Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Verwaltungsfachwirt
Organisator:
--- Zitat von: StevenT am 08.01.2019 14:25 ---Ich würde zu einem normalen Studium raten, da man dadurch Chancen im öffentlichen und privaten Sektor hat.
--- End quote ---
... und dadurch auch die Chance auf eine Verbeamtung besteht.
Aber:
Der Verwaltungsfachwirt wird vom Arbeitgeber bezahlt, man wird freigestellt und und und. Ein (Bachelor-) Studium zahlt man selber und macht es in der Freizeit. Wer also im ö.D. als Tarifbeschäftigter bleiben möchte, für den ist sowas durchaus geeignet!
D-x:
--- Zitat von: Organisator am 08.01.2019 15:18 ---Der Verwaltungsfachwirt wird vom Arbeitgeber bezahlt, man wird freigestellt und und und. Ein (Bachelor-) Studium zahlt man selber und macht es in der Freizeit. Wer also im ö.D. als Tarifbeschäftigter bleiben möchte, für den ist sowas durchaus geeignet!
--- End quote ---
Ich kenne mehrere Personen, die (weiterhin) Tarifbeschäftigte sind, und ein berufsbegleitendes Studium absolvieren, welches (ganz oder teilweise) vom Arbeitgeber bezahlt wird, und zusätzliche Urlaubstage erhalten, etwa zur Prüfungsvorbereitung. Im Gegenzug wird dann eine mehrjährige Bindung nach abgeschlossenem Studium vereinbart.
Am Ende ist es eine Frage dessen, wie sehr Dich der Arbeitnehmer an sich binden möchte :-)
Organisator:
@ D-x
Da muss man halt schauen, wie "modern" die Behörde ist. Das von Dir beschriebene Verfahren ist neuer als der klassische Verwaltungslehrgang II und daher in manchen Köpfen noch nicht angekommen.
Im Ergebnis muss man abwägen:
persönlich
- TB in der Behörde auf Dauer --> VL II
- Verbeamtung oder außerhalb von Behörden --> Bachelor
behördenspezifisch
- tradiert --> VL II
- modern --> Bachelor
Skedee Wedee:
--- Zitat von: Organisator am 08.01.2019 16:06 ---behördenspezifisch
- tradiert --> VL II
- modern --> Bachelor
--- End quote ---
Wobei zu beachten ist, dass nicht jeder Verwaltungsfachangestellte ein Fachabi bzw. Abi hat und somit studieren könnte. Für viele Tarifbeschäftigte ist es eine Alternative, über den Fachwirt in Entgeltgruppe EG 9b und höher zu kommen. Wenn dieser dann auch noch vom Arbeitgeber finanziert wird (egal ob Freistellung, Gehaltszahlung während der Schulphase etc.), ist das aus Sicht des Beschäftigten vorteilhaft.
Grumbakiechel:
Also, ich habe meine Ausbildung als VFA bei einer Kommune bereits 1987 beendet und habe dem ÖD zum 31.12.2000 den Rücken gekehrt. Bin dann nach zwischenzeitlichen anderen Tätigkeiten im Oktober 2011 wieder in den OD gewechselt, diesmal bei einem benachbarten Landkreis. Habe Anfang 2017 bis Ende 2018 den AII besucht und abgeschlossen, trotz fortgeschrittenen Alters (bin über 50, war mit sehr deutlichem Abstand die älteste Teilnehmerin).
Aus meiner Sicht hat sich der Lehrgang gelohnt, auch deshalb, weil zumindest bei uns die Handhabe so ist, dass man MA, die teuer ausgebildet wurden, dann nicht anschließend auf niedrig vergüten Stellen sitzen lässt.
Es gibt keine Altersgrenze für's Lernen, aber im Grunde je früher, desto besser. Hatte im Lehrgang viele Mitstreiter, die nach der Ausbildung oder dem AI frühzeitig den AII dran gehängt haben, dann ist man noch gut im Thema. Mir hat es auch dahingehend viel gebracht, dass ich bezüglich der geänderten Strukturen bei meiner Rückkehr in den ÖD wieder auf dem aktuellen Stand bin.
Weiterer Nebeneffekt: Bereits während des Lehrganges Übernahme höherwertigerer Tätigkeiten auf neuer Stelle, hat sich also auch schon monetär niedergeschlagen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version