beamter bei vorzeitiger Pensionierung, langen Krankheitsphasen oder der regulären Pensionierung am Ende vielleicht teurer kommt, ist ein anderes Thema...
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