Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4

<< < (12/16) > >>

JC83:

--- Zitat von: Spid am 23.01.2019 18:25 ---„Brennpunktschule“ ist aber tariflich unbeachtlich, weshalb es ebenso unbeachtlich ist, wann der AG sich diese Kategorie zusammenfantasiert hat. Er könnte sie auch Wadenwickel oder Kir Royal nennen, tariflich ist das völlig egal.

Der AG kann den TB jedes beliebige Entgelt zahlen, sofern es mindestens dem tariflich gebotenen entspricht - die Eingruppierung wird dadurch nicht berührt.

--- End quote ---

Und wie ist festzustellen, dass die Tätigkeit eben nicht E8 sondern E9 an diesen Schulen zu sein hat?

Es muss doch ein skalierbares Kriterium existieren?

Weil die Tätigkeit als solche ist ja nicht anders, als jene an der Lila-Laune-Schule in Steglitz.

Spid:
Wie bei Eingruppierung immer: man prüft, welche Tätigkeitsmerkmale die auszuübende Tätigkeit erfüllt.

JC83:

--- Zitat von: Spid am 23.01.2019 18:34 ---Wie bei Eingruppierung immer: man prüft, welche Tätigkeitsmerkmale die auszuübende Tätigkeit erfüllt.

--- End quote ---
Klar, aber ich meinte konkret, wie festgestellt werden will, dass es an Schule A E8 und an Schule B E9 ist, wenn die Tätigkeit als solche dieselbe ist, nur eben anderes Klientel (laut Senat).

Spid:
Indem man die in der von mir bereits genannten Protokollerklärung Beispiele als Anhalt nimmt - die im übrigen verdeutlichen, daß die Tätigkeitsobjekte eben durchaus relevant sein können.

MoinMoin:

--- Zitat von: JC83 am 23.01.2019 18:40 ---
--- Zitat von: Spid am 23.01.2019 18:34 ---Wie bei Eingruppierung immer: man prüft, welche Tätigkeitsmerkmale die auszuübende Tätigkeit erfüllt.

--- End quote ---
Klar, aber ich meinte konkret, wie festgestellt werden will, dass es an Schule A E8 und an Schule B E9 ist, wenn die Tätigkeit als solche dieselbe ist, nur eben anderes Klientel (laut Senat).

--- End quote ---
Eben nicht laut Senat, sondern weil das Klientel so ist wie es ist.
Ich versteh, dass es dir schwerfällt dies zu erkenne, weil man nicht einfach irgendwo einen Haken machen kann um es festzustellen. Hierfür hätte man im Zweifel ein Gericht und Gutachter zu bemühen. Genausogut wie der Senat, hätte die GEW oder ver,die diese Aussage treffen können, Schule X ist eine Problemschule, oder eine Anstrengende Schule und dann wäre es plötzlich so gewesen?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version