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Antrag nach § 29 b TVÜ-VKA

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Ingo:
Hallo,

ich möchte hier keine Diskussion um Bewertungen von Stellen und Tätigkeiten führen. Mir geht es nur darum herauszufinden, wie in anderen Verwaltung mit Anträgen nach § 29 b TVÜ-VKA umgegangen wurde?
Zeitlicher Rahmen? Begründung der Ablehnung oder Genehmigung? Was habt Ihr gemacht, wenn nichts passiert?

Gruß Ingo

Spid:
Der o.g. Antrag wirkte unmittelbar und dem AG stand keine Entscheidung zu.

Ingo:
Hallo Spid,
ich gehe mal davon aus, das du unsere Anträge meinst. Das dieser unmittelbar gilt also zum 1.1.2017 ist uns klar, im unklaren sind wir aktuell, was wir in unserer Situation machen sollen? So richtig geklärt ist ja auch nicht, wie lange ggf.Gehaltsnachzahlungen ausstehen. Der Antrag gilt ja zum 1.1.2017, wenn eine Verjährungsfrist gelten sollte, könnten wir somit nur 6 Monate rückwirkend unser höheres Gehalt einfordern. Wir haben aber schriftlich von unser Personalabteilung, das eventuelle Rechtsansprüche auch durch den Ausfall des Sachbearbeiters, der unsere Anträge bearbeitet nicht verloren gehen.
Wir wollen einfach eine vernünftig begründete Entscheidung, egal ob für oder gegen unseren Antrag um dann weiter reagieren zu können.
Natürlich könnten wir klagen, aber das möchte noch keiner und unsere Personalrat, die sind da nicht wirklich aktiv.
Daher suche ich Angestellte, die in der gleichen Situation sind oder waren.

Gruß Ingo

Spid:
Eine vernünftige Entscheidung von jemandem zu erwarten, dem keine Entscheidung zusteht, dürfte der Kardinalfehler sein. Ich hätte zwei Wochen nach Eingang meines Antrags Eingruppierungsfeststellungsklage und zwei Wochen nach dem darauf folgenden übernächsten Zahlungstermin Lohnklage erhoben.

MoinMoin:

--- Zitat von: Ingo am 31.01.2019 10:21 ---Wir wollen einfach eine vernünftig begründete Entscheidung, egal ob für oder gegen unseren Antrag um dann weiter reagieren zu können.

--- End quote ---
Und wenn die nicht nach eurem Gusto ausfällt, würdet ihr wenigstens dann Klagen?
Oder warum gibt euer AG nicht - vorbehaltlich weitere rechtichen Klärung - euch schon vorab das gewünschte Entgelt, dann kann er ja später es zurückfordern.
So könnt ihr ja ggfls . bis zur Rente warten, da ihr ja in der Prio. gaaaaanz weit hinten steht.

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