Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Falsche Eingrupierung E9 klein/groß
merdina:
Hallo,
ich hoffe ihr habt einen Rat wie ich mich verhalten soll.
Ich bin seit nun gut 8 Jahren im Öffentlichen Dienst.
Ich wurde mit einer E9 / 3 eingestellt. Bin automatisch nach 3 Jahren in die 4 und nach weiteren 4 Jahren in die 5 aufgestiegen.
Jetzt habe ich einen Brief bekommen das ich angeblich seit meiner Einstellung falsch bezahlt wurde.
Ich wurde nach einer großen E9 bezahlt.
Angeblich wurde ich aber nur mit einer kleinen E9 eingestellt.
Für mich ist dies nirgendwo ersichtlich. In meinem Arbeitsvertrag steht E9 ohne weitere Zusätze.
Ich soll für die letzten 6 Monate entsprechend das zuviel gezahlte Gehalt zurückzahlen und ab sofort entsprechend weniger verdienen da ich ja in der kleinen E9 immer noch in Stufe 3 bin (9 Jahre bis zum Aufstieg in die 4)
Kennt jemand einen ähnlichen Fall?
Hat jemand einen guten Ratschlag wie ich am besten vorgehe?
Es geht durch die 2 Stufen um viel Geld für mich.
Danke
Spid:
Nun, dem AG steht es grundsätzlich zu, einen Eingruppierungsirrtum zu korrigieren. Bei einer solchen Korrektur obliegt ihm jedoch vor Gericht die Darlegungslast, warum die bisherige Rechtsmeinung zur Eingruppierung falsch gewesen sein soll.
MrRossi:
Der Wortlaut des Arbeitsvertrages wäre in diesem Zusammenhang interessant.
Spid:
Ich tippe auf „Der Arbeitnehmer ist in E9 eingruppiert.“
merdina:
Im Arbeitsvertrag steht
Der Arbeitnehmer ist in E9 eingruppiert.
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