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Entscheidungsfindung
LynxLynx:
@Pham Nuwen, ich habe den gleichen Gedanken.
Es ist eine große Enttäuschung, wenn absolut nichts aus dem Vorstellungsgespräch eimgehalten wurde. Das Traurige ist, dass man dieses Spiel auch mit meinem Vorgänger getrieben hat, weshalb er nach acht Monaten gegangen ist.
MoinMoin:
--- Zitat von: Pan Tau am 03.01.2019 10:14 ---Für EG10 ist meines Wissens zwingend ein Bachelor-Studium notwendig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du bei der anderen Behörde ohne den Studienabschluss EG10 erhalten hättest.
--- End quote ---
Dein Hinweis ist korrekt, aber dein Wissen (bzgl. TV-L) ist falsch. Laut EGO gibt es auch E11er Stellen ohne Bsc und ohne sonstiger Beschäftigter zu sein.
Nur im Bereich 11.4 Beschäftigte in der IT-Systemtechnik ist der Bsc gefordert (Warum verstehe ich zwar nicht, aber das waren ja schlaue Menschen bei der TdL und ver.di die sich das ausgedacht haben).
MoinMoin:
--- Zitat von: LynxLynx am 03.01.2019 10:21 ---@Pham Nuwen, ich habe den gleichen Gedanken.
Es ist eine große Enttäuschung, wenn absolut nichts aus dem Vorstellungsgespräch eimgehalten wurde. Das Traurige ist, dass man dieses Spiel auch mit meinem Vorgänger getrieben hat, weshalb er nach acht Monaten gegangen ist.
--- End quote ---
Wenn du das weißt, dann würde ich sofort schriftlich was schriftliches einfordern und zeitgleich Bewerbungen schreiben.
Zu guter Letzt bleibt die Frage: Nach was bist du derzeit eingruppiert. Was sind deine auszuübenden Tätigkeiten innerhalb der IT?
Vielleicht liegt hier auch ein typischer Eingruppierungsirrtum seitens des AG vor.
LynxLynx:
@MoinMoin, eine richtige Eingruppierung gibt es hier nicht in dieser Abteilung :-( Alle führen die gleichen Aufgaben aus. Im Gegensatz zu mir sind die anderen beiden Kollegen verbeamtet. Der Eine im gehobenen Dienst (A11), die andere im mittleren Dienst (A9z).
Es kommt auf die eigene Qualifikation an, ob man eine Laufbahnberechtigung für den gD hat oder nicht.
Alle führen die gleiche Tätigkeit aus und tragen die gleiche Verantwortung, werden aber unterschiedlich bezahlt.
Und mich "zwang" man am ersten Arbeitstag plötzlich einen E6-Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Bedauerlicherweise hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon den anderen Job fristgerecht gekündigt und konnte nicht mehr zurück.
LynxLynx:
--- Zitat von: MoinMoin am 03.01.2019 10:26 ---
--- Zitat von: LynxLynx am 03.01.2019 10:21 ---@Pham Nuwen, ich habe den gleichen Gedanken.
Es ist eine große Enttäuschung, wenn absolut nichts aus dem Vorstellungsgespräch eimgehalten wurde. Das Traurige ist, dass man dieses Spiel auch mit meinem Vorgänger getrieben hat, weshalb er nach acht Monaten gegangen ist.
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Wenn du das weißt, dann würde ich sofort schriftlich was schriftliches einfordern und zeitgleich Bewerbungen schreiben.
Zu guter Letzt bleibt die Frage: Nach was bist du derzeit eingruppiert. Was sind deine auszuübenden Tätigkeiten innerhalb der IT?
Vielleicht liegt hier auch ein typischer Eingruppierungsirrtum seitens des AG vor.
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Mit schriftlichen Dingen kann man nur etwas erreichen, wenn man vors Gericht geht... zumindest läuft es in diesem Laden so. Selbst mein Vorgesetzter sagte zu mir, dass hier schriftliche Absprachen ebenfalls nichts wert sind, weil man dann einfach andere Gründe erfindet, um einen am Strick hängen zu lassen.
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