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Entgeldfortzahlung 6 Wochen o. 6 Monate

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DiVO:
Auch die "kirchlich angehauchten" Arbeitgeber zahlen innerhalb der 42-Tage-Frist Entgelt. Anschließend erhält der Mitarbeiter Krankengeld durch seine Krankenkasse und je nach Betriebszugehörigkeit bis zu 33 Wochen Krankengeldzuschuss (inkl. Lohnfortzahlung kommt man so auf 9 Monate). Der Krankengeldzuschuss entspricht ca. der Differenz zwischen Nettoentgelt und Krankengeld.

Bastel:
Gibt es sowas auch im TV-L?

TV-Ler:

--- Zitat von: Bastel am 22.03.2019 12:14 ---Gibt es sowas auch im TV-L?

--- End quote ---
Je nach Dauer der Beschäftigung gibt es Krankengeldzuschuß bis zur 78. Woche.
In aller Regel kommt aber nix bei rum.
Details kann kaum jemand besser erklären als Gerda Schwäbel ...

lubek:
Krankengeldzuschuss gibt es im TVL je nach Beschäftigungszeit bis zu 39 Wochen.
Wer im BAT -West dem § 71 unterlag, bekommt den als sog. Betitzstandswahrung den erhöhten Krankengeldzuschuss d.h. die Differenz zwischen dem Nettokrankengeld und dem Nettoentgelt.
Alle anderen bekommen den normalen Krankengedzuschuss d.h. dioe Differenz zwischen dem Bruttokrankengeld und dem Nettoentgelt.

BAT:

--- Zitat von: TV-Ler am 22.03.2019 15:41 ---Je nach Dauer der Beschäftigung gibt es Krankengeldzuschuß bis zur 78. Woche.
In aller Regel kommt aber nix bei rum.
Details kann kaum jemand besser erklären als Gerda Schwäbel ...

--- End quote ---

Das würde mich jetzt auch mal interessieren, wieso kommt da nichts bei rum?

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