Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage Eingruppierung IT
MoinMoin:
--- Zitat von: lololo02 am 15.01.2019 12:40 ---Also ich habe den Angestelltenlehrgang II, darum die Qualifikation bis EG 12.
Aber halt für die Bereich Verwaltung.
Das es eigentlich mindestens eine EG 10 sein müsste, schließe ich mal daraus, dass unsere Nachbarkommen, auch diese Stelle haben und die Stelleninhaber mit mindestens EG 11 vergütet werden :)
--- End quote ---
EGO VKA Kommune? Ist das nicht Bund?
Gemeindefuzzi:
Du musst die Voraussetzungen prüfen!
Hier wurde schon richtig gesagt, dass Du ohne Studium nur als "Sonstiger" oder über die FG 2 kommen kannst.
Hier nochmal die geforderten Merkmale:
E10 FG1
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
E10 FG 2
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
E11 FG 1
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu ei-nem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
E11 FG2
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Das gilt selbstverständlich nur, wenn Du hier im richtigen Forum bist und es tatsächlich um den Bereich VKA geht.
Beim Bund gibt es in E10 keine zweite FG.
D-x:
Kurze Verständnisfrage hierzu:
Ich finde die beiden FGen in der EG11 etwas merkwürdig.
FG1: Mindestens 1/3 besondere Leistungen gegenüber EG 10
FG2: Besondere Leistungen gegenüber EG 10 [deute ich als mindestens 50%]
Ein Hinweis auf die entsprechenden FGen der EG10 findet sich aber nicht. Muss man sich den dazudenken, sodass TBs in EG10 mit Hochschulbildung 33% bL benötigen, TBs in EG10 ohne Hochschulbildung aber 50% bL?
Spid:
Nein. E11 Fg. 2 dient lediglich als Voraussetzung für E12.
D-x:
Ah, das wiederum klingt logisch. Danke für die Erleuchtung.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version