Höhergruppierung Erzieher Berlin auf E 9 - Rückstufung auf E 8 Stufe 4

Begonnen von Fleißige Biene, 18.01.2019 09:05

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Fleißige Biene

Eine Geltendmachung zum Zeitpunkt des Auftretens der Tätigkeitsmerkmale und Besonderheiten wäre sinnvoll?


Fleißige Biene

Vielen Dank für den sehr interessanten Chat und die Hinweise!

MoinMoin

Geld gibt es zwar nur für die letzten 6 Monate rückwirkend (§37)
Aber bzgl. der Stufenlaufzeiten ist eine noch weiter zurückliegende Klarstellung der Sachlage sinnvoll.
Nicht das die auf die Idee kommen die Stufenlaufzeit erst ab dem 1.8.18 zu berechnen.  :-\

Fleißige Biene

Wohl gut möglich, aber was wäre das Fazit:
Festzustellen, dass an der Schule x (Brennpunktschule) vor dem 01.08.2018 GENAU die Merkmale und Besonderheiten vorliegen und man jetzt auf einmal feststellt (da die Erzieher weggehen), dass es so ist und man die Arbeit finanziell besser würdigt, als vorher?
Wer soll das eben genau feststellen, dass diese Merkmale und Besonderheiten vorlagen?
Welche Art von Antrag oder Feststellung (Feststellungsklage) soll das werden?

Spid


Fleißige Biene


MoinMoin

Wenn der AG selbst auf den Trichter gekommen ist, dass er sich bzgl. der Eingruppierunggeirrt hat, dann sollte man Ihn da auch festnageln und feststellen (auch du als AN kannst einseitig eine Meinung vertreten), dass diese Situation ja schon seit Datum x so ist, somit du seit diesem Datum entsprechend in der EG9k (oder so) bist
Ok, das Geld bekommst du nur für 6 Monate, aber die Stufe die läuft dann ab.
Wenn du also aufgrund deiner berechnung nicht die Höherstufe erhälst, dann Klagen.

Fleißige Biene

Die Idee ist gut. Man muss erst mal sehen, was nun wirklich kommt. Eine Tätigkeit über Jahre praktiziert und nicht richtig bezahlt, hat wohl eine gewisse Tradition. Das nun nachgeholt werden soll, was eigentlich selbstständig nachgeholt sein müsste, lässt etwas auf eine Art Panikreaktion schließen.

Der Markt ist richtig leergefegt und nun entsteht die Drucksituation, die jeder Unternehmer kennt. Kein Personal - kein Service!
Gute Erzieher sind rar und vor allem die Alten gehen mit einem Schub in Rente.

Eine (nachträgliche) ordentliche und angemessene Bezahlung ist wohl lange überfällig und hier im Chat gut diskutiert worden.

Danke!

MoinMoin

Zitat von: Fleißige Biene in 18.01.2019 15:27
Die Idee ist gut. Man muss erst mal sehen, was nun wirklich kommt. Eine Tätigkeit über Jahre praktiziert und nicht richtig bezahlt, hat wohl eine gewisse Tradition. Das nun nachgeholt werden soll, was eigentlich selbstständig nachgeholt sein müsste, lässt etwas auf eine Art Panikreaktion schließen.
Ich lese da raus, dass du immer noch dich dem Wohlwollen deines Arbeitegebers hingibts und hoffst, dass er dir das gibt, was dir Kraft des Tarifvertrages zusteht.
Warum nicht aktiv werden und seine Forderungen stellen zur Rechtswahrung?
Wenn der AG jetzt plötzlich auf die Idee kommt noch einen Monat zu warten bis er sich entscheidet seinen Verpflichtungen nachzukommen? Dann war es dann mit dem Geld ab 1.8. sondern dann gibt es nur das Geld ab 1.9. .....

JC83

Zitat von: MoinMoin in 18.01.2019 15:19
Wenn der AG selbst auf den Trichter gekommen ist, dass er sich bzgl. der Eingruppierunggeirrt hat, dann sollte man Ihn da auch festnageln und feststellen (auch du als AN kannst einseitig eine Meinung vertreten), dass diese Situation ja schon seit Datum x so ist, somit du seit diesem Datum entsprechend in der EG9k (oder so) bist
Ok, das Geld bekommst du nur für 6 Monate, aber die Stufe die läuft dann ab.
Wenn du also aufgrund deiner berechnung nicht die Höherstufe erhälst, dann Klagen.

Der AG bzw. das Land hat nicht geirrt, sondern von heute auf morgen, bzw. zum 1.8.2018 erklärt, dass es nun eben Brennpunktschulen gibt.

Alternativ kann man sich auch einfach freuen, dass es, ohne eine objektive Änderung der Arbeitsverhältnisse, eine höhere EG gibt.

MoinMoin

Zitat von: JC83 in 21.01.2019 13:09
Der AG bzw. das Land hat nicht geirrt, sondern von heute auf morgen, bzw. zum 1.8.2018 erklärt, dass es nun eben Brennpunktschulen gibt.
Inwiefern waren sie es ncht vorher? inwiefern berührt es die Eingruppierung?Steht im Tarifvertrag, dass Kollegen die in Brennpunktschulen arbeiten mehr Geldbekommen, sobald der AG dieses feststellt, oder was steht im TV?

JC83

Zitat von: MoinMoin in 21.01.2019 13:24
Zitat von: JC83 in 21.01.2019 13:09
Der AG bzw. das Land hat nicht geirrt, sondern von heute auf morgen, bzw. zum 1.8.2018 erklärt, dass es nun eben Brennpunktschulen gibt.
Inwiefern waren sie es ncht vorher? inwiefern berührt es die Eingruppierung?Steht im Tarifvertrag, dass Kollegen die in Brennpunktschulen arbeiten mehr Geldbekommen, sobald der AG dieses feststellt, oder was steht im TV?

Maßgeblich sind die prozentualen Lernmittelbefreiungen an diesen Schulen. Wenn diese in der Gesamtschülerschaft über 80% liegen, gilt eine Schule als BPS.
Daraus hat der AG abgeleitet,  dass die Erfordernisse zur Höherpruppierung in die E9 Fallgr. 2, Teil II, Abschnitt 20.6 (besonders schwierige fachliche Tätigkeit) erfüllt sind.

Ob das nun in der Endkonsequenz tarifrechtlich korrekt ist, vermag ich in der Tiefe nicht einzuschätzen; Berlin zahlt ja auch den Lehrern einer übertarifliche Zulage. Steht ja auch nicht im TV.

MoinMoin

Zitat von: JC83 in 21.01.2019 14:09
Maßgeblich sind die prozentualen Lernmittelbefreiungen an diesen Schulen. Wenn diese in der Gesamtschülerschaft über 80% liegen, gilt eine Schule als BPS.
Daraus hat der AG abgeleitet,  dass die Erfordernisse zur Höherpruppierung in die E9 Fallgr. 2, Teil II, Abschnitt 20.6 (besonders schwierige fachliche Tätigkeit) erfüllt sind.
Ah interessant, danke für die Info.
Sprich der Staat sagt pauschal: Viele Arme Menschen = besonders schwierige fachliche Tätigkeit ?
:-\

JC83

Zitat von: MoinMoin in 21.01.2019 15:52
Zitat von: JC83 in 21.01.2019 14:09
Maßgeblich sind die prozentualen Lernmittelbefreiungen an diesen Schulen. Wenn diese in der Gesamtschülerschaft über 80% liegen, gilt eine Schule als BPS.
Daraus hat der AG abgeleitet,  dass die Erfordernisse zur Höherpruppierung in die E9 Fallgr. 2, Teil II, Abschnitt 20.6 (besonders schwierige fachliche Tätigkeit) erfüllt sind.
Ah interessant, danke für die Info.
Sprich der Staat sagt pauschal: Viele Arme Menschen = besonders schwierige fachliche Tätigkeit ?
:-\

Ja, der Großteil dieser Schulen befindet sich übrigens in Mitte, Neuköln und Kreuzberg (ca. 80%)....