Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?
Krebs:
--- Zitat von: Spid am 11.01.2019 10:19 ---Sofern kein anderweitiger Nachweis erstellt wurde, gilt bei öffentlichen AG die Stellenausschreibung dann als Nachweis i.S.d. §2 Abs. 1 Ziff. 5 NachwG bzw. §3 NachwG, wenn sie dem AN ausgehändigt wurde.
--- End quote ---
Besitze sowas auch nicht, eine Tätigkeitsbeschreiung oder Arbeitsplatz beschreibung schon seit 13 jahren.... bei mir gab es auch keine Stellenausschreibung, da ich direkt nach der Lehre übernommen wurde, das von dir beschriebene steht ja eigentlich im Arbeitsvertrag (wie name Adresse usw. ). Also ist das ausreichend?
Spid:
§2 Abs. 1 Ziff. 5 NachwG begründet den Anspruch auf eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit.
Krebs:
--- Zitat von: Spid am 15.01.2019 07:38 ---§2 Abs. 1 Ziff. 5 NachwG begründet den Anspruch auf eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit.
--- End quote ---
Ist auch definiert was eine kurze Charakterisierung sein soll.
Spid:
Eine stichpunktartige Aufzählung wird regelmäßig ausreichend sein.
Krebs:
Ich wollte nämlich für mich mal sowas beantragen. Denke aber nicht das was sinnvolles dabei rauskommt wenn irgendwie 3 oder 4 stichpunkte genügen. Vor allem wie tue ich sowas richtig beantragen?
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