Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
Floki1979:
Hallo, darf ich fragen in welchem Bundesland du tätig bist? Denn wir in München für den für ne E7 wohl niemanden bekommen, der mehr als "echo hello world" in ner Batch zusammen bekommt.
Wobei es bei Softwareentwicklern noch mehr Interessenten gibt. Ganz schwer wird es bei Systemadministratoren
kanute1:
--- Zitat von: Floki1979 am 19.02.2019 20:18 ---Hallo, darf ich fragen in welchem Bundesland du tätig bist? Denn wir in München für den für ne E7 wohl niemanden bekommen, der mehr als "echo hello world" in ner Batch zusammen bekommt.
Wobei es bei Softwareentwicklern noch mehr Interessenten gibt. Ganz schwer wird es bei Systemadministratoren
--- End quote ---
Ich wohne und arbeite in Hannover. Man kann mit einer E7 schon leben. Aber Rücklagen bilden oder so ist nicht drin. Zumal es im Branchenschnitt schon recht frustrierend ist.
Floki1979:
Aber ich finde, auch im ÖD ist ne E7 für Fachinformatiker unterbezahlt. Inzwischen habe ich mir auch das im anderen Thread durchgelesen.
Bei uns in München sind die Lebenshaltungskosten natürlich deutlich höher - aber dafür zahlt mein Arbeitgeber auch 6-12% Zulage (Abhängig von einer Leistungsbewertung und Zugehörigkeit). Früher wurde bei uns in der IT E11 mit der Gießkanne verteilt - als es noch genügend Bewerber gab. Heute machen sie einen auf streng. Verstehe wer will. Allerdings wäre ein Fachinformatiker mit einschlägiger Berufserfahrung auf jeden Fall in der E10, mit Option auf die E11.
BTW, bei uns wird gerade ein Webentwickler gesucht ;)
GofX:
--- Zitat von: kanute1 am 19.02.2019 15:56 ---Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
Ich werde aktuell nach 22.2 EGO eingeordnet und bekomme damit eine E7 Stufe 2.
--- End quote ---
Auf welcher Grundlage wurde hier in die 22.2 eingeordnet? Bist Du "Techniker"? Falls nein, wurde Dir zu Beginn noch eine Entgeltgruppe weniger ausbezahlt als "Nicht-Erfüller" (Siehe "Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung Absatz 4")?
Wenn dies "Kraft freier Willkür" geschehen kann, warum dann nicht gleich 24.4, wo man bis zur E4 runter drücken kann?
Wenn sich ein Arbeitgeber einen FIAE holt, wird er wohl vermutlich auch in diesem Bereich eingesetzt werden - scheinbar gibt es aber keine "Pflicht", ihn dann auch in die 11.3 aufgrund der "Tätigkeit in besonderen Tätigkeitsmerkmalen des Teils II" einzuordnen.
Oder etwa doch?
Im Übrigen ist die 11.3 für "Beschäftigte in der Programmierung". Insofern ist die Differenzierung zu den vermeintlich höherwertigeren Tätigkeiten von "Softwareentwicklern" hinfällig. Wer darauf besteht, kann Softwareentwickler ja in die 11.2 (IT-Organisation) stecken.
Den Arbeitgeber bitten, Dir eine Tätigkeitsbeschreibung zu erstellen. Je nach Inhalt den Arbeitgeber nochmals um Überprüfung bitten bzw. bei absoluter Beratungsresistenz einen Anwalt suchen.
Spid:
Es gibt natürlich keine Pflicht, jemanden in einen bestimmten Teil der EGO einzuordnen. Grund dafür ist, daß TB nicht eingeordnet werden, sondern eingruppiert sind, und zwar stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit - die ich im übrigen aber auch eher in Abschnitt 11.3 sehe. Sollte dem so sein, halte ich wenig davon, den AG zu bitten und dadurch irgendwelche langwierigen internen Prozesse anzustoßen. Ansprüche sollte man unter Fristsetzung einfordern und anschließend gerichtlich durchsetzen.
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