Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Antrag nach § 29 b TVÜ-VKA
MoinMoin:
@Gemeindefuzzi: Danke für die Auflistung.
--- Zitat von: BenQ5 am 24.01.2019 12:25 ---Wie genau prüft man denn ob man zu z.B. E10 Fg. 1 oder 2 gehört.
--- End quote ---
Ist irrelevant, wichtig ist in der FG2 der EG11 zu sein um die E12 zu erhalten ohne das man untergebene hat.
BenQ5:
--- Zitat von: MoinMoin am 24.01.2019 12:44 ---@Gemeindefuzzi: Danke für die Auflistung.
--- Zitat von: BenQ5 am 24.01.2019 12:25 ---Wie genau prüft man denn ob man zu z.B. E10 Fg. 1 oder 2 gehört.
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Ist irrelevant, wichtig ist in der FG2 der EG11 zu sein um die E12 zu erhalten ohne das man untergebene hat.
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Na ja, irrelevant....vorhin hieß es ja auch, im Bereich Vka kann jeder über die E10 Fg. 2 kommen, ohne entsprechende Hochschulbildung. Dann muss ich ja was argumentierten können, wenn der AG E10 Fg.1 festsetzt. Die Prüfung der Fallgruppen bleibt mir ein Rätsel. Den Kollegen hier übrigens allen auch.
Gemeindefuzzi:
--- Zitat von: BenQ5 am 24.01.2019 13:13 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 24.01.2019 12:44 ---@Gemeindefuzzi: Danke für die Auflistung.
--- Zitat von: BenQ5 am 24.01.2019 12:25 ---Wie genau prüft man denn ob man zu z.B. E10 Fg. 1 oder 2 gehört.
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Ist irrelevant, wichtig ist in der FG2 der EG11 zu sein um die E12 zu erhalten ohne das man untergebene hat.
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Na ja, irrelevant....vorhin hieß es ja auch, im Bereich Vka kann jeder über die E10 Fg. 2 kommen, ohne entsprechende Hochschulbildung. Dann muss ich ja was argumentierten können, wenn der AG E10 Fg.1 festsetzt. Die Prüfung der Fallgruppen bleibt mir ein Rätsel. Den Kollegen hier übrigens allen auch.
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WENN FG1 unstrittig ist und KEIN Hochschulabschluss vorliegt, ist doch alles völlig Wurscht!
Du kannst dann über FG1 in E11 das bedeutet 33% "Besondere Leistungen"
Allerdings zielt E12 (bis auf FG3)auf E11 FG2 ab. Für die FG 2 brauchst Du halt mindestens 50% "Besondere Leistungen" und darauf aufbauend die "Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben"
Aber in KEINEM der FG2-Fälle brauchst Du einen Hochschulabschluss!
Ingo:
Hallo Leute,
wir als IT Abteilung haben fast alle den Antrag nach § 29 b TVÜ-VKA fristgerecht gestellt und aktuelle Arbeitsplatzbeschreibungen eingereicht. Nun haben wir auf Rückfrage von unserer Personalabteilung erfahren, das der zuständige Sachbearbeiter längerfristig ausfällt und der Fall vermutlich frühestens im April 2019 wieder aufgenommen wird. Eventuelle Rechtsansprüche gehen deshalb jedoch nicht verloren, wurde uns zudem schriftlich mitgeteilt.
Wir finden das einfach nur xxx . Wir sind alle EG10 und natürlich der Meinung das uns eine Höhergruppierung zusteht, einen Hochschulabschluss hat auch keiner von uns daher sieht das bei uns genau so aus wie bei BenQ5
BenQ5, wie geht's denn aktuell bei Dir weiter?
Gruß Ingo
Addams:
--- Zitat von: Ingo am 30.01.2019 16:18 ---Wir sind alle EG10 und natürlich der Meinung das uns eine Höhergruppierung zusteht, einen Hochschulabschluss hat auch keiner von uns daher sieht das bei uns genau so aus wie bei BenQ5
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Ich frage mich immer wieder, wie sehr sich die IT-Tätigkeiten in anderen Verwaltungen von unseren unterscheiden müssen, dass dort flächendeckend so hoch eingruppiert wird. Ich betreue zu 50% kommunale Fachanwendungen, unter anderem die kompletten Fachbereiche unseres Gesundheits- und Veterinäramtes, welches das größte in unserem Bundesland, mit Zuständigkeit für über 400.000 Bürger, ist. Dort bin ich für den kompletten technischen Bereich zuständig (Einrichten von Testumgebungen, Installation, Support, Updates). Daneben betreue ich noch andere Fachbereiche komplett eigenständig (Sozialpsychiatrischer Dienst, Kreisrechtsausschuss, Wohngeld, BAFöG, Schülerbeförderung, und einige mehr).
Desweiteren bin ich zuständig für unser hausinternes Ticketsystem für EDV-Störungen, mit welchem MitarbeiterInnen EDV-Störungen melden können. Ich sichte diese, und leite diese an die zuständigen Kollegen weiter. Ein Großteil davon wird von mir selbst übernommen, entsprechend meiner betreuten Fachbereiche. Ich erledige also viele Störungen von der Meldung bis zur Fehlerlösung komplett selbst.
Darüberhinaus bin ich federführend verantwortlich für den Rechneraustausch bei uns im Haus und in den Nebenstellen (insgesamt etwa 450 PCs). Ich koordiniere den zeitlichen Ablauf, stelle den Kontakt mit den Fachbereichen her, spreche mich mit meinen Kollegen innerhalb der EDV ab wegen der zu installierenden Fachanwendungen, sofern diese nicht von mir betreut werden, und weise den Rechneraufbau entsprechend einem oder mehreren Kollegen zu. In der Regel wird der eigentliche Austausch dann von unserem Azubi und/oder Praktikanten durchgeführt, sofern vorhanden (ist nicht immer der Fall). Bei turnusmäßig etwa 100 auszutauschenden PCs pro Jahr ist hier der Koordinationsaufwand auch nicht ohne.
Meine Tätigkeiten wurden im Jahr 2015 mit E8 bewertet, und mit Öffnung der E7 für ehemalige Angestellte durch die neue Entgeltordnung nachträglich auf E7 abgeändert (dies aber nur inoffiziell, diese Information habe ich nur durch eine aktuell stattfindende Neubewertung erhalten, es wurde bisher keine korrigierende Rückgruppierung durchgeführt).
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