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Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4

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Kaffeetassensucher:
Spid hat es ja auch schon schön erklärt:
Was würdet ihr denn machen, wenn der Senat eine Schule von einem Tag auf den anderen in "Lass-chillen-Schule" oder "Easy-Peasy-Schule" umbenennen und weil dort alles so gut läuft, die Klientel keine Schwierigkeiten macht und dort alles so einfach ist, euch an solchen Schulen plötzlich nach EG6 bezahlen wollen würde?

Tariflich gesehen kommt es alleine auf die Tätigkeiten an, und die waren (wie MoinMoin bereits ausgeführt hat) auch vorher bereits dieselben bzw. an diesen Schulen auch vorher bereits genauso schwierig, oder nicht?.
Außer es sind zusätzliche Tätigkeiten hinzugekommen, Zeitanteile wurden verändert oder ähnliche Dinge, die für eine Änderung der Eingruppierung sorgen würden.
Alleine der Name kann das nicht.

BesorgterErzieher:
hallo zusammen,

wäre doch schön, wenn man wieder auf das eigentliche thema zurückkommen könnte.
hochgruppieren auf eine E9k Stufe 4 ist ja schön und gut, auch wenn es wohl nur für 2 jahre ersteinmal wäre,
aber darf der senat jemanden auf eine E8 Stufe 4 zurückstufen, wie es im titel am anfang stand, wenn er vorher bereits eine E8 Stufe6+ hatte (plus die zulage für erzieher von ca. 80 brutto die wir vor 2 jahren bekommen haben)?

wenn das so rechtens sein sollte, verzichte ich lieber auf die höhergruppierung.^^

Spid:
Wir sind beim eigentlichen Thema. Das hängt nämlich davon ab, ob es sich um eine Höhergruppierung handelt.

BesorgterErzieher:
ok, nehmen wir also einmal an es wäre eine höhergruppierung. darf der senat dann, wie etwas höher beschrieben, jemanden in so einer art und weise runterstufen? so das man einen finanziellen verlust hätte?

Spid:
Wenn es sich um Höhergruppierungen bzw. Herabgruppierung es handelt, folgt die Stufenzuordnung §17 Abs. 4 TV-L  und führt nach derzeitigem Rechtsstand in Stufe 4.

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