Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - Diskussion (#2)
Spid:
Was ja einen Vergleich mit Beamten per se ausschließt.
MoinMoin:
--- Zitat von: LehrerBW am 27.02.2019 14:53 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 27.02.2019 14:43 ---Der Vergleich hinkt auch dann weiter: Der TB muss von seinem Netto eine zusätzliche Rentenversicherung, BU, KV bezahlen, damit "die Leistung" vergleichbar wird.
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Meines Erachtens ist der Arbeitgeber aber nicht für das Netto verantwortlich wie bereits oben gesagt wurde.
Klar ist es für die Angestellten unfair, dass sie netto weniger bekommen...aber von einer ungleichen Bezahlung kann keine Rede sein.
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Es geht immer um das Gesamtpaket. Und die einfache Aussage, der AG ist nicht für das Netto verantwortlich ist ja durchaus korrekt. Aber der AG kann das Gesamtpaket beeinflussen (Mehr Brutto, Mehr individuelle Zuschüsse, Mehr Kindergarten, önv Tickets, betriebliche Altersvorsorge, mehr )
Fazit: Wenn zwei das gleiche Brutto bekommen der eine aber dazu noch kostenfreie andere Vergünstigungen, dann ist es keine ungleiche Bezahlung.
MoinMoin:
--- Zitat von: Spid am 27.02.2019 16:30 ---Was ja einen Vergleich mit Beamten per se ausschließt.
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Nein. Man kann auch Beamte mit irgendwas vergleichen, alles nur eine Frage der Parametrisierung und Normierung innerhalb der Fragestellung.
Äpfel und Birnen sind ja schliesslich auch vergleichbar.
Über die Sinnhaftigkeit oder Zielführung der Vergleiche, da kann man jedoch wahrlich streiten.
Spid:
Da es da aber weder einen AG noch einen AN noch die Erfordernis einer Arbeitsleistung noch eine Entlohnung für diese gibt, ist ein solcher Vergleich eben sehr wohl ausgeschlossen.
nichts_tun:
--- Zitat von: MoinMoin am 27.02.2019 08:00 ---2.) Natürlich soll jemand der höherwertige Arbeit macht besser monetär entlohnt werden, und natürlich wird bei eine stufengleichen HG die monetäre Ausbeute grösser, als bei einer betragsmäßigen. Aber natürlich (und das haste nicht kapiert, so scheint es) behebt es das Übel nicht bei der Wurzel, und darum geht es mir! Ein ausreichend hoher Garantiebetrag wäre die korrekte Lösung.
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Der sich umständlich berechnen lässt? Völliger Unfug, da ist das System der stufengleichen Höhergruppierung leichter anzuwenden und transparent.
--- Zitat von: MoinMoin am 27.02.2019 08:00 ---Oh Gott: Er kann jetzt selber entscheiden, wann seine HG Stelle ausgeschrieben wird? Und hat es plötzlich doch selber in der Hand, obwohl du ob was anderes sagtest?
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Ich sprach von "Bewerbung". Es soll vorkommen, dass sich Beschäftigte bei demselben AG auf eine höher eingruppierte Stelle bewerben. Und diesen Zeitpunkt, ab wann er die neue Stelle antritt, kann er durchaus selbst wählen, wenn er mit seinem über seine Höhergruppierung aufgrund einer erfolgreichen Bewerbung verhandelt.
--- Zitat von: MoinMoin am 27.02.2019 08:00 ---Ist auch gut so, jetzt plädierst du dafür, dass jemand sich Höhergruppieren lassen soll um weniger Geld zu verdienen?? Nur zur Info: EGyS6 nicht zwingend kleiner als EG(y+1)S5 Autsch!
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Richtig, ich habe die TVöD-Tabelle 2019 vor Augen gehabt. Dieses von dir scharfsinnigerweise erkannte Problem gibt es zwischen EG 2 zu EG 3 und EG 9a zu EG 9b, wo die Stufe 6 niedriger als die Stufe 5 der Ausgangsentgeltgruppe ist.
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