Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage Eingruppierung IT
chucknorris:
Servus zusammen,
im Rahmen der neuen EGO konnten insbesondere die Kollegen aus der IT eine Überprüfung ihrer Eingruppierung beantragen ohne dem Risiko einer Verschlechterung wie bei der Stellenbewertung.
Dabei geht es durch die Bank um eine Erhöhung von EG11 nach EG12.
Da bis jetzt noch keine Entscheidung getroffen wurde scheint das Thema nicht ganz so einfach zu sein.
Die ITler haben (noch) keine individuelle Stellenbeschreibung.
Die Merkmale der entsprechenden Stelle müsste nach neuer EGO eben EG12 entsprechen und nicht mehr der EG11 zugeordnet sein.
Wie diese Merkmale bestimmt werden (individuell) bleibt fraglich.
Falls jemand dieses Szenario durchgespielt hat und ein Ergebnis hat möge er/sie sich gerne dazu äußern.
Ein alter Fachinformatiker könnte demnach bald EG12 bekommen und ein junger Einsteiger in den öffentlichen Dienst müsste dazu mindestens einen Bachelor nachweisen, Berufserfahrung zählt leider nicht.
Da hängt sich der öffentliche Dienst mal wieder selber ab.
Spid:
Der ganze Beitrag ist Unfug. TB sind - außer in Fällen des §29b TVÜ-VKA - entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. In den Fällen des §29b TVÜ-VKA hingegen bedurfte es zwingend eines Antrages, ansonsten bleibt es für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit beim Überleitungsergebnis. Dieser Antrag wirkte unmittelbar, dem AG stand keine Entscheidung zu.
MoinMoin:
--- Zitat von: chucknorris am 25.01.2019 11:04 ---Ein alter Fachinformatiker könnte demnach bald EG12 bekommen und ein junger Einsteiger in den öffentlichen Dienst müsste dazu mindestens einen Bachelor nachweisen
--- End quote ---
Worauf begründest du diese Aussage? Warum wird bei der EGO dort bei den Tätigkeiten unterschieden?
--- Zitat ---Da hängt sich der öffentliche Dienst mal wieder selber ab.
--- End quote ---
Ja, ist bekannt.
chucknorris:
Bei den unterschiedlichen Berufen aus der IT Branche und exotischen wie z.B. dem Restaurator ist dieses wohl nicht so einfach gewesen bei der Umsetzung der EGO, hier fehlt noch die genaue Entscheidung und Umsetzung.
Hier bei uns warten gewissen Personen darauf rückwirkend zum 01.01.2017 mehr Geld zu bekommen.
@moin Moin - Früher war die Zugangsvoraussetzung zum gehobenen Dienst die Ausbildung + Berufserfahrung, heute Bachelor.
Spid:
Zum Warten besteht kein Anlaß - dem AG steht keine Entscheidung zu. Wer einen Antrag nach §29b TVÜ-VKA stellen konnte und ihn gestellt hat, ist entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - wer keinen Antrag nach §29b TVÜ-VKA stellen konnte, auch. Wer einen Antrag nach §29b TVÜ-VKA stellen konnte, dies aber unterließ, verbleibt für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in der Entgeltgruppe, in die er übergeleitet wurde. Es ist also alles ganz einfach und zu entscheiden war durch den AG überhaupt nichts. Wer als AG mehr als zwei Wochen zur Umsetzung brauchte, hat versagt.
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