Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Besoldungsrunde 2019 - allgemein
Casiopeia1981:
Die Frage der Alimentation finde ich völlig berechtigt. Allerdings sollte man dann eher mit Ortszuschlägen arbeiten, statt pauschal die Besoldungstabelle anzupassen.
Die Grundbesoldung müsste bei allen Beamten eines Statusamtes dieselbe sein, weil die Anforderungen an ein Amt immer gleich ist.
BStromberg:
--- Zitat von: Karsten am 22.01.2019 14:55 ---
--- Zitat von: Bastel am 22.01.2019 13:25 ---Mich würde mal interessieren was die Kritiker als angemessene Lohnerhöhung empfinden.
--- End quote ---
Angemessen ist, was der Haushalt eines jeden Landes kurz,- mittel- und langfristig hergibt. Dabei sind die Haushalte der Ländern ohne Kredite auszugleichen (Art. 109 Abs. 3 Satz 1 GG). Diese Vorgabe orientiert sich am mittelfristigen Ziel des strukturell ausgeglichenen Haushalts aus dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt.
--- End quote ---
Bitte nicht falsch verstehen, bloß weil ich nachstehend (ganz bewusst!) ein heißes Eisen als Beispiel anfasse:
Die Aussagen der Gesetzgeber (insb. in Bezug zur sog. Schuldenbremse) halte ich in gewisser Weise für reinstes Blendwerk, das stets dann in Tarifverhandlungen bemüht wird, um die Forderungen der Gegenseite abzuschwächen (ja... das hat was von einem bäuerlichen Kuhhandel; bloß mit Anzug und Krawatte auf feinem Parkett).
Mal zum Nachdenken:
Wie war dass denn z.B. im Zuge der sog. Asylkrise 2015ff, als "urplötzlich" hunderttausende Menschen ins Land gekommen sind und (kurz-, mittel- und langfristig) mit Milliardensummen versorgt werden wollten? Das waren haushälterisch alles - in gewisser Weise - unplanbare Ereignisse, für die der Bund, die Länder und die Kommunen Geld locker gemacht haben (das wächst bekanntlich ja nicht auf Bäumen oder liegt sackweise im Depot des Bauhofs)! M.W.n. hat sich da auch niemand hingestellt und gesagt: "Momentchen mal, wir müssen zuerst gucken, ob Mutti's Dekrete mit der Schuldenbremse kompatibel sind und wie es sonst um die Leistungsfähigkeit der zahlenden Akteure bestellt ist!"
Praktisch wurden Haushaltsposten verschoben/umgebucht, geplante Ausgaben zurückgestellt oder gestrichen, Einnahmen - so weit wie rechtlich zulässig - anderweitig zur Deckung der Kosten verwendet etc. etc. etc.... und das alles unter'm Strich recht geräuschlos.
Soll philosophisch heißen:
Geld ist da!
Es ist letztlich alles eine Frage der Priorisierung
und im Bezug zur eigenen Belegschaft auch eine Frage der Wertschätzung.
Und hier ist für mich das synallagmatische Band zwischen Dienstherrn und Staatsdiener mittlerweile so gut wie zerrissen!
Schaue ich mir z.B. die Anpassungen der Vorjahre (und die damit einhergehenden Einschnitte wie div. Kürzungen an ehemals gewährten Leistungen) en Detail an, kann (allein auf die Besoldung abgestellt) von Wertschätzung wahrlich keine Rede mehr sein! Es wird vorsätzlich an der Unterkante des rechtlich zulässigen alimentiert... in Teilen sogar darunter, wie die vielen abgeschlossenen und offenen Gerichtsverfahren der letzten Jahre indizieren.
Bastel:
Sehe ich genau so... Für die Abschaffung des Soli ist ja beispielsweise auch kein Geld da... Für den normalen AN/Beamten wird zur Entlastung außer der minimalen Erhöhung des Grundfreibetrages nichts getan...
Buccaneer:
--- Zitat von: BStromberg am 24.01.2019 08:32 --- Es wird vorsätzlich an der Unterkante des rechtlich zulässigen alimentiert... in Teilen sogar darunter, wie die vielen abgeschlossenen und offenen Gerichtsverfahren der letzten Jahre indizieren.
--- End quote ---
Deswegen war es auch gut und richtig, dass das BVerfG einmal definiert hat, woran sich die "Amtsangemessenheit" zu orientieren hat, aber offensichtlich sieht manches Land da immer noch Interpretationsspielraum...
Landsknecht:
--- Zitat von: BStromberg am 24.01.2019 08:32 ---
--- Zitat von: Karsten am 22.01.2019 14:55 ---
--- Zitat von: Bastel am 22.01.2019 13:25 ---Mich würde mal interessieren was die Kritiker als angemessene Lohnerhöhung empfinden.
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Angemessen ist, was der Haushalt eines jeden Landes kurz,- mittel- und langfristig hergibt. Dabei sind die Haushalte der Ländern ohne Kredite auszugleichen (Art. 109 Abs. 3 Satz 1 GG). Diese Vorgabe orientiert sich am mittelfristigen Ziel des strukturell ausgeglichenen Haushalts aus dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt.
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Bitte nicht falsch verstehen, bloß weil ich nachstehend (ganz bewusst!) ein heißes Eisen als Beispiel anfasse:
Die Aussagen der Gesetzgeber (insb. in Bezug zur sog. Schuldenbremse) halte ich in gewisser Weise für reinstes Blendwerk, das stets dann in Tarifverhandlungen bemüht wird, um die Forderungen der Gegenseite abzuschwächen (ja... das hat was von einem bäuerlichen Kuhhandel; bloß mit Anzug und Krawatte auf feinem Parkett).
Mal zum Nachdenken:
Wie war dass denn z.B. im Zuge der sog. Asylkrise 2015ff, als "urplötzlich" hunderttausende Menschen ins Land gekommen sind und (kurz-, mittel- und langfristig) mit Milliardensummen versorgt werden wollten? Das waren haushälterisch alles - in gewisser Weise - unplanbare Ereignisse, für die der Bund, die Länder und die Kommunen Geld locker gemacht haben (das wächst bekanntlich ja nicht auf Bäumen oder liegt sackweise im Depot des Bauhofs)! M.W.n. hat sich da auch niemand hingestellt und gesagt: "Momentchen mal, wir müssen zuerst gucken, ob Mutti's Dekrete mit der Schuldenbremse kompatibel sind und wie es sonst um die Leistungsfähigkeit der zahlenden Akteure bestellt ist!"
Praktisch wurden Haushaltsposten verschoben/umgebucht, geplante Ausgaben zurückgestellt oder gestrichen, Einnahmen - so weit wie rechtlich zulässig - anderweitig zur Deckung der Kosten verwendet etc. etc. etc.... und das alles unter'm Strich recht geräuschlos.
Soll philosophisch heißen:
Geld ist da!
Es ist letztlich alles eine Frage der Priorisierung
und im Bezug zur eigenen Belegschaft auch eine Frage der Wertschätzung.
Und hier ist für mich das synallagmatische Band zwischen Dienstherrn und Staatsdiener mittlerweile so gut wie zerrissen!
Schaue ich mir z.B. die Anpassungen der Vorjahre (und die damit einhergehenden Einschnitte wie div. Kürzungen an ehemals gewährten Leistungen) en Detail an, kann (allein auf die Besoldung abgestellt) von Wertschätzung wahrlich keine Rede mehr sein! Es wird vorsätzlich an der Unterkante des rechtlich zulässigen alimentiert... in Teilen sogar darunter, wie die vielen abgeschlossenen und offenen Gerichtsverfahren der letzten Jahre indizieren.
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Es geht aber auch anders, siehe Bayern (auch wenn ich kein Freund meiner Amigo-Regierung bin). Aber die Ungleichheit in der Besoldung, die mittlerweile herrscht ist eine absolute Frechheit. Bezahlung nach Kassenlage eben.
Die Bayr. Regierung hat eben stark aufgeholt, nachdem sie uns in den 90ern mit 42 Std.-Woche und keinen, bzw. verzögerten Anpassungen verarscht hatte.
Es gab in den letzten Jahren Verbesserungen in der Beihilfe, inhaltsgleiche Besoldungserhöhungen und einmal sogar eine Einmalzahlung von 500,-- € an alle Landes- und Kommunalbeamten wegen der guten Arbeit in der "Asylkrise", war natürlich Wahlkampftaktik, aber drauf gesch....
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