Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Antrag nach § 29 b TVÜ-VKA
Spid:
Je nachdem welche Zeitanteile die zu bildenden Arbeitsvorgänge einnehmen, halte ich die Entgeltgruppen E7-E9a für wahrscheinlich zutreffend.
MoinMoin:
--- Zitat von: Addams am 30.01.2019 23:20 ---Ich frage mich immer wieder, wie sehr sich die IT-Tätigkeiten in anderen Verwaltungen von unseren unterscheiden müssen, dass dort flächendeckend so hoch eingruppiert wird.
--- End quote ---
Müssen sie nicht, es kann sich auch um einen flächendeckenden Eingruppierungsirrtum handeln.
Und wenn du dich mit dem Entgelt einer E8 zufrieden gibst, weil du nicht zu einem anderen AG wechseln möchtest, dann ist das so.
Wenn deine Tätigkeiten jedoch einer höheren EG entsprechen und du es nicht einforderst, dann ist das ebenfalls so.
Dass die EGO in dieser Berufsgruppe derzeit nicht mit dem aktuellem Marktwert mithält ist halt auch bekannt und ausgiebig diskutiert worden.
Addams:
--- Zitat von: Spid am 31.01.2019 06:29 ---Je nachdem welche Zeitanteile die zu bildenden Arbeitsvorgänge einnehmen, halte ich die Entgeltgruppen E7-E9a für wahrscheinlich zutreffend.
--- End quote ---
Danke für Deine Einschätzung, Spid. Ich selbst sehe meine Tätigkeiten in der E9b, kann mich darüber natürlich irren. Als Grundlage für meine Annahme beziehe ich mich auf die IUKT-Bewertungsgrundlagen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, welche in diesem Forum an anderer Stelle schon einmal gepostet wurden:
http://www.bkpv.de/ver/pdf/gb2017/schnitzenbaumer_koebler_hofmann.pdf
In dem PDF-Dokument findet sich unter Punkt 6.3 auf den Seiten 43/44 (Seiten 69/70 im Dokument) ein Fallbeispiel für eine mit E9b bewertete Stelle. Diese deckt sich zu etwa 80% mit meinen auszuübenden Tätigkeiten. Der BKPV hebt hierbei eine Steigerung der Tiefe aufgrund des Betriebs kommunaler Fachverfahren, sowie vertiefte Fachkenntnisse aufgrund der in eigener Gedankenarbeit analysierten Zusammenhänge bei der Fehlersuche hervor. Beide Tätigkeitsmerkmale finden in meinem Aufgabengebiet regelmäßig Anwendung.
Zu den Zeitanteilen: Der Betrieb der kommunalen Anwendungen ist in meiner Stellenbeschreibung als ein Block mit 50% zusammengefasst. Muss innerhalb dieses dann nochmal einzeln bewertet werden, oder ist das ein zusammenhängender Arbeitsvorgang, wie im obengenannten Fallbeispiel? Sofern dieser zusammengefasste Tätigkeitsbereich in seiner Gesamtheit einer E9b entsprechen würde, wäre das noch nicht ausreichend, die Stelle mit E9b zu bewerten?
Addams:
--- Zitat von: MoinMoin am 31.01.2019 08:22 ---Müssen sie nicht, es kann sich auch um einen flächendeckenden Eingruppierungsirrtum handeln.
Und wenn du dich mit dem Entgelt einer E8 zufrieden gibst, weil du nicht zu einem anderen AG wechseln möchtest, dann ist das so.
Wenn deine Tätigkeiten jedoch einer höheren EG entsprechen und du es nicht einforderst, dann ist das ebenfalls so.
--- End quote ---
Da ich beim Wechsel von BAT zu TVÖD über einen Bewährungsaufstieg im Jahr 2006 von E8 in die kleine E9 höhergruppiert wurde, und mit der neuen Entgeltordnung in E9a übergeleitet wurde, ist die Vergütung für meinen Lebensstandard ausreichend, daher hält sich das mit den Wechselabsichten in Grenzen. Trotzdem bin ich der Meinung, dass meine Tätigkeiten einer E9b entsprechen, und habe die entsprechende Vergütung bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingefordert, und den aktuell stattfindenen Bewertungsvorgang angestoßen.
Spid:
E9b hielte ich nicht für grundsätzlich abwegig, insbesondere wenn die aus meiner Einschätzung höherwertigen Tätigkeiten in einem AV von 50% vorliegen - was ich zwar für unzutreffend halte, aber für Dich eher günstig ist.
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