Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenaufstieg bei ständig wechselnden Entgeltgruppen
Spid:
Einstellung und Höhergruppierung sind nunmal unterschiedliche Sachverhalte.
Artep:
Schon klar, aber ich musste mich immer auf die Stelle bewerben und habe gegen die Mitbewerber gewonnen.
Von Höhergruppierung kann hier nicht die Rede sein, da es eine andere Stelle war.
Spid:
Sich um andere höherwertige Tätigkeiten erfolgreich zu bewerben, ist der Regelfall der Höhergruppierung.
Artep:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.02.2013, 6 AZR 524/11
Leitsätze des Gerichts
Bei gesetzeskonformer Auslegung des § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L beginnt die Stufenlaufzeit mit der Zuordnung des Beschäftigten zu einer Stufe seiner Entgeltgruppe nach seiner Einstellung nicht neu zu laufen, wenn er zuvor bereits befristet bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war und keine schädliche Unterbrechung iSd. Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L vorliegt. Ein anderes Verständnis wäre mit § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG nicht vereinbar.
????????
Die Stellen vorher waren immer befristet, wenn ich den "Wettbewerb" nicht gewonnen hätte, wäre ich raus gewesen.
Spid:
Es handelt sich nicht um eine Einstellung.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version