Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
Germanmann:
--- Zitat ---Die Jahressonderzahlungen werden 2019 an die Beträge im Tarifbereich West angeglichen und bleiben dann für vier Jahre unverändert.
--- End quote ---
Die JSZ sollte für alle 4 Jahre lang eingefroren werden Oder nur in Osten?
Alitalia:
--- Zitat von: meh am 03.03.2019 00:30 ---Bedeutet die Laufzeit das beim nächsten Mal die Verhandlung mit dem TVÖD zusammen fällt?
--- End quote ---
Nein, TVöD geht bis 31.08.2020.
Was heißt eigentlich die JSZ einfrieren? Was muss man darunter verstehen? Die Lohnerhöhungen vom normalen Gehalt finden hier keine Berücksichtigung?
Klar sind die Belastungen eines Landeshaushalts durch Gehaltszahlungen prozentual viel gravierender. Wir haben aber auch ganz andere Aufgabenbereiche und somit ganz andere Ausgaben. Man könnte aber auch einfach sagen die Beamten bekommen eine geringere Erhöhung bzw. anstatt der 71,75% maximaler Versorgungsbezüge nur noch 50%, den Rest müssen sie privat vorsorgen, so wie jeder Angestellte auch. Besoldungsfortzahlung nach 6 Wochen nur in verminderter Höhe, es gäbe so viele Sparmöglichkeiten aber dieser heilige Grahl wird nie angegriffen werden.
Erst wenn keiner mehr in den Ämtern sitzt wird man wenn überhaupt aufwachen. Dann wird besser bezahlt werden müssen bzw. man muss halt wieder ungelernte einstellen. Die Alternative wären Beamte, da kommt die böse Rechnung halt eben erst später. In einigen Ämtern ist das schon gängig, man hofft so tatsächlich den Abgang gegenüber Azubis zu reduzieren.
TZSteinbock:
--- Zitat von: Alitalia am 03.03.2019 00:51 ---
--- Zitat von: meh am 03.03.2019 00:30 ---Bedeutet die Laufzeit das beim nächsten Mal die Verhandlung mit dem TVÖD zusammen fällt?
--- End quote ---
Nein, TVöD geht bis 31.08.2020.
Was heißt eigentlich die JSZ einfrieren? Was muss man darunter verstehen? Die Lohnerhöhungen vom normalen Gehalt finden hier keine Berücksichtigung?
Klar sind die Belastungen eines Landeshaushalts durch Gehaltszahlungen prozentual viel gravierender. Wir haben aber auch ganz andere Aufgabenbereiche und somit ganz andere Ausgaben. Man könnte aber auch einfach sagen die Beamten bekommen eine geringere Erhöhung bzw. anstatt der 71,75% maximaler Versorgungsbezüge nur noch 50%, den Rest müssen sie privat vorsorgen, so wie jeder Angestellte auch. Besoldungsfortzahlung nach 6 Wochen nur in verminderter Höhe, es gäbe so viele Sparmöglichkeiten aber dieser heilige Grahl wird nie angegriffen werden.
Erst wenn keiner mehr in den Ämtern sitzt wird man wenn überhaupt aufwachen. Dann wird besser bezahlt werden müssen bzw. man muss halt wieder ungelernte einstellen. Die Alternative wären Beamte, da kommt die böse Rechnung halt eben erst später. In einigen Ämtern ist das schon gängig, man hofft so tatsächlich den Abgang gegenüber Azubis zu reduzieren.
--- End quote ---
Eine geringere Erhoehung fuer die Beamten... das hatten wir alles schon ... bis es das Bundesverfassungsgericht unterbunden hat.... und saftige Nachzahlungen folgten....
Und dann gibt es fuer die Angestellten im Oeffentlichen Dienst die Zusatzversorgung, so dass die Rente oberhalb der 50% liegen duerfte... zu versteuern nach Ertragsanteil ... und nicht voll wie bei den Beamten....
wossen:
Kann man ganz einfach umgehen, indem man z.B. das Hauptaugenmerk auf Strukturverbesserungen im TV-L legt...(und dort z.B. Sachen einführt, die bei Beamten seit jeher selbstverständlich sind - wie stufengleiche Höhergruppierung).
Aber das ist nicht gewollt...
Da der Schwerpunkt auch dieses Tarifabschlusses auf direkte Gehaltserhöhungen liegt, wird auch dieser Abschluss die Schere zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten im Nettobereich weiter öffnen...(v.a. in den oberen Entgeltgruppen)
TZSteinbock:
--- Zitat von: wossen am 03.03.2019 01:03 ---Kann man ganz einfach umgehen, indem man z.B. das Hauptaugenmerk auf Strukturverbesserungen im TV-L legt...(und dort z.B. Sachen einführt, die bei Beamten seit jeher selbstverständlich sind - wie stufengleiche Höhergruppierung).
Aber das ist nicht gewollt...
--- End quote ---
Ganz so einfach ist es leider nicht... Die Kriterien des Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungskonformen Beamtenbesoldung erwarten eine Uebertragung im Volumen (wirkungs- und inhaltsgleich) ... nicht nur linear...
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