Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-H, Stellenbewertung, Eingruppierung der IT-Stelle
Spid:
Ich tendiere auch eher zu „nein“. Liegt denn die Voraussetzung in der Person vor?
ITler:
@spid welche Voraussetzung in der Person muss gegeben sein? Ich hoffe du meinst jetzt nicht ein Studium?!
Spid:
Entweder das Studium oder die Voraussetzungen des sonstigen Beschäftigten; ansonsten erfolgt die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe. Es bedürfte für eine Höhergruppierung mithin einer auszuübenden Tätigkeit, die die Tätigkeitsmerkmale der E10 erfüllte.
ITler:
--- Zitat von: Chrilleger am 17.01.2019 14:07 ---Ich würde sagen nein. Viel Arbeit heißt im ÖD leider nicht mehr Kohle. 8)
Hier geht es um höherwertige Tätigkeiten und eine VM Software erleichtert dir ja die Arbeit :)
--- End quote ---
Ein Script erleichtert mir auch die Arbeit, aber es muss vorher erstmal geschrieben/programmiert werden.
lowsounder:
Aber allein der Passus "Berufserfahrung ist von Vorteil" impliziert schon, dass es nicht sehr weit hoch gehen kann...
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