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Tarifverhandlungen Stufengleiche Höhergruppierung

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marco.berlin:
Stufengleiche Höhergruppierung wurde im ersten Termin abgelehnt, ebenso wie die Entgeltordnung.

TV-Ler:

--- Zitat von: marco.berlin am 29.01.2019 21:40 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 24.01.2019 08:28 ---
--- Zitat von: marco.berlin am 23.01.2019 20:07 ---Verhandlungspartner für die AG ist Berlin.
--- End quote ---
Verhandlungspartner für die Arbeitgeberseite ist die TdL, nicht Berlin.
Das der derzeitige Vorsitzende des Vorstandes der TdL (und damit Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite) der Finanzsenator des Landes Berlin ist, macht "Berlin" nicht zum Verhandlungspartner. Das Land Berlin hat, wie jedes andere Mitglied, der TdL eine Stimme.

--- End quote ---

Danke für Ihren Post. Bin mir sicher, niemand, wirklich niemand, hat verstanden, was ich gemeint habe.  ;)

--- End quote ---
Du hast dich missverständlich ausgedrückt (und das war jetzt geschmeichelt, denn im Grunde hast du Unsinn geschrieben) und dementsprechend wird es auch genügend Leser geben, die dich missverstanden haben.
Davon abgesehen: Unklarheit im Ausdruck verrät Unklarheit im Denken  8)

MoinMoin:

--- Zitat von: TV-Ler am 30.01.2019 07:04 ---Davon abgesehen: Unklarheit im Ausdruck verrät Unklarheit im Denken  8)

--- End quote ---
;D

TV-Ler:

--- Zitat von: MoinMoin am 29.01.2019 16:45 ---Zum einen weil einige sich"zurückgestuft"  fühlen und zum anderen weil sie eben doch weniger Geld erhalten können (bei ungünstigen Konstellationen)
Erstes ist ein Psychoproblem
letzteres wird bei stufengleicher HG abgemildert.
--- End quote ---
Im TV-BA (BA=Bundesagentur für Arbeit) hat man einen anderen Weg gewählt und statt der stufengleichen Höhergruppierung den Garantiebetrag auf 200 Euro angehoben.
Dieser Weg wäre auch für den TV-L vorstellbar ...

Lothar57:

--- Zitat von: TV-Ler am 31.01.2019 16:17 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 29.01.2019 16:45 ---Zum einen weil einige sich"zurückgestuft"  fühlen und zum anderen weil sie eben doch weniger Geld erhalten können (bei ungünstigen Konstellationen)
Erstes ist ein Psychoproblem
letzteres wird bei stufengleicher HG abgemildert.
--- End quote ---
Im TV-BA (BA=Bundesagentur für Arbeit) hat man einen anderen Weg gewählt und statt der stufengleichen Höhergruppierung den Garantiebetrag auf 200 Euro angehoben.
Dieser Weg wäre auch für den TV-L vorstellbar ...

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Die stufenungleiche Höhergruppierung ist eine absolute Ehrgeizbremse. Ein Beispiel: Eine Erzieherin (EG8,4 ) bekommt im letzten Jahr ihrer Stufenlaufzeit das Angebot, die Kindergartenleitung zu übernehmen. Zuerst freut sie  sich. Dann aber schaut sie in die Tabelle. Nach Übernahme der Leitung bekäme sie EG9,3. Das entspricht  einer Entgeltsteigerung von 95 Euro. Würde sie die Leiterinnenstelle nicht annehmen, käme sie im kommenden Jahr in die EG8,5. Das entspräche einer Entgeltsteigerung von 125 Euro. Drei Jahre lang, bis zum nächsten Stufenaufstieg, würde sie also als Leiterin weniger verdienen, als eine dienstaltersgleiche, einfache Erzieherin. Erst danach bekäme sie mehr, wobei die nicht höhergruppierte Kollegin ja auch in der Stufe aufsteigt. Besonders präkär würde es, wenn die Kindergartenleiterin noch vor dem Ende ihrer neu einsetzenden Stufenlaufzeit z.B. zur Fachberaterin weiter aufsteigen würde.
Im letzten Drittel des Berufslebens muss sich Leistung also nicht unbedingt lohnen.

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