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Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4

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Spid:
Da die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, kann es derlei nicht geben.

MoinMoin:

--- Zitat von: JC83 am 23.01.2019 15:32 ---Die Besonderheit hier ist, dass der politische Entscheidungsträger gleichzeitig auch der AG ist und dieser hat Kraft seiner Wassersuppe erst den Rahmen geschaffen (hier "Brennpunktschulen"), um eine Höhergruppierung zu ermöglichen.
--- End quote ---
Wie Spid schon sagte, das kann er damit nicht.

--- Zitat ---Es wird nunmehr vorausgesetzt, dass die Tätigkeit an besagten Schulen "schwieriger" sei, als an "normalen" Schulen.
--- End quote ---
Es wird nunmehr von dem AG akzeptiert, dass es so ist. Das es vorher schon so war, wird auch von dir immer noch ausgeblendet. Oder sind von heute auf morgen, also über Nacht zum 1.8. dort ein anderes Klientel aufgeploppt und plötzlich sind es "schwierige" Schulen? Sicher nicht.

--- Zitat ---Insofern sehe ich hier quasi eine konstruierte Tarifautomatik seitens des AG bzw Land Berlin.

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Ich sehe hier eine elegante Verschleierung von vorher schon existierenden Tatsachen, die zu einer höheren Eingruppierung geführt haben, aber vom AG nicht gezahlt wurden. Und die Betroffenen "feiern" den großzügigen AG.
Eine Eingruppierungsfeststellungsklage hätte möglicherweise diesen Zustand auch vor dem 1.8. korrigiert. Geld ist aber nun futsch. Allein für eine Stufenfeststellung könnte es ich jetzt noch lohnen, festzustellen, dass die HG schon vor dem 1.8. stattgefunden hat. Oder?

JC83:
Vor dem 1.8.18 gab es keine Brennpunktschulen, de jure. Ergo konnte keine entsprechende Tätigkeit übertragen werden, da ja die Voraussetzungen nicht vorlagen?!
So wie es vor 2002 keinen Euro gab, vor 2005 kein ALG II usw....
Das ist eben die Problematik bei Stichtagsregelungen.
Verschleiert wurde hier meines Wissens nichts.
Es will eben niemand mit diesem Klientel arbeiten, also hat man diesen Quark aus dem Boden gestampft. Wie willst du sonst das Personal dort hinlocken?

JC83:

--- Zitat von: Spid am 23.01.2019 15:40 ---Da die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, kann es derlei nicht geben.

--- End quote ---
Das Land Berlin hat den Lehrkräften eine Vorweggewährung über 4 Stufen gewährt. Auch das steht nicht im TV-L.
Ist eine ähnliche Konstellation wie mit der "Brennpunktzulage" oder "Brennpunkt-HG".

Spid:
„Brennpunktschule“ ist aber tariflich unbeachtlich, weshalb es ebenso unbeachtlich ist, wann der AG sich diese Kategorie zusammenfantasiert hat. Er könnte sie auch Wadenwickel oder Kir Royal nennen, tariflich ist das völlig egal.

Der AG kann den TB jedes beliebige Entgelt zahlen, sofern es mindestens dem tariflich gebotenen entspricht - die Eingruppierung wird dadurch nicht berührt.

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