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[Allg] Besoldungsrunde 2019 - allgemein
lumer:
--- Zitat von: Muenchner82 am 04.03.2019 20:55 ---Der nächste Neidhammel...
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/by/a/2018/a/kennzahlen.html
Bei dieser vertikalen Spreizung von 278% lohnt sich Studium bzw. Fortbildung wirklich garnicht mehr, da kann man einfach Ausbildung in der 2.QE machen und bis zur Pensionierung in A9Z bleiben...
Ich kenne Firmen in der freien Wirtschaft da kann man nicht nur mit Hochschulstudium was werden, sondern auch als langjähriger Mitarbeiter mit "nur" Ausbildung. Da ist das ja dann auch total nutzlos zu studieren...
Was denkst Du wäre für ein Ergebnis ohne soziale Komponente erreicht worden? 3,5%? 3,6%?, oder 3,3?
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Es gab mal eine Zeit, da war gesetzlich eine vertikale Spreizung zwischen höchstem und niedrigstem Amt von 400% vorgegeben sowie weitere, feste Spreizungen zwischen A6 und A9 sowie A9 und A13. Dadurch musste nur die unterste Besoldungsgruppe erhöht werden, um auch die anderen zu erhöhen.
Im Übrigen darf man nicht vergessen: Eine Spreizung ist verfassungsrechtlich vorgegeben. Ein zu starkes Abschmelzen sowie ein Abschmelzen über einen (noch un)bestimmten Punkt hinaus führt zur Verfassungswidrigkeit der Alimentation der höheren Besoldungsgruppen.
Zudem darf man nicht vergessen, dass derjenige, der eine Ausbildung macht und mit Ende seiner 10er oder Anfang seiner 20er Jahre in den ÖD einsteigt, einen weiten Vorsprung sowohl mit dem Verdienst als auch mit den erworbenen Pensions-/Rentenansprüchen hat. Wenn Personen mit einer längeren Ausbildung dies nicht aufholen können, werden sich kaum welche für diese Tätigkeiten finden. Mit Sozialneid hat das weniger zu tun als mit einfachen ökonomischen Zusammenhängen.
Dass hierbei lediglich Bruttobeträge verglichen werden, sei ebenso nochmals kurz erwähnt.
Feidl:
--- Zitat von: ChrBY am 03.03.2019 21:16 ---
--- Zitat von: stephi am 03.03.2019 20:52 ---Ein verbeamteter FH-Ingenieur (A11) vergleicht sich natürlich mit einem angestellten Ingenieur in der E11. Mit den selben Vorraussetzungen hat hier aber der angestellte Ingenieur 150€ mehr.
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Bei exakt zehn Jahren Berufserfahrung trifft dies tatsächlich – wenn auch extrem (!) knapp – auf die für Beamte sehr günstige Situation in Bayern zu.
Was das Lebenszeiteinkommen betrifft, so stellt sich ein Beamter in A11 auch bei völligem Ausbleiben einer weiteren Beförderung wesentlich besser als der Beschäftigte in E11. Wenn man die Pension auch noch mit einrechnet, um so mehr.
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Und was ist, wenn der Ingenieur, um die Vorraussetzungen für die Beamtung überhaupt zu erfüllen, erstmal sich 1-2 Jahre Vorbereitungsdienst mit mickrigsten Anwärterbezügen geben musste?
Und dann natürlich erstmal jahrelang A10 bekommt, während sein angestellter Kollege, der die gleiche Arbeit macht, von Anfang an E11 (vllt. sogar E12) erhält?
ChrBY:
--- Zitat von: Feidl am 05.03.2019 08:40 ---Und was ist, wenn der Ingenieur, um die Vorraussetzungen für die Beamtung überhaupt zu erfüllen, erstmal sich 1-2 Jahre Vorbereitungsdienst mit mickrigsten Anwärterbezügen geben musste?
Und dann natürlich erstmal jahrelang A10 bekommt, während sein angestellter Kollege, der die gleiche Arbeit macht, von Anfang an E11 (vllt. sogar E12) erhält?
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Klare Antwort: Auch zwei Jahre Vorbereitungsdienst plus lebenslang A10 würde ich einer E12-Stelle sofort vorziehen.
ChrBY:
--- Zitat von: lumer am 05.03.2019 08:36 ---Es gab mal eine Zeit, da war gesetzlich eine vertikale Spreizung zwischen höchstem und niedrigstem Amt von 400% vorgegeben
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Es waren genau 495 % ...
Muenchner82:
--- Zitat von: lumer am 05.03.2019 08:36 ---Es gab mal eine Zeit, da war gesetzlich eine vertikale Spreizung zwischen höchstem und niedrigstem Amt von 400% vorgegeben sowie weitere, feste Spreizungen zwischen A6 und A9 sowie A9 und A13. Dadurch musste nur die unterste Besoldungsgruppe erhöht werden, um auch die anderen zu erhöhen.
Im Übrigen darf man nicht vergessen: Eine Spreizung ist verfassungsrechtlich vorgegeben. Ein zu starkes Abschmelzen sowie ein Abschmelzen über einen (noch un)bestimmten Punkt hinaus führt zur Verfassungswidrigkeit der Alimentation der höheren Besoldungsgruppen.
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Wenn dem so ist können sich die höheren Besoldungsgruppen doch freuen, dann bekommen sie eben per Gerichtsurteil mehr Geld. Trotzdem bleibt es dabei, dass den höher qualifizierten kein großer Nachteil durch die soziale Komponente entsteht. Es ist ja nicht so dass man ausschließlich die unteren Besolungsgruppen erhöht!
--- Zitat ---Zudem darf man nicht vergessen, dass derjenige, der eine Ausbildung macht und mit Ende seiner 10er oder Anfang seiner 20er Jahre in den ÖD einsteigt, einen weiten Vorsprung sowohl mit dem Verdienst als auch mit den erworbenen Pensions-/Rentenansprüchen hat.
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Seit dem neuen Beamtenrecht hier in Bayern (Stufenlaufzeit nicht mehr nach Lebensalter) hat sich das nochmals verschlechtert, da hast Du sicherlich Recht. Wobei man in der 4.QE doch relativ schnell aufholen kann.
Die Spreizung zwischen 2. und 3.QE kann man durchaus als zu gering betrachten, wobei man natürlich auch immer im Auge haben sollte, dass ein QE2 zwar in der Regel jünger anfängt, aber in den allermeisten Fällen auch bei A9Z Ende ist.
--- Zitat ---Wenn Personen mit einer längeren Ausbildung dies nicht aufholen können, werden sich kaum welche für diese Tätigkeiten finden. Mit Sozialneid hat das weniger zu tun als mit einfachen ökonomischen Zusammenhängen.
Dass hierbei lediglich Bruttobeträge verglichen werden, sei ebenso nochmals kurz erwähnt.
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Kannst Du ein konkretes an der Besoldungstabelle festgemachtes Beispiel geben in dem ein Akademiker jemanden mit Ausbildung nicht einholen kann? Bitte nicht zu konstruiert (45 jähriger Akademiker vs. 16 jähriger QE 2er).
Wie gesagt es gibt auch in der freien Wirtschaft Firmen in denen Leute die "nur" eine Ausbildung haben in Führungspositionen kommen, da ist dann auch jedes Studium obsolet, oder?
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