Autor Thema: Bewerbungsberechtigung / Stellenausschreibung  (Read 8884 times)

Antony

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Habe mal eine Frage bzgl. einer internen Stellenausschreibung. Zur Ausgangssituation, ich bin Sachbearbeiter und in E9B TVöD eingestellt und seit 10 Jahren im Unternehmen.

Nun gab es eine interessante Stellenausschreibung in E11 mit folgender Angabe in der Ausschreibung:

"Diese Ausschreibung richtet sich an Beförderungsbewerber und Statusbewerber die einen befristeten Arbeitsvertrag haben."
...
"Zugelassene Bewerber sind Beamtinnen und Beamte der nächst niedrigeren Besoldungsgruppe, sowie vergleichbar qualifizierte Beschäftigte."


Für mich ist jetzt die Frage: Bin ich überhaupt in die Auswahl einzubeziehen?
Was ist ein Beförderungsbewerber und ein Statusbewerber? Einen befristeten Vertrag habe ich ja nicht mehr und in der nächstniedrigeren Gruppe bin ich auch nicht... aber von meiner reinen Berufserfahrung und Ausbildung auf jeden Fall ausreichend qualifiziert für diese Stelle... (weshalb es unfair wäre, wenn ich dabei nicht berücksichtigt werden würde)

Eine Antwort wäre für mich eine große Hilfe.

Spid

  • Gast
Antw:Bewerbungsberechtigung / Stellenausschreibung
« Antwort #1 am: 07.02.2019 21:37 »
Stellenbesetzung ist kein Regelungsgegenstand des TVÖD.

Antony

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Bewerbungsberechtigung / Stellenausschreibung
« Antwort #2 am: 07.02.2019 21:48 »
Stellenbesetzung ist kein Regelungsgegenstand des TVÖD.

Das ist mir schon klar  ;)
Aber vielleicht wisst ihr ja, was mit Beförderungsbewerber und Statusbewerber gemeint ist.

Lars73

  • Gast
Antw:Bewerbungsberechtigung / Stellenausschreibung
« Antwort #3 am: 08.02.2019 06:30 »
Die Formulierung ist nicht eindeutig. Um zu bewerten ob ein Ausschluss von Bewerbern in der E9b möglich ist müsste man das Anforderungsprofil kennen. Dies kann ggf. über das in der Stellenausschreibung veröffentlichte hinausgehen. Alleine auf der Basis dieses Textauszuges fände ich eine Zurückweisung eines Bewerbers in der E9b nicht gerechtfertigt.

Unabhängig von der Frage ob man im ersten Schritt der Bewerberauswahl zu berücksichtigen ist kann der Arbeitgeber ggf. höherwertige Berufserfahrung höher bewerten und nur entsprechende Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen. (Anders sieht es bei Schwerbehinderung aus.)

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,722
Antw:Bewerbungsberechtigung / Stellenausschreibung
« Antwort #4 am: 08.02.2019 08:03 »
Stellenbesetzung ist kein Regelungsgegenstand des TVÖD.

Das ist mir schon klar  ;)
Aber vielleicht wisst ihr ja, was mit Beförderungsbewerber und Statusbewerber gemeint ist.
Das ist Beamten sprech und für einen Tarifler unbeachtlich.
Erste sind mWn Leute, die mit dem Erhalt der Stelle die Chance hätten irgendwann befördert zu werden, letztere die schon den Ax der Stelle haben.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,548
Antw:Bewerbungsberechtigung / Stellenausschreibung
« Antwort #5 am: 08.02.2019 10:59 »

"Diese Ausschreibung richtet sich an Beförderungsbewerber und Statusbewerber die einen befristeten Arbeitsvertrag haben."
...
"Zugelassene Bewerber sind Beamtinnen und Beamte der nächst niedrigeren Besoldungsgruppe, sowie vergleichbar qualifizierte Beschäftigte."

...irgendwie eigenartig und widersprüchlich...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Antw:Bewerbungsberechtigung / Stellenausschreibung
« Antwort #6 am: 09.02.2019 17:25 »
Die Formulierung ist nicht eindeutig. Um zu bewerten ob ein Ausschluss von Bewerbern in der E9b möglich ist müsste man das Anforderungsprofil kennen. Dies kann ggf. über das in der Stellenausschreibung veröffentlichte hinausgehen. Alleine auf der Basis dieses Textauszuges fände ich eine Zurückweisung eines Bewerbers in der E9b nicht gerechtfertigt.

Prinzipiell ist das Bewerbungsverfahren für Beamte manchmal komplizierter als bei Tarifbeschäftigten. Nach den Zitaten im Eingangspost denke ich, dass jemand, der in EG 9b eingruppiert ist, per se nicht ausgeschlossen ist.

Anonsten gilt: einfach mal bewerben oder zuvor nachfragen, was mit den Formulierungen gemeint sein könnte.