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Anrechnung Urlaub Teilmonate 2018?

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Spid:
Du bist doch eh nur für ein halbes Jahr eingestellt, wo ist das Problem, Klage beim ArbG zu erheben?

MoinMoin:

--- Zitat von: Sjuda am 06.02.2019 07:18 ---Du solltest aber auch berücksichtigen, dass du dir durch deine Entscheidung u.U. jegliche Chancen bei diesem AG verbaust.

--- End quote ---
Genau: Man sollte dem Arbeitgeber dienen und ihn und seine Rechtsauffassung nicht in Frage stellen.

Sjuda:

--- Zitat von: MoinMoin am 06.02.2019 07:23 ---Genau: Man sollte dem Arbeitgeber dienen und ihn und seine Rechtsauffassung nicht in Frage stellen.

--- End quote ---

Wenn man nicht in der Lage ist, genau zu lesen oder Zusammenhänge zu verstehen, kommt man evtl. zu dieser Schlussfolgerung.

Ich schrieb:

--- Zitat ---(..) Du solltest aber auch berücksichtigen(..)
--- End quote ---

Sie soll diesen Umstand in ihre Überlegungen einbeziehen. Nicht mehr, nicht weniger. Wir haben weder Informationen über die Fragestellerin noch über den Arbeitgeber. Wir wissen lediglich, dass sie eine 6-monatige Vertretung absolviert hat. Hat sie mit dem AG abgeschlossen, spricht nichts gegen eine Klage. Ist dieser AG jedoch eine Option für die Zukunft, kann sie natürlich auch klagen, sollte jedoch berücksichtigen, dass dieser  Umstand, wenngleich es eine sachfremde Erwägung wäre und daher nirgendwo zu Sprache kommen würde, ihre Chancen auf eine zukünftige Einstellung dennoch beeinflussen könnte

Fragmon:

--- Zitat von: Spid am 23.01.2019 12:37 ---Maßgeblich sind tatsächlich die Beschäftigungsmonate nach §26 Abs. 2 lit. b TVÖD und nicht etwa Kalendermonate. Normalerweise wäre auf die Beschäftigungsmonate im Kalenderjahr abzustellen und die Berechnung zutreffend. Da aber gem. Kommentierung Haufe gestützt auf BAG, Urteil v. 13.10.2009, 9 AZR 763/08; BAG, Urteil v. 1.2.2004, 9 AZR 116/03 bei einem Arbeitsverhältnis, das die Wartezeit nach §4 BUrlG nicht erfüllt, auf das Gesamtarbeitsverhältnis kalenderjahrübergreifend abzustellen ist, ist Deine Meinung zutreffend.

--- End quote ---

Interessant, ich kann jedoch diese Lesart aus den Urteilen nicht entnehmen. Kannst du mir vielleicht einen link zu der Haufe Kommentierung senden, sollte diese öffentlich sein oder die rd. Nr. in den Urteilen nennen.

Johanna:
Vielen Dank für Eure Feedbacks.

@Sjuda: ich verstehe, was du sagen willst. Mir ist durchaus bewusst, dass ich, falls ich mich an das Arbeitsgericht wende, bei meinem derzeitigen AG wohl keine Sympathien dafür ernten werde. Würde hier eine berufliche Zukunft bestehen, wäre diese Diskussion bei AV-Verlängerung ja sowieso hinfällig. Da ich nun aufgrund dessen nach einer neuen und hoffentlich langfristigen Stelle suche(n muss), werde ich mich sicher bei diesem AG allerhöchstwahrscheinlich nicht wieder bewerben.

@Spid: Klage zu erheben wäre für mich der letzte Schritt, nachdem alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder zumindest in Erwägung gezogen wurden.

@MoinMoin: Danke für deinen Sarkasmus. Jedoch - ich bekomme immer mehr den Eindruck, dass es in der heutigen Zeit notwendig ist, Arbeitgeber infrage zu stellen und ein "Weil-wir-das-schon-immer-so-gemacht-haben" nicht einfach hinzunehmen.

Gruß Johanna

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