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[Allg] Besoldungsrunde 2019 - allgemein
Muenchner82:
Stimmt Gajus ich bin einfach nicht eingebildet genug! Für Dich zählt der Beusch einer FH vermutlich nichtmal als Studium.
Was musstest Du armer Mensch mit richtigem Universitätsabschluss schon alles für Opfer bringen, 5 Jahre (zumindest als Jurist) im Leben einfach hergeschenkt, weil es letztlich ja doch nur paar € mehr gibt als in der 2.QE.
Wichtiger als der (neidvolle) Blick nach hinten (unten) sind doch die Einstiegsgehälter und die sind nachwievor im Beamtenbereich in Bayern mehr als ok, auch in der 4.QE.
Gajus:
--- Zitat von: Muenchner82 am 05.03.2019 11:41 ---Stimmt Gajus ich bin einfach nicht eingebildet genug! Für Dich zählt der Beusch einer FH vermutlich nichtmal als Studium.
Was musstest Du armer Mensch mit richtigem Universitätsabschluss schon alles für Opfer bringen, 5 Jahre (zumindest als Jurist) im Leben einfach hergeschenkt, weil es letztlich ja doch nur paar € mehr gibt als in der 2.QE.
Wichtiger als der (neidvolle) Blick nach hinten (unten) sind doch die Einstiegsgehälter und die sind nachwievor im Beamtenbereich in Bayern mehr als ok, auch in der 4.QE.
--- End quote ---
Mir geht es aber nicht um Bayern, denn da wohnt nur ein Teil Deutschlands. Dem größeren Teil ist die gute Besoldung des Freistaates nicht gegeben.
Deine sinnfreien "Neid"-Kommentare sind absolut ermüdend und zeigen, dass Sie nichts verstanden haben. Was ein FH-Studium angeht, muss man ebenfalls differenzieren. Ging es um ein duales Studium (gut bezahlte Ausbildung) oder ein "normales" FH-Studium.
Eigentlich wollte ich ja gestern schon nichts mehr zu Ihnen sagen, denn das ist (Wie sich jetzt bewahrheitet hat) absolut sinnlos, denn Sie verstehen es sowieso nicht. Behalten Sie Ihre Meinung (es herrscht Meinungsfreiheit) und gut ist.
Bezeichnend ist jedenfalls, dass auf wesentliche Punkte von Ihnen nicht eingegangen wird, da wird sich immer nur was rausgesucht, ins Lächerliche gezogen und "Neid" gerufen
Admin:
zum Thema Spreizung der Besoldungstabellen:
Hier einmal zum Vergleich die Werte der "Mutter unserer heutigen Besoldungstabellen" von 1957:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/1957/a/kennzahlen.html
Gajus:
--- Zitat von: Admin am 05.03.2019 14:14 ---zum Thema Spreizung der Besoldungstabellen:
Hier einmal zum Vergleich die Werte der "Mutter unserer heutigen Besoldungstabellen" von 1957:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/1957/a/kennzahlen.html
--- End quote ---
Vielen Dank, das wird ihn nur leider mit dem Verweis auf "vielleicht war es früher ja schlecht" und "Neid" nicht wirklich interessieren. Oder aber sich wieder auf einen Punkt einschießen, der ihm gefällt und alles andere bewusst ignorieren.
Aber ich bin froh, dass sich hier einige User befinden, die das differenzierter sehen.
ChrBY:
--- Zitat von: Admin am 05.03.2019 14:14 ---zum Thema Spreizung der Besoldungstabellen:
Hier einmal zum Vergleich die Werte der "Mutter unserer heutigen Besoldungstabellen" von 1957:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/1957/a/kennzahlen.html
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In den Kennzahlen hat sich m. E. ein kleiner Fehler eingeschlichen: Das höchste Endgrundgehalt war 1957 A16/13 und betrug 1735,00 DM und nicht – wie in der Kennzahlenübersicht angezeigt – 1678,00 DM.
Dadurch ergibt sich dann auch das korrekte und damals gesetzlich festgelegte vertikale Spannungsverhältnis von 495 % (nämlich 1735/350) anstatt des in der Kennzahlenübersicht anzeigten von 479 %.
Mit der großen Nivellierung zugunsten der unteren und zu Lasten der oberen Besoldungsgruppen hat man erst 1967 begonnen, siehe z. B. hier:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/1967/veraenderungsmatrix.html
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